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Auszug - Bebauungsplan Nr. 130 "Brockwinkler Weg"; Beschluss über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.11.2007    
Zeit: 15:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2613/07 Bebauungsplan Nr. 130 "Brockwinkler Weg";
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 5 und TOP 6 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass das Verfahren seit nunmehr 3 Jahren läuft. Aufgezeigt wird noch einmal der Geltungsbereich, der unmittelbar an das Gelände des Landeskrankenhauses anschließt. Lange Zeit wurde darüber nachgedacht und beraten, wie diese Flächen zu strukturieren seien. Auf die bestehende Nutzungsausweisung und auf die vorgesehene Neustrukturierung wird eingegangen.

Zu den eingegangenen Anregungen privater Seite und der Träger öffentlicher Belange, die auch in den Abwägungsprozess eingeflossen sind, wird eingegangen.

 

Ratsherrn Riechey interessiert, warum im Änderungsverfahren des F-Plans unter lfd. Nr. 6 die EXXON überhaupt zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde.

 

Fachbereichsleiterin Böhme informiert darüber, dass bei einer TÖB-Beteiligung alle aufgelisteten Träger abgefragt werden.

Ergänzend wird auf zwei redaktionelle Änderungen auf den Seiten 8 + 20, die für die Beschlussfassungen im VA und Rat vorgenommen wurden, hingewiesen. Neuere Fassungen einzelner Passagen wurden gegen die bisherigen Fassungen ausgetauscht, ohne dass die alten überholten Fassungen herausgenommen wurden.

 

Ratsherr Meihsies zitiert aus dem Umweltbericht Seite 7 Punkt 4.3 Verkehr Absatz 2. Danach soll die Möglichkeit vorgehalten werden, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Buslinie durch das Baugebiet in Richtung Süden zur Straße Vor dem Neuen Tore geführt werden kann, um damit auch die Möglichkeit zu schaffen, eine Bushaltestelle im Baugebiet selbst vorzusehen. Dieser Vorbehalt beinhaltet für seine Fraktion viel politischen Sprengstoff. Seine Fraktion vertritt die Ansicht, dass in Richtung Süden gesehen der zwischen Lüneburg und Reppenstedt gelegene Grüngürtel nicht weiter angefasst werden sollte. Es kann nicht im Interesse einer nachhaltigen Stadtentwicklung sein, dass parallel zur Baumallee eine Straße Richtung Reppenstedt gebaut wird, die dann hinter der Fachhochschule Volgershall an die Straße nach Reppenstedt angebunden wird und damit einen neuen Verkehrsknotenpunkt schaffen würde. Seine Fraktion hat sich bisher nicht explizit gegen den jetzigen B-Plan ausgesprochen. Sehr wohl ist man jedoch der Ansicht, dass zum Erhalt des bestehenden Grüngürtels Richtung Reppenstedt dann aber auch Schluss mit einer weiteren Bebauung in diese Richtung sein muss. Eine weitere Ausweitung der Bebauung Richtung Süden würde auch einer Naherholungsplanung in diesem Bereich widersprechen. Er spricht sich deshalb dafür aus, diese Passage aus dem Umweltbericht herauszustreichen, weil dort eine Erwartung formuliert wird, die schlichtweg nicht zu erfüllen sein wird.

 

Beigeordnete Schellmann stimmt Ratsherrn Meihsies insofern zu, dass man immer darauf achten sollte, dass Ortschaften baulich nicht zusammenwachsen. Deshalb hält auch sie den Erhalt des Grüngürtels in Richtung Reppenstedt für wichtig.

 

Ratsherr Bruns geht davon aus, dass durch die in diesem Bereich verlaufende Stromfreileitung ohnehin ein von jeglicher Bebauung freizuhaltender Streifen Bestand haben wird.

 

Fachbereichsleiterin Böhme stellt klar, dass die Straße im Baugebiet nicht als Durchgangsstraße konzipiert sei. Es geht bei den Festsetzungen zunächst nur darum, sich eine etwaige spätere Möglichkeit nicht zu verbauen. Deshalb liegt die Betonung auch eher auf dem Wort gegebenenfalls. Zurzeit ist nicht geplant, eine Buslinie in das Baugebiet hineinzuführen.

 

Beigeordneter Dörbaum erinnert an die kritischen Stimmen zum Verkehr. Angezweifelt wurde vornehmlich von den Anliegern, dass der Brockwinkler Weg den zusätzlichen Verkehr wird problemlos aufnehmen können. Verdeutlicht wurde in diesem Zusammenhang, dass der Großteil der Verkehre sich auch weiterhin auf dem Wienebütteler Weg abwickeln wird. Die Verkehrsströme, die sich von dort in bzw. aus Richtung neues Baugebiet entwickeln, sind aufgrund der vorgenommen Untersuchungen und Berechnungen aufnehmbar.

 

Beigeordnete Schellmann  geht davon aus, dass, wenn die Menschen, die im Baugebiet bauen, dort erst einmal 10 Jahre leben, dann mit zunehmendem Alter der Bewohner das Verlangen an eine direkte Anbindung an den ÖPNV kommen wird.

 

Ratsherr Meihsies verdeutlicht, dass seitens seiner Fraktion eine Weiterführung der Erschließungsstraße Richtung Reppenstedt nicht gewollt sei. Über die bestehende Allee (Königsweg) könnten Fußgänger und Radfahrer in Richtung Süden geführt werden. Dies könnte man durch Aufbringen einer wassergebundenen Decke auf die Trasse der bestehenden Baumallee erreichen. Von der Vorgabe, dort eine scharfe Abgrenzung der Bebauung Richtung Reppenstedt vorzusehen und den vorhandenen Grüngürtel, der die Funktion eines Naherholungsgebietes erfüllte, nicht anzutasten, sollte nicht abgewichen werden. Ganz klar gesagt wird, dass sich an dieser Stelle keine kleine Lösung einer Westrandstraße entwickeln soll.

Er stellt deshalb den Antrag, den anfänglich zitierten Satz aus dem Umweltbericht ersatzlos herauszustreichen.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, das es heute in der Beschlussfassung nur um die Flächen geht, die innerhalb des Geltungsbereiches liegen. Alles andere wäre, wie auch bereits ausgeführt, eine auf die Zukunft betrachtet zu sehende Möglichkeit. Fakt ist, dass die NLG als Eigentümerin des jetzt angesprochen Baugebietes auch Eigentümerin der angrenzenden Flächen ist. Die NLG hat bereits signalisiert, dass sie an einer Erweiterung des Baugebietes interessiert sei. Seitens der Stadt wird es für denkbar gehalten, diesem Anliegen, wenn auch in begrenzten Umfang, zu entsprechen. Entsprechende Hinweise enthalten auch die Ausführungen.

Dem Antrag von Ratsherr Meihsies, die Möglichkeit einer auf die Zukunft gerichteten Überlegung einer Fortführung der Straße aus dem Umweltbericht herauszustreichen, würde bezüglich der Beschlussfassung für das F-Plan- bzw. B-Plan-Verfahren nicht von Bedeutung sein. Auch wenn der Satz herausgestrichen würde, könnte über die Fortführung in 2 Jahren erneut eine Diskussion aufkommen.

 

Beigeordneter Dörbaum weist nochmals auf die verwendete Formulierung hin. Der aufgenommene Hinweis beinhaltet lediglich eine Absichtserklärung, dass zu einem späteren Zeitpunkt ggf. über eine Weiterführung der Straße nachgedacht werden könnte.

 

Ratsherr Riechey geht auf die Stellungnahme des NABU ein, wonach umfangreicher Baumbestand gefällt werden muss. Die im Bericht dazu stehenden Aussagen seitens der Verwaltung bedürfen aus seiner Sicht einer Erläuterung.

 

Fachbereichsleiterin Böhme erklärt, dass es durchaus sein kann, dass sich die Flächen durch bloßes Liegenlassen in den letzten Jahren tlw. selbst aufgewertet haben. Für die Ermittlung des zu erbringenden Ausgleichs und Ersatzes ist jedoch der Zeitpunkt zu Beginn des Verfahrens maßgeblich. Mit Vertretern des NABU fand hierzu eine Ortsbesichtigung statt. Vor Ort wurde Übereinkommen darüber erzielt, dass die Vorgehensweise bei der Ermittlung vom Ausgleich und Ersatz richtig vorgenommen wurde.

 

Ratsherr Kroll merkt an, dass man die Vogelkirsche aus der Pflanzliste herausstreichen sollte. Die Vogelkirsche ist für ihn kein Baum und kein Strauch. Auch enthält sie Blausäure. Die Vogelkirsche ist dafür bekannt, dass sie sich unkontrolliert vermehrt.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass die Pflanzliste von Fachleuten erstellt wurde. Sie sollte deshalb nicht in Frage gestellt werden. Die Aussagen von Ratsherrn Kroll sollten als Hinweis verstanden werden, der noch einmal zu prüfen sei.

 

Ratsherr Meihsies verweist darauf, dass auf dem Gelände des LKH ein Heizwerk steht, dass das ganze LKH mit Wärme versorgt. Für ihn stellt sich die Frage, ob eine Wärmeversorgung der im B-Plan-Gebiet vorgesehnen 70 WE machbar wäre. Er spricht sich deshalb dafür aus, dass textlich eine Ergänzung dergestalt vorgenommen wird, dass eine Überprüfung vorgenommen werden soll, die Versorgung des Neubaugebietes mit Energie aus dem Heizwerk des LKH vorzusehen und dieses zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit sollte dabei geprüft werden.

 

Fachbereichsleiterin Böhme führt aus, dass generell Solaranlagen zugelassen werden. Im abzuschließenden Vertrag werden Beträge, die in den Energiefond einzuzahlen sind, festgelegt. Ein Anschlusszwang für eine Mitnutzung des LKH-Heizwerkes festzulegen, ist für sie nicht denkbar. Dies wäre im B-Plan auch nicht regelbar.

 

Ratsherr Meihsies hält es dennoch für prüfenswert, zumindest die Warmwasserversorgung der im Baugebiet neu errichteten Gebäude über das Heizwerk des LKH vorzunehmen.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass viele der angesprochenen Fragen sicherlich bereits im Vorfeld abgeklärt seien. Abgestimmt werden sollte deshalb über die Beschlussvorlage der Verwaltung.

 

Ratsherr Meihsies drängt nochmals darauf, dass über seine mündlich vorgetragene Anfrage:

 

·                Streichung Passung
ggf. Prüfung Veränderung Erschließungsstraße Richtung Reppenstedt

·                Setzung Passus
Heizungs- und Warmwasserversorgung über Heizkraftwerk

 

Ergänzend abgestimmt werden soll.

 

Über die Anträge von Ratsherrn Meihsies wird wie folgt abgestimmt:

 

Beschlussfassung Anträge Ratsherrn Meihsies:

Die Anträge von Ratsherrn Meihsies werden mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Ratsherrn Meihsies) abgelehnt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr Meihsies).