Der
Bebauungsplan Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ wird in einem 1.
Änderungsverfahren für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen
Geltungsbereich gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.
Im
Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 126 „Ehemalige
Keulahütte“ wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i.S. von § 3 Abs.
1 BauGB durchgeführt. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung soll durch
Pressebekanntmachung, Bürgerversammlung und Aushängen von Planvorentwürfen im
Bereich Stadtplanung erfolgen.
09.07.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen dem vorstehend vom
Ausschussvorsitzenden, Beigeordneter Dörbaum, festgestellten Beratungsergebnis
folgenden einstimmigen Beschluss.