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Vorlage - VO/2474/07  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung
Änderungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:60 50 20 126 I
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:06 - Bauverwaltung
Bearbeiter/-in: Niesmann, Stephan   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
09.07.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach Nutzungsaufgabe der zwischen den Stadtteilen „Zeltberg“ und „Goseburg“ gelegenen Keulahütte wurde das Areal neu überplant. Im Wesentlichen wurde ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt. Zur Anpassung an Einzelhandelserfordernisse soll der Bebauungsplan nun in einem 1. Änderungsverfahren geändert werden.

 

Die Ziele der Planung werden in der Sitzung im einzelnen erläutert.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ ist der Änderungsbeschluss i. S. v. § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich zu fassen. Es kann außerdem über die Art und Weise der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ wird in einem 1. Änderungsverfahren für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

 

Im Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i.S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung soll durch Pressebekanntmachung, Bürgerversammlung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.