Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann bringt
noch einmal die bisherigen Planungsschritte in Erinnerung. Der B-Plan wurde bis
zum gefassten Satzungsbeschluss in mehreren Sitzungen des Ausschusses umfassend
beraten. Die im B-Plan letztendlich zugelassenen Warensortimente gehen zurück
auf das Einzelhandelsgutachten des Büros Lademann aus dem Jahre 1999. Das
seinerzeit von der Wirtschafts- und Touristik GmbH in Auftrag gegebene
Gutachten hatte die Zielsetzung, festzustellen, welche Verkaufsflächen im
Stadtgebiet verdrängungsneutral noch geschaffen werden und dieses spezifiziert
darauf, wo das sein könnte, wie groß und mit welchen Segmenten. Das
Lademann-Gutachten wurde in einer gemeinsamen Sitzung dem Ausschuss für Bauen
und Stadtentwicklung und dem Wirtschaftsausschuss vorgestellt. Eines
der Erkenntnisse aus dem Gutachten war, dass auf dem Gelände der ehemaligen
Keulahütte ein Fachmarktzentrum beispielsweise in Form eines Baumarktes mit
baumarktergänzendem Angebot entstehen könnte. Nicht die Rede war indes von
einem Einkaufs- oder Stadtteilzentrum. Sehr intensiv wurde über die
Erschließung debattiert. Erinnert wird an die Inhalte der Festsetzungen des als
Satzung beschlossenen B-Plans. Aufgezeigt wird noch einmal, welche
Warensortimente in welchen Verkaufsflächen zulässig sind. Auch aufgelistet ist,
was als innenstadtrelevant eingestuft ist und eben deshalb auch nicht
zugelassen werden soll. Dazu gehört neben Textilien, Bekleidung, Schuhe, Uhren,
Schmuck, Drogerie, Lederwaren auch Kosmetikartikel. Diese Abgrenzung war u. a.
auch Gegenstand der Darlegung in den durchgeführten Bürgerversammlungen. Auch
ist die Sortimentszulassung im Zusammenhang mit den zu lösenden verkehrlichen
Belangen zu sehen. Die
Fragen, ob die angebotenen Warensortimente zentrumsrelevant sind und ob es sich
um periodischen Bedarf handelt oder nicht, ist eingeflossen in die Grundzüge
der Planung für diesen Bereich. Der
B-Plan ist maßgeschneidert auf die Planung, die an dieser Stelle vorgesehen und
zulässig war. Nicht vorgesehen war und ist, dass im Nachhinein Befreiungen und
Ausnahmen zugelassen werden sollen. Vielmehr bestand auch mit dem Investor die
Absprache, dass das umgesetzt werde, was der B-Plan an Festsetzungen enthält. Der
Satzungsbeschluss des B-Plans ist ein Jahr her. Jetzt liegen bereits 2 Anträge
auf Befreiung von den Festsetzungen und eine weitere Anfrage vor. Inhaltlich
geht es bei den Anträgen darum, dass seitens des Investors vorgesehen ist, im
Zufahrtsbereich Muster-Holzhäuser in einem Grünbereich, der als privates Grün
festgesetzt ist, aufzustellen. Bei einer weitergehenden Prüfung des Antrages
wäre die Untere Naturschutzbehörde wieder zu beteiligen. Die vorgegebene innere
Erschließungsstraße verläuft nicht auf der vorgesehen Trasse. Dem Investor
wurde alternativ ein anderer Standort für die Musterhäuser aufgezeigt. Die
zweite Änderung bezieht sich darauf, dass jetzt eine Ansiedelung eines
Drogeriemarktes vorgesehen ist. Nach den textlichen Festsetzungen ist ein
Drogeriemarkt als innenstadtrelevant ausdrücklich ausgeschlossen. Ein solcher
Antrag berührt deshalb die Grundzüge der Planung. Die Zulassung eines
Drogeriemarktes wird nur in der Form zu überprüfen sein, wenn ein
entsprechendes Änderungsverfahren zum B-Plan durchgeführt werden würde.
Parallel haben sich bereits Mitkonkurrenten aus der Drogeriebranche zu Wort
gemeldet und darauf hingewiesen, dass sie sich an die Festsetzungen bisher
halten würden und es nicht einsehbar ist, dass einem Mitkonkurrenten in Form
einer Befreiung die Ansiedelung ermöglicht wird. Ergänzend liegt eine Anfrage
vor. Dabei geht es um die Frage, ob die zulässige Verkaufsfläche für einen
Elektromarkt von 1.000 auf 1.800 m² erhöht werden kann. Da auch andere
Standorte für die Ansiedelung derzeit abgeprüft werden, ist die Diskussion
hierüber öffentlich geworden. Das hat bei den anhängigen Elektromarktbetreibern
zu Irritationen geführt. Denkbar wäre zwar, dass die Politik einer Vergrößerung
der Verkaufsfläche auf 1.800 m² zustimmt, da nach einer vorab durch den
Investor vorgenommenen Vorweganfrage bei der IHK diese dagegen keine Bedenken haben
soll. Anwaltlich vertreten hat jedoch ein örtlicher Elektromarktbetreiber
deutlich gemacht, dass er nicht glaubt, dass die IHK einer solchen Ausweitung
so ohne Weiteres zustimmt. Auch wird darauf hingewiesen, dass Gegenstand der
öffentlichen Auslegung 1.000 m² VK für einen Elektromarkt war. Bei quasi einer
Verdoppelung der VK wäre nach Ansicht des Einwenders ein neues Verfahren der
Beteiligung durchzuführen. Verdeutlicht
wird, dass, wenn durch einen Antrag die Grundzüge der Planung verletzt werden
würden und deshalb eine weitere ergebnisoffene Prüfung nur in einem
Änderungsverfahren möglich wäre, es dann nicht sein kann, den einen oder
anderen zusätzlichen Antrag parallel mit einer Befreiung von den Festsetzungen
zuzulassen. Wenn ein Änderungsverfahren durchgeführt werden soll, müssen auch
die anderen Fragen im Zuge dieses Änderungsverfahrens mit abgehandelt werden.
Befunden wird dann jedoch nur noch über die Änderungen und nicht über generelle
Fragen. Zur Glaubwürdigkeit gehört hierbei, dass im Änderungsverfahren nicht
nur die TOP-Beteiligung durchgeführt wird, sondern dass auch den Anliegern,
denen die Planungen nun bereits in 3 Bürgerversammlungen vorgestellt wurden,
erneut Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird. Mit
der heutigen Beschlussvorlage wird die Voraussetzung geschaffen, in das
Änderungsverfahren einzusteigen. Beigeordnete
Schellmann interessiert, ob es zutreffend sei, dass die
Muster-Holzhäuser direkt auf die Ausgleichsfläche aufgestellt werden sollen. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
auf, dass die Fläche im B-Plan als privates Grün ausgewiesen ist und als
Ausgleichsfläche angerechnet wurde. Ein Streifen davon soll für die Holzhäuser
von diesem Grünstreifen abgetrennt werden. Von der Grünbilanz her wird das
möglich sein. Denkbar wäre eine intensivere Dachbegrünung vorzunehmen. Dies
müsste jedoch in einem ergänzenden Verfahren bei der Unteren Naturschutzbehörde
abgeklärt werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob man es städtebaulich
zulassen will, dass dort ein solcher Riegel hingestellt wird. Beigeordnete
Schellmann sieht
auch das Problem, dass der Elektromarkt zu groß werden würde. Stadtbaurätin
Gundermann hält
dieses Problem am ehesten über die bestehende Öffnungsklausel für lösbar. Sehr
gründlich werden jedoch die bereits anwaltlich unterstützt vorgetragenen
Bedenken eines bestehenden Elektromarktbetreibers zu prüfen sein. Beigeordneter
Dörbaum verweist
darauf, dass im Gutachten konkret aufgelistet ist, was zum innenstadtrelevanten
Warensortiment gehört und was nicht. Die angesprochenen Sortimente werden über
die bestehende Änderungsklausel lösbar sein. Beigeordneter
Blanck deutet eine
solche Vorgehensweise als Signal, dass die Stadt, nachdem eine maßgeschneiderte
Planung festgeschrieben wurde, sehr flexibel mit anschließend gestellten
Änderungsanträgen verfährt. Politik gerät dadurch in ein negatives Licht und
wird unglaubhaft. Er hat Schwierigkeiten damit, dem Ansinnen des Investors
zuzustimmen. Beigeordneter
Dörbaum stellt
klar, dass der Gesetzgeber die Möglichkeiten, Anträge auf Änderungen und
Befreiungen zu stellen, ausdrücklich einräumt. Über die Anträge wird hier in
einem öffentlich rechtlichen Verfahren befunden. Ein solches Verfahren segnet
Änderungsanträge nicht automatisch ab. Das Verfahren wird ergebnisoffen durchgeführt.
Beigeordneter
Körner vertritt die
Ansicht, dass es speziell in diesem Bereich genug Elektromärkte gibt.
Irgendwann muss auch einmal Schluss sein mit immer neuen
Änderungsbegehrlichkeiten. Bei der Platzierung der Muster-Holzhäuser sollte
auch an das Stadtbild gedacht werden. Grundsätzlich muss es dabei bleiben, dass
der Investor selbst das Investitionsrisiko zu tragen hat. Er
ist erstaunt darüber, dass erneut Änderungsanträge gestellt werden und eine
Diskussion darüber aufkommt. Er geht davon aus, dass die aus den
Änderungsvorstellungen des Investors resultierenden verkehrlichen Probleme
nicht in den Griff zu bekommen sein werden. Er
spricht sich dafür aus, hier keine Befreiungen zu erteilen, sondern stattdessen
die Anträge in einem öffentlichen B-Plan-Änderungsverfahren abzuhandeln. Ratsherr
Kroll ergänzt, dass
die CDU-Fraktion sich dafür ausspricht, dass ein B-Plan-Änderungsverfahren
durchgeführt werden sollte. Beigeordnete
Lotze macht
deutlich, dass das Leben nicht statisch sei. Hier wurde ein maßgeschneiderter
B-Plan beschlossen, der auch Bestand haben sollte. Wenn die Erschließungsstraße
nicht auf der dafür ausgewiesenen Trasse angelegt wurde, stellt sich die Frage,
ob dies so hingenommen werden sollte. Im Änderungsverfahren sollte eine
intensive Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Auch sie geht davon aus, dass
das Ergebnis des Verfahrens als völlig offen anzusehen ist. Beigeordnete
Schellmann verweist darauf, dass es immer Probleme
bereitet, wenn B-Pläne nicht so umgesetzt werden, wie sie ursprünglich einmal
beschlossen wurden. Auch sie spricht sich für ein Änderungsverfahren aus. Beigeordneter
Dörbaum stellt noch
einmal fest, dass der Schutz der Bürger eine hohe Priorität besitze. Gleichwohl
ist das Ansinnen des Investors legitim, Änderungsanträge zu stellen. Frau
Hobro – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – verdeutlicht, dass, bei den
Änderungsanträgen bei der Prüfung die Frage im Vordergrund zu stehen hat, ob die Grundzüge der Planung
berührt werden. Nicht ein Elektromarkt oder der Standort der Muster-Holzhäuser
bringt die Grundzüge des B-Plans ins Wanken, sondern vielmehr die vorgesehene
Ansiedelung eines Drogeriemarktes. Beigeordneter
Körner kann nicht
nachvollziehen, dass es unerheblich sein soll, die Größe eines Marktes von
1.000 auf 1.800 m² zu erhöhen. Auch wenn die IHK jetzt bestätigt, dass dieses
nach ihrer Ansicht verträglich ist. Die IHK dürfte dabei von anderen
Voraussetzungen ausgegangen sein. Frau
Hobro – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – verdeutlicht noch einmal, was
darunter zu verstehen sei, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass man bezüglich gewisser Ansiedelungsbegehren zwar vieles hört, es aber
beispielsweise für die Zulassung eines Tierfuttergeschäftes noch keinen
konkreten Antrag auf Sortimentsänderung gibt. Beigeordneter
Blanck interessiert, ob es rechtlich theoretisch
denkbar sei, dass man planerisch nichts macht und die Verwaltung beauftragt,
die gestellten Anträge abzulehnen. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass als Folge daraus, der Investor sich weiterhin intensiv um eine Ansiedelung
bemühen müsste, die den Festsetzungen entspricht. Aufgelistet werden die
Ansiedelungsmöglichkeiten, die unstrittig sind. Nicht gehen würde der
Drogeriemarkt mit 640 m² VK sowie die Flächenerweiterung für einen
Elektromarkt. Beigeordneter
Dörbaum spricht
sich dafür aus, dass man weiterhin einen klaren Weg gehen sollte. Bis zur
Beschlussfassung im VA sollten die offenen Fragen zu den zulässigen Sortimenten
und sonstigen angesprochenen Einzelheiten abschließend definitiv geprüft
werden. Ratsherr
Kroll möchte
wissen, von welchem Zeitraum auszugehen sei, um ein B-Plan-Änderungsverfahren
durchzuziehen. Auch von Interesse ist, ob ein solches Verfahren beschleunigt
werden könnte. Stadtbaurätin
Gundermann entgegnet, dass von einer Zeitschiene von 6
– 9 Monaten auszugehen sei. Frau
Hobro – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – ergänzt, dass geprüft werden
müsste, ob ein vereinfachtes Verfahren ausreichen würde. Dann würde das
Verfahren ca. 9 Monate dauern. Ein normales Änderungsverfahren würde einen
Zeitraum von ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen. Beigeordneter
Blanck merkt an, dass solcherlei Änderungsanträge
zukünftig nicht mehr gefolgt werden sollte. Seine Fraktion wird dies zukünftig
ablehnen. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung nur unter dem Vorbehalt folgt, dass 1.
der
Investor die Angaben zu den jeweils vorgesehenen Sortimenten zweifelsfrei und
abschließend bis zur VA-Sitzung am 17.07.2007 benennt und 2.
zum
Änderungsverfahren auf jeden Fall sichergestellt wird, dass die erforderliche
Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen dem vorstehend vom
Ausschussvorsitzenden, Beigeordneter Dörbaum, festgestellten Beratungsergebnis
folgenden einstimmigen Beschluss. |
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