Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Datum: Mo, 29.11.2010    
Zeit: 15:05 - 18:15 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     (nichtöffentlich)      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Christianischule, Haupt- u. Realschule am Kreideberg Sanierung der Aula und des Verwaltungstraktes - Ortsbesichtigung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung der Niederschrift der ABS-Sitzung am 01.11.2010      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Beratungen zum Haushalt 2011 Teilergebnispläne im Baudezernat; Ergebnishaushalt  
Enthält Anlagen
VO/3916/10  
Ö 6  
Haushaltsplan des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft für das Haushaltsjahr 2011  
Enthält Anlagen
VO/3896/10  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Jahresabschlüsse der Jahre 2008 und 2009 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft der Hansestadt Lüneburg und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 101 Abs. 1 NGO  
Enthält Anlagen
VO/3915/10  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg dem Eigenbetrieb auf-

zugeben, das negative Jahresergebnis 2008 von 15.060 Euro als Verlustvortrag in das Jahr 2009 zu übertragen.

 

Ferner empfiehlt der Werksausschuss dem Rat, den Jahresabschluss zum 31.12.2008 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu beschließen sowie dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Absatz 1 NGO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

2.    Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg dem Eigenbetrieb auf-

zugeben, den nach Abzug des Verlustvortrages aus dem Vorjahr verbleibenden Jahresüberschuss als Gewinnvortrag in    Höhe von 3.926,28  Euro in das Jahr 2010 zu übertragen.

 

Ferner empfiehlt der Werksausschuss dem Rat, den Jahresabschluss zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu beschließen sowie dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Absatz 1 NGO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

   
    29.11.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst als Werksausschuss für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

   
    07.12.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

 

1.      Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg dem Eigenbetrieb auf-

zugeben, das negative Jahresergebnis 2008 von 15.060 Euro als Verlustvortrag in das Jahr 2009 zu übertragen.

 

Ferner empfiehlt der Werksausschuss dem Rat, den Jahresabschluss zum 31.12.2008 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu beschließen sowie dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Absatz 1 NGO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

2.      Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg dem Eigenbetrieb auf-

zugeben, den nach Abzug des Verlustvortrages aus dem Vorjahr verbleibenden Jahresüberschuss als Gewinnvortrag in               Höhe von 3.926,28  Euro in das Jahr 2010 zu übertragen.

 

Ferner empfiehlt der Werksausschuss dem Rat, den Jahresabschluss zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu beschließen sowie dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Absatz 1 NGO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

   
    16.12.2010 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Dem Eigenbetrieb wird aufgegeben, das negative Jahresergebnis 2008 von 15.060 Euro

              als Verlustvortrag in das Jahr 2009 zu übertragen.

 

Der Rat beschließt den Jahresabschluss zum 31.12.2008 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Absatz 1 NGO die uneingeschränkte Entlastung.

 

2.      Dem Eigenbetrieb wird aufgegeben, den nach Abzug des Verlustvortrages aus dem

Vorjahr verbleibenden Jahresüberschuss als Gewinnvortrag in Höhe von 3.926,28  Euro in das Jahr 2010 zu übertragen.

 

Der Rat beschließt den Jahresabschluss zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Absatz 1 NGO die uneingeschränkte Entlastung.

 

(21, 22, 8)

Ö 8  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)