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Vorlage - VO/3944/10  

 
 
Betreff: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 "Wohnpark Am Wasserturm" und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach dem Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Ausschreibung eines Investorenwettbewerbs für eine überwiegende Wohnbebauung, anstelle des mehrfach brandgeschädigten Veranstaltungszentrums „Nordlandhalle“, wurde mit dem Ausschreibungsergebnis auch die Umsetzung der Planung durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.

 

Ziel der Planung ist die Umsetzung des Investorenwettbewerbs der Hansestadt Lüneburg vom November 2009. Mit dem Abbruch der Nordlandhalle soll sich die Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf (Veranstaltungs- und Sporthalle, Kongresszentrum) in  ein Mischgebiet ändern. Die bauliche Nutzung des Plangebiets soll sich an den Vorgaben des Wettbewerbsergebnisses orientieren.

 

Zur Realisierung der Planung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB vorgesehen.

 

Für den Teilbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 „Wohnpark am Wasserturm“ stellt der Flächennutzungsplan den ehem. Hallenbereich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“, den südlichen und östlichen Bereich als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Parkanlage“ und „Spielplatz“, den nördlichen Bereich als Verkehrsfläche und Teil eines Mischgebiets dar. Der östliche Teil der Gemeinbedarfsfläche und ein Teil der südlich angrenzenden Grünfläche soll im Zuge der Berichtigung ebenfalls als Mischgebiet dargestellt und der Flächennutzungsplan somit angepasst werden.

 

Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Bei Anwendung des Bebauungsplanes bleibt die voraussichtlich versiegelte Fläche unter 2 ha, so dass auf eine überschlägige Prüfung der Umweltbelange verzichtet wurde und davon ausgegangen werden kann, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen eintreten werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Als erster Verfahrensschritt ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage beschriebenen Geltungsbereich zu beschließen und die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt.

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen: Verfahrensübersicht, Lageplan

Anlagen: Verfahrensübersicht, Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 612610-B 144 Anlage VO 3944-10 Geltungsbereich (169 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht_B-Plan (18 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 3 3 BP 144 Frühz B-Plan (1208 KB)      
Anlage 5 4 BP 144 Frühz Vorhabenplan (230 KB)      
Anlage 4 5 BP 144 Frühz Schnitte (1760 KB)      
Anlage 6 6 BP 144 Frühz Begründung (265 KB) PDF-Dokument (88 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  • Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ gemäß § 12 BauGB.

 

  • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung wird im beschleunigten Verfahren  gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

 

  • Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“  die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Pressemitteilung und Aushang im Bereich Stadtplanung durchzuführen.

 

  • Zeitparallel soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. 

 

  • Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.