Der Standort einer Hauptschule auf dem Kreideberg wird im
Rahmen des Konzeptes zum Ganztagszentrum Kreideberg aufrecht erhalten.
Um dem Hauptschulstandort bei tendenziell abnehmenden
Schülerzahlen eine wirksame Chance zu geben, wird zum Schuljahr 2008/2009 eine
Zusammenfassung nach § 106 (4) NSchG mit der Christiani-Schule als „Haupt- und
Realschule“ angestrebt.
Unter Beachtung dieser veränderten Entwicklung werden die
für den Ausbau der GTS Hauptschule Kreideberg zur Verfügung stehenden
IZBB-Fördermittel nicht in vollem Umfange abgerufen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Hauptschule die
bauliche Konzeption zu überarbeiten, und diejenigen Maßnahmen vorzusehen, die
zur Sicherung des Hauptschulstandortes notwendig sind. Dabei orientiert sich
Verwaltung und Schule an der pädagogischen Konzeption der GTS und dem
Raumprogramm dazu.
Der Schulausschuss bittet die Verwaltung, bei der
Landesschulbehörde eine Verlängerung für die Erklärungsfrist hinsichtlich der
Umplanung der Baumaßnahme von max. 1 Jahr zu erreichen.
Auch soll im Gespräch mit dem Land geprüft werden, ob eine
Umlenkung nicht verwendeter Fördermittel für ein anderes GTS-Vorhaben in Stadt
oder Landkreis Lüneburg verwendet werden kann.
Die Verwaltung berichtet den Schulausschuss laufend über den
Stand der Umsetzung dieses Beschlusses.
12.07.2007 - Schulausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Standort einer Hauptschule auf dem Kreideberg wird im Rahmen des Konzeptes zum
Ganztagszentrum Kreideberg aufrecht erhalten.
Um
dem Hauptschulstandort bei tendenziell abnehmenden Schülerzahlen eine wirksame
Chance zu geben, wird zum Schuljahr 2008/2009 eine Zusammenfassung nach § 106
(4) NSchG mit der Christiani-Schule als „Haupt- und Realschule“ angestrebt.
Unter
Beachtung dieser veränderten Entwicklung werden die für den Ausbau der GTS
Hauptschule Kreideberg zur Verfügung stehenden IZBB-Fördermittel nicht in
vollem Umfange abgerufen.
Die
Verwaltung wird aufgefordert, mit der Hauptschule die bauliche Konzeption zu
überarbeiten, und diejenigen Maßnahmen vorzusehen, die zur Sicherung des
Hauptschulstandortes notwendig sind. Dabei orientieren sich Verwaltung und
Schule an der pädagogischen Konzeption der GTS und dem Raumprogramm dazu.
Der
Schulausschuss bittet die Verwaltung, bei der Landesschulbehörde eine
Verlängerung für die Erklärungsfrist hinsichtlich der Umplanung der Baumaßnahme
von max. 1 Jahr zu erreichen.
Auch
soll im Gespräch mit dem Land geprüft werden, ob eine Umlenkung nicht
verwendeter Fördermittel für ein anderes GTS-Vorhaben in Stadt oder Landkreis
Lüneburg erreicht werden kann.
Die
Verwaltung berichtet dem Schulausschuss laufend über den Stand der Umsetzung
dieses Beschlusses.