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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Datum: Mo, 12.11.2007    
Zeit: 15:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Niederschriften a) ABS-Sitzung am 09.07.2007 b) ABS-Sitzung am 17.09.2007 c) ABS-Sitzung am 08.10.2007      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Beratungen zum Haushalt 2008 Teilhaushalte im Baudezernat; Investitionen und Produkte  
Enthält Anlagen
VO/2617/07  
Ö 5  
Enthält Anlagen
57. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Brockwinkler Weg" Beschluss über vorgebrachte Anregungen; Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2610/07  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 130 "Brockwinkler Weg"; Beschluss über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2613/07  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 101 "Hochschulen/Scharnhorststraße" mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung Aufstellungs-bzw. Änderungsbeschluss Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
VO/2570/07  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 101, 1. Änderung „Hochschulen/Scharnhorststraße“ zu ändern. Ziel der Planungen ist insbesondere die Korrektur bei der First- bzw. Gebäudehöhe, den Baugrenzen und der Abgrenzung der Grünbereiche. Der Geltungsbereich wird in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.

 

  1. Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101, 1. Änderung „Hochschulen/Scharnhorststraße“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im bereich Stadtplanung erfolgen.

 

  1. Die Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung wird für den Geltungsbereich der 1. Änderung ersatzlos aufgehoben.

 

   
    12.11.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Beigeordnete Schellmann).

Ö 8  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 10.1     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)