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Vorlage - VO/3965/10  

 
 
Betreff: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg zum Teilbereich "Bilmer Berg Ost"
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Verfasser:Maier, Sabine
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem der Trassenverlauf für die Bundesautobahn A 39 präzisiert wurde, kann nun mit der Konzeption der zukünftigen Entwicklung der Flächen zwischen dem Gewerbegebiet Bilmer Strauch im Norden, dem Elbe-Seiten-Kanal im Osten, der Stadtgrenze zur Samtgemeinde Ostheide im Süden sowie dem Stadtteil Alt-Hagen und dem Gewerbegebiet Bilmer Berg I im Westen begonnen werden.

Die zeitnahe Aufstellung eines Bebauungsplans wird nur für die Teilfläche Bilmer Berg II angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet Bilmer Berg I angestrebt. Dort steht eine Nettofläche von 18 ha ohne besondere Nutzungseinschränkungen der Planung für die Ausweisung von Gewerbegebieten zur Verfügung.

Die beiden anderen Teilflächen Bilmer Berg III und Bilmer Berg IV/Hagen östlich und nördlich der geplanten Trasse der BAB 39/  B 216 dienen dagegen primär im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung als Flächenreserven für die Sicherung der zukünftigen langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung der Hansestadt Lüneburg.

Ziel der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit im Sinne des Entwicklungsgebots gem. § 8 Abs. 2 BauGB verschiedene räumliche Konfliktpotentiale im Verfahren für die Gesamtfläche bereits auszuräumen. Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung kann geprüft werden, wie und unter welchen Voraussetzungen die entstehenden Teilflächen langfristig genutzt werden können. 2002 und 2006 wurden bereits Beschlüsse zu einer Flächennutzungsplanänderung dieser Zweckbestimmung gefasst.

 

In der Anlage wird der zu beschließende Geltungsbereich der 45. Flächennutzungsplanänderung in einer Zeichnung illustriert. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.

Die potentiell für Bundesautobahn und Bundesstraße benötigten Flächen werden in der Flächennutzungsplanänderung als Verkehrsflächen nachrichtlich übernommen und umfassen einschließlich der damit verbundenen Grünflächen ca. 27 ha. Erfolgt der Planfeststellungsbeschluss nach dem Beschluss über die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung, wird der Verlauf der BAB 39 nachträglich nachrichtlich in den Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg übernommen. Hierfür ist kein separates Verfahren erforderlich.

Weitere Informationen werden seitens der Verwaltung in der Sitzung vorgetragen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt.

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Verfahrensübersicht, Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4 Geltungsbereich 45 Änderung F-Plan (269 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht_F-Plan (19 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

·         Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB den rechtskräftigen Flächennutzungsplan für den in der Anlage zeichnerisch dargestellten Bereich „Bilmer Berg Ost“ mit dem 45. Änderungsverfahren zu ändern.

·         Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen des Verfahrens zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Bilmer Berg Ost“ erforderliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung und Aushang im Bereich Stadtplanung durchzuführen.

·         Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Bilmer Berg II“ vom 24. Oktober 2006.