Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 „Wohnpark Am
Wasserturm“ gemäß § 12 BauGB.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung wird im beschleunigten
Verfahrengemäß § 13 a BauGB
durchgeführt.
Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 144 „Wohnpark Am
Wasserturm“die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit durch Pressemitteilung und Aushang im
Bereich Stadtplanung durchzuführen.
Zeitparallel
soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Der
Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
13.12.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.