Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 26.11.2009 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds.
Brandschutzgesetzes, Herrn Tobias Glor mit Wirkung vom 01.02.2010 bis zum
28.02.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Rettmer zu ernennen.
28.01.2010 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Tobias Glor mit Wirkung vom 01.02.2010 bis zum 28.02.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Rettmer zu ernennen.