Der Verwaltungsausschuss der
Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) i.
V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 101, 1. Änderung
„Hochschulen/Scharnhorststraße“ zu ändern. Ziel der Planungen
ist insbesondere die Korrektur bei der First- bzw. Gebäudehöhe, den
Baugrenzen und der Abgrenzung der Grünbereiche. Der Geltungsbereich wird
in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.
Im Rahmen des Verfahrens zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101, 1. Änderung
„Hochschulen/Scharnhorststraße“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und
Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen
im bereich Stadtplanung erfolgen.
Die Örtliche Bauvorschrift über
Gestaltung wird für den Geltungsbereich der 1. Änderung ersatzlos
aufgehoben.
12.11.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme
(Beigeordnete Schellmann).