Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Nach dem Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg zur
Ausschreibung eines Investorenwettbewerbs für eine überwiegende Wohnbebauung,
anstelle des mehrfach brandgeschädigten Veranstaltungszentrums
„Nordlandhalle“, wurde mit dem Ausschreibungsergebnis auch die
Umsetzung der Planung durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
beschlossen. Ziel der Planung ist die Umsetzung des Investorenwettbewerbs
der Hansestadt Lüneburg vom November 2009. Mit dem Abbruch der Nordlandhalle
soll sich die Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf (Veranstaltungs- und
Sporthalle, Kongresszentrum) in ein
Mischgebiet ändern. Die bauliche Nutzung des Plangebiets soll sich an den
Vorgaben des Wettbewerbsergebnisses orientieren. Zur
Realisierung der Planung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes nach § 12 BauGB vorgesehen. Für den
Teilbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 „Wohnpark am
Wasserturm“ stellt der Flächennutzungsplan den ehem. Hallenbereich als
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“, den südlichen
und östlichen Bereich als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen
„Parkanlage“ und „Spielplatz“, den nördlichen Bereich
als Verkehrsfläche und Teil eines Mischgebiets dar. Der östliche Teil der
Gemeinbedarfsfläche und ein Teil der südlich angrenzenden Grünfläche soll im
Zuge der Berichtigung ebenfalls als Mischgebiet dargestellt und der
Flächennutzungsplan somit angepasst werden. Durch den
Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die nach dem
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder dem Niedersächsischen
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) der Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Bei Anwendung des
Bebauungsplanes bleibt die voraussichtlich versiegelte Fläche unter 2 ha, so
dass auf eine überschlägige Prüfung der Umweltbelange verzichtet wurde und
davon ausgegangen werden kann, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen
eintreten werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und
von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
abgesehen. Als erster
Verfahrensschritt ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
144 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage beschriebenen Geltungsbereich
zu beschließen und die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Kosten
werden im weiteren Verfahren ermittelt. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Verfahrensübersicht,
Lageplan Beschlussvorschlag:
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