Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Nachdem
der Trassenverlauf für die Bundesautobahn A 39 präzisiert wurde, kann nun mit
der Konzeption der zukünftigen Entwicklung der Flächen zwischen dem
Gewerbegebiet Bilmer Strauch im Norden, dem Elbe-Seiten-Kanal im Osten, der
Stadtgrenze zur Samtgemeinde Ostheide im Süden sowie dem Stadtteil Alt-Hagen
und dem Gewerbegebiet Bilmer Berg I im Westen begonnen werden. Die
zeitnahe Aufstellung eines Bebauungsplans wird nur für die Teilfläche Bilmer
Berg II angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet Bilmer Berg I angestrebt.
Dort steht eine Nettofläche von 18 ha ohne besondere Nutzungseinschränkungen
der Planung für die Ausweisung von Gewerbegebieten zur Verfügung. Die
beiden anderen Teilflächen Bilmer Berg III und Bilmer Berg IV/Hagen östlich und
nördlich der geplanten Trasse der BAB 39/
B 216 dienen dagegen primär im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung
als Flächenreserven für die Sicherung der zukünftigen langfristigen wirtschaftlichen
Entwicklung der Hansestadt Lüneburg. Ziel
der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit im Sinne des
Entwicklungsgebots gem. § 8 Abs. 2 BauGB verschiedene räumliche
Konfliktpotentiale im Verfahren für die Gesamtfläche bereits auszuräumen. Im
Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung kann geprüft werden, wie und unter
welchen Voraussetzungen die entstehenden Teilflächen langfristig genutzt werden
können. 2002 und 2006 wurden bereits Beschlüsse zu einer
Flächennutzungsplanänderung dieser Zweckbestimmung gefasst. In
der Anlage wird der zu beschließende Geltungsbereich der 45.
Flächennutzungsplanänderung in einer Zeichnung illustriert. Die Anlage ist
Bestandteil der Sitzungsvorlage. Die
potentiell für Bundesautobahn und Bundesstraße benötigten Flächen werden in der
Flächennutzungsplanänderung als Verkehrsflächen nachrichtlich übernommen und
umfassen einschließlich der damit verbundenen Grünflächen ca. 27 ha. Erfolgt
der Planfeststellungsbeschluss nach dem Beschluss über die Feststellung der
Flächennutzungsplanänderung, wird der Verlauf der BAB 39 nachträglich
nachrichtlich in den Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg übernommen.
Hierfür ist kein separates Verfahren erforderlich. Weitere
Informationen werden seitens der Verwaltung in der Sitzung vorgetragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Kosten
werden im weiteren Verfahren ermittelt. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verfahrensübersicht,
Lageplan
Beschlussvorschlag: ·
Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und
Abs. 4 BauGB den rechtskräftigen Flächennutzungsplan für den in der Anlage
zeichnerisch dargestellten Bereich „Bilmer Berg Ost“ mit dem 45.
Änderungsverfahren zu ändern. ·
Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen des
Verfahrens zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
„Bilmer Berg Ost“ erforderliche frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung und Aushang im
Bereich Stadtplanung durchzuführen. ·
Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt die Aufhebung des
Beschlusses zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
„Bilmer Berg II“ vom 24. Oktober 2006. |
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