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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium: Schulausschuss
Datum: Do, 12.07.2007    
Zeit: 11:00 - 13:00 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung der Niederschrift vom 08.05.2007      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Anmeldungen zum Schuljahr 2007/2008      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Hauptschulentwicklung in Stadt und Landkeis Lüneburg hier: Hauptschule Kreideberg  
Enthält Anlagen
VO/2478/07  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Standort einer Hauptschule auf dem Kreideberg wird im Rahmen des Konzeptes zum Ganztagszentrum Kreideberg aufrecht erhalten.

 

Um dem Hauptschulstandort bei tendenziell abnehmenden Schülerzahlen eine wirksame Chance zu geben, wird zum Schuljahr 2008/2009 eine Zusammenfassung nach § 106 (4) NSchG mit der Christiani-Schule als „Haupt- und Realschule“ angestrebt.

 

Unter Beachtung dieser veränderten Entwicklung werden die für den Ausbau der GTS Hauptschule Kreideberg zur Verfügung stehenden IZBB-Fördermittel nicht in vollem Umfange abgerufen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Hauptschule die bauliche Konzeption zu überarbeiten, und diejenigen Maßnahmen vorzusehen, die zur Sicherung des Hauptschulstandortes notwendig sind. Dabei orientiert sich Verwaltung und Schule an der pädagogischen Konzeption der GTS und dem Raumprogramm dazu.

 

Der Schulausschuss bittet die Verwaltung, bei der Landesschulbehörde eine Verlängerung für die Erklärungsfrist hinsichtlich der Umplanung der Baumaßnahme von max. 1 Jahr zu erreichen.

Auch soll im Gespräch mit dem Land geprüft werden, ob eine Umlenkung nicht verwendeter Fördermittel für ein anderes GTS-Vorhaben in Stadt oder Landkreis Lüneburg verwendet werden kann.

 

Die Verwaltung berichtet den Schulausschuss laufend über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses.

 

   
    12.07.2007 - Schulausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Standort einer Hauptschule auf dem Kreideberg wird im Rahmen des Konzeptes zum Ganztagszentrum Kreideberg aufrecht erhalten.

 

Um dem Hauptschulstandort bei tendenziell abnehmenden Schülerzahlen eine wirksame Chance zu geben, wird zum Schuljahr 2008/2009 eine Zusammenfassung nach § 106 (4) NSchG mit der Christiani-Schule als „Haupt- und Realschule“ angestrebt.

 

Unter Beachtung dieser veränderten Entwicklung werden die für den Ausbau der GTS Hauptschule Kreideberg zur Verfügung stehenden IZBB-Fördermittel nicht in vollem Umfange abgerufen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Hauptschule die bauliche Konzeption zu überarbeiten, und diejenigen Maßnahmen vorzusehen, die zur Sicherung des Hauptschulstandortes notwendig sind. Dabei orientieren sich Verwaltung und Schule an der pädagogischen Konzeption der GTS und dem Raumprogramm dazu.

 

Der Schulausschuss bittet die Verwaltung, bei der Landesschulbehörde eine Verlängerung für die Erklärungsfrist hinsichtlich der Umplanung der Baumaßnahme von max. 1 Jahr zu erreichen.

Auch soll im Gespräch mit dem Land geprüft werden, ob eine Umlenkung nicht verwendeter Fördermittel für ein anderes GTS-Vorhaben in Stadt oder Landkreis Lüneburg erreicht werden kann.

 

Die Verwaltung berichtet dem Schulausschuss laufend über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            8

Nein-Stimmen:            0

  Enthaltungen:            2

Ö 6  
Enthält Anlagen
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Lüneburg; Kostenbeteiligung an einem externen Gutachten  
Enthält Anlagen
VO/2376/07  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Antrag der Fraktion "Die Linke": Innovative Schulkonzepte  
Enthält Anlagen
VO/2363/07  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil