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Auszug - EU-Förderung / Integriertes Handlungskonzept - Sachstandsbericht  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.07.2007    
Zeit: 14:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2435/07 EU-Förderung / Integriertes Handlungskonzept
- Sachstandsbericht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bock
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum  begrüßt zur Beratung von der BauBeCon Frau Vorwerk sowie Frau Mitransky und Herr Ostermeyer.

 

Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass heute das Ergebnis einer gut einjährigen Vorarbeit vorgestellt werden soll. In Vorahnung dessen, dass eine EU-Förderung kommen wird, hat man sich bereits im Vorfeld darüber Gedanken gemacht, welche Maßnahmen aus städtebaulicher Sicht in die anstehenden Förderprogramme eingebracht werden können.

Die Förderungen waren ursprünglich anders angedacht. Die N-Bank wird nicht mehr die Gesamtprojekte begleiten, sondern nur noch die Zahlungsmodalitäten und –verkehre abwickeln. Stattdessen werden die Fördermittel heruntergebrochen auf einzelne Ministerien. Ausgelobt wird jetzt ein Wettbewerb der Ideen. Anträge werden bis Ende August/September 2007 zu stellen sein. Die Förderkulisse ist zunächst bis 2012 befristet.

Für die heutige Präsentation liegt die Konzentration zunächst nur auf die Stadtentwicklung. Aufgezeigt werden die angedachten Bereiche. Das Fördervolumen beträgt ca. 31 Mio. €, wobei nicht davon auszugehen ist, dass die Mittel im vollen Umfang bereitgestellt werden. Vielmehr wird nicht nur die Stadt, sondern auch die einzelnen Ministerien Prioritäten setzen müssen. Von ca. 73 Mio. € insgesamt zur Verfügung stehender Mittel wäre ein 1/3 als realistische Förderung möglich. 25 % der Fördermittel werden aber seitens der Stadt durch eine Kofinanzierung sicherzustellen sein.

Die entwickelten Programme sind nach Wertigkeit und Intensität eingestuft. Wissen muss man, dass alle Maßnahmen bis Leistungsphase 2 (Kostenschätzung) für eine Antragstellung ausgearbeitet sein müssen. Ebenso müssen als Grundlage die bauleitplanrechtlichen Vorgaben vorliegen.

Der Nikolaihof ist in der heutigen Präsentation nicht enthalten. Zusammen mit anderen Maßnahmen wird ein entsprechender Förderantrag von der SG Bardowick gestellt. Kooperation in der Fläche ist auch so zu verstehen, dass Nachbargemeinden in der Fläche miteinander verbunden werden, weil sie alleine nicht in einer solchen Förderkulisse hineinkommen würden.

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – geht ein auf die Aufteilung der Fördermittel auf die einzelnen Ministerien. Aufgezeigt werden die erforderlichen Grundvoraussetzungen für eine Förderung.

Erläutert wird das erarbeitete integrierte städtische Entwicklungs- und Wachstumskonzept der Stadt Lüneburg (Anlage I). Näher eingegangen wird auf den Gegenstand der Förderung, die Maßnahmendarstellung sowie auf Kosten und Prioritäten. Die Konzeptinhalte und die Qualitätskriterien werden dargelegt.

In eine Förderung eingebracht werden sollen die Entwicklungsgebiete Kaltenmoor, Dienstleistungszentrum Schlieffen-Park, Gewerbebrache Wittenberger Bahn sowie das Wasserviertel. Dargestellt wird der jeweilige Bestand und die vorgesehenen Maßnahmen. Für den Bereich Kaltenmoor besteht die Besonderheit, dass der von der Stadt zu erbringende 25 %-Eigenanteil aus Städtebaufördermittel erbracht werden könnte.

 

Herrn Burgdorff – ALA –  interessiert, wer denn von den Sanierungsträgern bei Bereitstellung von Fördermitteln sparen würde.

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – erläutert anhand von Beispielen, inwieweit sich zu erbringende Eigenanteile verlagern aber auch vermindern lassen.

 

Beigeordnete Schellmann  fragt nach, ob es zutreffend sei, dass noch keine abschließenden Förderkriterien vorliegen, gleichwohl aber die Vorlage konkreter Maßnahmen abverlangt werden.

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – stellt klar, dass erst, wenn die Maßnahmen konkret in eine Förderung aufgenommen wurden, die entsprechenden Vorgaben nachzuweisen sind.

 

Beigeordneter Körner merkt an, dass bei einer EU-Förderung bisher sichergestellt war, dass der Mittelstand des Handwerks einbezogen wurde. Die jetzt vorgesehenen Förderprogramme wecken den Anschein, dass die Belange des Mittelstandes des Handwerks zukünftig außen vor und damit unberücksichtigt bleiben.

 

Oberbürgermeister Mädge stellt klar, dass es die klassischen Töpfe Arbeitsmarktförderung, Infrastrukturförderung, Förderung für Universitäten und Bildung sowie die Förderung für kleinere und mittlere Unternehmen gibt. Ergänzend besteht die GA-Förderung sowie die Förderung für Kleinunternehmen. Alle diese Förderprogramme zielen auch auf eine Förderung des Handwerks ab.

Bei der indirekten Förderung wie der Sanierung des Wasserviertels ist bei der Häuser- und Straßensanierung davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Aufträge in der Region bleiben werden, wenngleich auch gesagt werden muss, dass die zu vergebenden Aufträge auch öffentlich ausgeschrieben werden. Eine Beschränkung auf die Region ist hierbei nicht möglich.

 

 

Gebiet Kaltenmoor

 

Herr Ostermeyer zeigt für das Gebiet Kaltenmoor die vorgesehenen Maßnahmen auf.

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – verdeutlicht in diesem Zusammenhang, dass es auch notwendig war, eine Prioritätenliste festzulegen. Insgesamt sind in Kaltenmoor 12 Maßnahmen vorgesehen. Die festgelegten Prioritäten werden erläutert. Obwohl auch Maßnahmen in die Prioritäten 2 und 3 gelegt wurden, kommt man auf 2,985 Mio. € an Kosten. Da die Maßnahmen schon beschlossene Sanierungsziele sind, könnten sie ohne zusätzliche Kosten für die Stadt zeitnah umgesetzt werden.

 

 

Gewerbebrache Wittenberger Bahn

 

Herr Ostermeyer stellt die Gebietsabgrenzung vor. Es handelt sich um 13 ha brach gefallenes Bahngelände. Angedacht ist, diese Fläche als Mischgebiet zu entwickeln. Das lange aber auch schmale Gebiet bietet Entwicklungspotentiale, beinhaltet aber auch Schwierigkeiten. Im Mischgebiet wären Veranstaltungen und Parken darstellbar. Aber auch Wohnen ist in fußläufiger Verbindung zur Innenstadt entweder durch eine neue Brücke oder Mitnutzung des Wehres vorgesehen. Zur Bahn hin wäre ein Dienstleistungsbereich mit ergänzendem Lärmschutz möglich. Im südlichen Bereich der Fläche wäre wegen der bestehenden Verlärmung eine gewerbliche Nutzung vorzusehen.

Erschließungsrestriktion ist neben möglicher Altlasten der Lärm. Die Frage wird sein, welche Nutzung noch möglich und zulässig sein wird, wenn die Bahnverkehre in Zukunft zunehmen werden.

Aufgezeigt werden die vorgesehenen verkehrlichen Anbindungen. Die Kosten hierzu müssten jedoch noch ermittelt werden.

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – weist darauf hin, dass für diese Flächen noch kein B-Plan besteht. Die Flächen sind noch im Bahneigentum und entsprechend der bisherigen Nutzung gewidmet. Die Zügigkeit der Umsetzung müsste dargestellt werden. Hier ist davon auszugehen, dass die Realisierung einige Jahre in Anspruch nehmen wird. 3-5 Jahre wird als realistischer Zeitraum angesehen, um entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Für diesen Bereich werden 10 Maßnahmen aufgelistet. Diese werden aber nur in Priorität 3 eingestuft werden können, da bei einer höheren Priorität in den nächsten 2 – 3 Jahren ein erheblicher Teil der Maßnahmen bereits umgesetzt werden müssten, was aufgrund des geschilderten Sachverhaltes nicht möglich sein wird.

Die ermittelten Kosten zu den jeweiligen Maßnahmen werden hierzu erläutert (Anlage II).

 

Oberbürgermeister Mädge geht ein auf die Schwierigkeiten, die mit der DB AG bestehen, wenn es darum geht, einen marktgerechten Kaufpreis auszuhandeln. Die DB AG ist hierbei zu sehr auf die in Bilanzen festgeschriebenen hohen Buchwerte orientiert. Mit der Umsetzung der Eisenbahnfreunde an einen anderen Standort ist man in Gesprächen auf einem guten Weg. Der Embsener Bahnhof bietet sich evtl. als Ausweich an. Dort könnten die Eisenbahnfreunde ein Werkstattgelände übernehmen. Fahrten nach Lüneburg werden aber auch weiterhin zum Südbahnhof möglich sein. In Kooperation mit dem Landkreis kann zumindest für die nächsten 3 Jahre die Miete sichergestellt werden. Im Zeitraum 3 – 5 Jahre wäre ein Umzug möglich. Verkehrlich ist als Erschließung denkbar, diese an die bestehende Spange anzubinden. Knackpunkt ist bei der Entwicklung des Gebietes jedoch der geforderte Grundstückspreis.

Eine Fußwegeanbindung ist, wie bereits früher einmal angedacht, in Höhe der Wandrahmstraße über den Lösegraben vorgesehen. Autoverkehre wird man aus dem Gebiet heraus nicht zusätzlich an die Altenbrücker Torstraße heranführen können. Die Probleme der Verkehrsabwicklung werden noch intensiv zu prüfen sein.

Für zukünftiges Wohnen an der Ilmenau handelt es sich für den für eine Wohnbebauung vorgesehenen Bereich um eine attraktive Lage.

 

Beigeordnete Schellmann  gibt zu bedenken, dass man den Aspekt Lärm dabei genau zu betrachten haben wird. Sie interessiert, wo denn eine Fußwegeverbindung geschaffen werden soll.

 

Oberbürgermeister Mädge zeigt auf, dass mit relativ wenig finanziellem Aufwand das Wehr so umgebaut werden könnte, dass es als Fußgängerverbindung mitgenutzt werden kann.

 

 

StOV-Gelände

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – zeigt auf, dass das Gelände intensiv mit Speichergebäuden bebaut ist. In die Überlegungen einer Nachnutzung der Konversionsfläche wurde in die Prüfung einbezogen, ob durch die teilweise Freiräumung des Geländes eine gewerbliche Nachnutzung mit Neuansiedelungen möglich ist.

 

Herr Ostermeyer erläutert die einzelnen Maßnahmen und zeigt die Grenzen des Areals auf. Für die Entwicklung des Gebietes ist eine zweite Verkehrsanbindung erforderlich. Eine mögliche Umnutzung der Speichergebäude wurde geprüft. Zu den Ergebnissen wird detailliert vorgetragen. Für die Gebäudebereiche, die durch Bäckerei und THW genutzt wurden, läuft ein Antrag auf Aufnahme in die Denkmalschutzliste. Dieser Bereich sollte auf jeden Fall erhalten bleiben. Die Biotopflächen mit ihrer Verbindungsfunktion zu den Freiflächen des Schlieffen-Parkareals werden aufgezeigt.

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – geht ergänzend auf die finanziellen Aspekte ein. Entwickelt wurden 7 Maßnahmen, die dargestellt werden, die Prioritäten dazu werden erläutert.

 

 

Wallring / Wasserviertel / Ilmenau-Band

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – geht ein auf die Inhalte, die mit dem Bündel der geplanten Maßnahmen erreicht werden sollen.

 

Herr Ostermeyer erläutert die aufgelisteten Maßnahmen.

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – führt ergänzend zu den Maßnahmen aus. Begründet wird, warum auch der Rathauskomplex mit aufgenommen wurde, jedoch nur die Maßnahmen, die bis 2013 umgesetzt werden können.

 

Beigeordneter Blanck spricht sich dafür aus, den Bereich des Nordlandhallenkomplexes mit in die Planungen einzubeziehen.

Wenn eine konkrete Projektförderung auch nicht jetzt vorgesehen ist, so sollte doch, wenn 2012 über eine Fortsetzung der Förderung zu sprechen sein wird oder Restmittel abgefordert werden können, dieser Bereich enthalten sein. Er erinnert an die von seiner Fraktion vorgestellte Planung einer Nachnutzung als Spielflächenareal, ggf. auch mit einem anderen Konzept. Diese Option sollte nach Ansicht seiner Fraktion offen gehalten werden.

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – ergänzt, dass der Maßnahmenkatalog viele Potentiale beinhaltet, um die Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen. Die Zügigkeit der Umsetzung der Maßnahmen kann insofern zugesichert werden, weil die meisten Maßnahmen auf kommunalen Flächen umgesetzt werden können. Die finanziellen Aspekte der für den aufgezeigten Bereich vorgesehenen Maßnahmen mit der jeweiligen Priorität werden dargestellt.

 

Ratsherr Kroll hat den Ausführungen entnommen, dass im Wasserviertel ca. 1.000 Kfz-Stellplätze fehlen. Es wurden jedoch keine Aussagen dazu getroffen, wie dieser Mangel abgestellt werden kann, bzw. wo die Bewohner dieses Viertels ihre Fahrzeuge abstellen können.

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – erinnert daran, dass auch ausgesagt wurde, das die fußläufige Verbindung in den Lünepark hinein verbessert werden soll. Das Parkhaus im Lünepark verfügt noch über die Kapazität von einigen hundert Stellplätzen.

 

Beigeordnete Schellmann  weist darauf hin, dass die Parkraumsituation im Bereich des Bürgergartens sich ähnlich darstellt wie im Wasserviertel. Nicht allen Bewohnern, insbesondere älteren, kann zugemutet werden, weite Wege bis zu einem Stellplatz zu gehen.

 

Oberbürgermeister Mädge verweist darauf, dass die Parkpalette Stadtmitte in der Woche einen Auslastungsgrad von ca. 60 – 70 % habe. Besucher der Kreisverwaltung können die im Bürgergartenbereich gelegenen Behördengebäude erreichen. Entfernungen sind hierbei als relativ zu sehen und sind sicher auch eine Frage der Bequemlichkeit. Im Zeichen des Klimawandels erscheint es vielmehr angezeigt, verstärkt Wohnraum im stadtnahen Bereich zu schaffen. Der Rückbau der befestigen Bereiche im Areal der Landkreisverwaltung wäre ohne weiteres möglich, da es sich um Privatstraßen handelt.

Im Wasserviertel beispielsweise wird durch die Sanierung des Viskulenhofes stadtnaher Wohnraum geschaffen.

Attraktiven und bezahlbaren Wohnraum im Wasserviertel zu schaffen, wird nur durch die vorgesehene Förderung überhaupt möglich sein.

 

Herr Burgdorff – ALA – erinnert daran, dass der ALA sich einmal Gedanken gemacht hatte, wie man das alte Hafengebiet aufwerten kann. Von Interesse ist, ob es eine Machbarkeitsstudie darüber gibt, ob die Ilmenau bis in den Hafen hinein wieder schiffbar gemacht werden kann. Position 15 (Erneuerung der Kaianlagen) könnte hierzu ein richtiger Ansatz sein.

 

Oberbürgermeister Mädge entgegnet, dass es keine Machbarkeitsstudie gibt und auch keine solche in Arbeit ist. Vielmehr ist man mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt im Gespräch und wird parallel an eigenen Lösungen arbeiten. Im eigentlichen Hafenbecken wird man es nicht umsetzen können, da man dort nicht genug Wasser hat und auch keine geeigneten Anlegestellen. Größtes Problem sind jedoch die 3 Schleusen, die den Weg nach Lüneburg auf dem Wasser sehr zeitaufwändig machen. Zur Zeit benötigt man ca. 7 Stunden. Der Bund überlegt gerade, die Wertigkeit der Wasserstraße Ilmenau herunter zu stufen, was in der Folge bedeuten würde, dass die Stadt auf ihrem Gebiet für die Gewässerunterhaltung zuständig wäre. Mit verhältnismäßig wenig Kosten könnten mit einem Kostenaufwand von ca. 300.000 €   3 – 5 Schiffsanlegestellen in Höhe der alten Bezirksregierung geschaffen werden. Wenn die vorgesehen Maßnahmen in das Förderprogramm aufgenommen werden, wird durch die Stadt eine eingehende Untersuchung für eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.

 

Herr Burgdorff – ALA –  geht auf ein weiteres Anliegen des ALA ein. Die Grünanlage Bastion müsste im Zuge des Neubaues der Reichenbachbrücke besser erreichbar werden. Dieses könnte durch eine bessere Beampelung über die Straße erreicht werden. Ergänzend sollte die Unterführung unter der Brücke optisch verbessert werden.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert an die Vorstellung der Konzeption zur Verbesserung der Wegeverbindung unterhalb der Brücke im Ausschuss. Schwerpunkt ist es, die Durchlässigkeit unter der Brücke wesentlich zu verbessern. Ergänzend ist angedacht, dass man von der Bastion über eine Brücke fußläufig in den Bereich des Lüneparks gelangen kann.

 

Beigeordnete Lotze möchte wissen, welche privaten Mittel zusätzlich akquiriert werden sollen. Die Vorstellung der vorgesehen Maßnahmen zeigt auf, dass die Stadt insgesamt unheimlich viel gewinnen wird. Sie hofft, dass durch eine Förderung möglichst viele der vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden können.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass unabhängig von der gewährten Förderkulisse das Bestreben vorhanden sein muss, möglichst viele der Maßnahmen umzusetzen, um die Stadt zukunftsfähig zu machen. Wichtig wird es sein, auf diesem Weg möglichst viele private Investoren mitzunehmen. Natürlich müssen sich die Maßnahmen alle auch für die privaten Investoren rechnen. Die große Chance einer Förderungsmöglichkeit sollte aufgegriffen werden.

Ratsherr Kroll fragt nach, wenn 2/3 oder 3/4 der Maßnahmen umgesetzt werden, wie sich das dann auf die Unterhaltung oder Instandhaltung der städtischen durchgeführten Maßnahmen auswirken wird.

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – verdeutlicht, dass das im öffentlichen Raum eine Haushaltsfrage ist. Aus der 2. Berechnungsverordnung lässt sich ableiten, von welchem Potenzial auf die Baukosten gerechneten Unterhaltungskosten in den Folgejahren auszugehen ist.

 

Beigeordneter Körner betont, dass die Baumaßnahme Erneuerung Reichenbachbrücke so entschieden und mehrfach im Ausschuss vorgestellt wurde. Auch über die Spielplatzneugestaltung im Bastionsbereich wurde ausführlich vorgetragen. Ebenso wurde zur fußläufigen Erreichbarkeit des Parkhauses Lünepark ausgeführt. Wo es machbar ist, soll auch auf die Belange der Rollstuhlfahrer bei der Unterführung eingegangen werden. Das vorgestellte Beleuchtungskonzept der Unterführung hält er für gut. Wichtig ist, dass die neu konzipierten Grünanlagen auch unterhalten werden.

Er geht davon aus, dass die Stadt zwar nicht alle beantragten Maßnahmen bezuschusst bekommen wird, jedoch werden auch die Maßnahmen, die aufgrund einer Förderung umgesetzt werden können, die Stadt ein ordentliches Stück voranbringen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, das die Wertigkeit des Antrages im großen Maße davon abhängig ist, wie schlüssig und umsetzbar die Maßnahmen gegenüber der Bewilligungsbehörde dargestellt werden können.

Der Beschlussvorschlag wird noch einmal verlesen.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.