Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: TOP
5 und TOP 6 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass das Verfahren seit nunmehr 3 Jahren läuft. Aufgezeigt wird
noch einmal der Geltungsbereich, der unmittelbar an das Gelände des
Landeskrankenhauses anschließt. Lange Zeit wurde darüber nachgedacht und
beraten, wie diese Flächen zu strukturieren seien. Auf die bestehende
Nutzungsausweisung und auf die vorgesehene Neustrukturierung wird eingegangen. Zu
den eingegangenen Anregungen privater Seite und der Träger öffentlicher
Belange, die auch in den Abwägungsprozess eingeflossen sind, wird eingegangen. Ratsherrn
Riechey
interessiert, warum im Änderungsverfahren des F-Plans unter lfd. Nr. 6 die
EXXON überhaupt zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Fachbereichsleiterin
Böhme informiert
darüber, dass bei einer TÖB-Beteiligung alle aufgelisteten Träger abgefragt
werden. Ergänzend
wird auf zwei redaktionelle Änderungen auf den Seiten 8 + 20, die für die
Beschlussfassungen im VA und Rat vorgenommen wurden, hingewiesen. Neuere
Fassungen einzelner Passagen wurden gegen die bisherigen Fassungen
ausgetauscht, ohne dass die alten überholten Fassungen herausgenommen wurden. Ratsherr
Meihsies zitiert
aus dem Umweltbericht Seite 7 Punkt 4.3 Verkehr Absatz 2. Danach soll die
Möglichkeit vorgehalten werden, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine
Buslinie durch das Baugebiet in Richtung Süden zur Straße Vor dem Neuen Tore geführt
werden kann, um damit auch die Möglichkeit zu schaffen, eine Bushaltestelle im
Baugebiet selbst vorzusehen. Dieser Vorbehalt beinhaltet für seine Fraktion viel
politischen Sprengstoff. Seine Fraktion vertritt die Ansicht, dass in Richtung
Süden gesehen der zwischen Lüneburg und Reppenstedt gelegene Grüngürtel nicht
weiter angefasst werden sollte. Es kann nicht im Interesse einer nachhaltigen
Stadtentwicklung sein, dass parallel zur Baumallee eine Straße Richtung
Reppenstedt gebaut wird, die dann hinter der Fachhochschule Volgershall an die
Straße nach Reppenstedt angebunden wird und damit einen neuen Verkehrsknotenpunkt
schaffen würde. Seine Fraktion hat sich bisher nicht explizit gegen den
jetzigen B-Plan ausgesprochen. Sehr wohl ist man jedoch der Ansicht, dass zum
Erhalt des bestehenden Grüngürtels Richtung Reppenstedt dann aber auch Schluss
mit einer weiteren Bebauung in diese Richtung sein muss. Eine weitere
Ausweitung der Bebauung Richtung Süden würde auch einer Naherholungsplanung in
diesem Bereich widersprechen. Er spricht sich deshalb dafür aus, diese Passage
aus dem Umweltbericht herauszustreichen, weil dort eine Erwartung formuliert
wird, die schlichtweg nicht zu erfüllen sein wird. Beigeordnete
Schellmann stimmt Ratsherrn
Meihsies insofern zu, dass man immer darauf achten sollte, dass Ortschaften
baulich nicht zusammenwachsen. Deshalb hält auch sie den Erhalt des Grüngürtels
in Richtung Reppenstedt für wichtig. Ratsherr
Bruns geht davon
aus, dass durch die in diesem Bereich verlaufende Stromfreileitung ohnehin ein
von jeglicher Bebauung freizuhaltender Streifen Bestand haben wird. Fachbereichsleiterin
Böhme stellt klar, dass
die Straße im Baugebiet nicht als Durchgangsstraße konzipiert sei. Es geht bei
den Festsetzungen zunächst nur darum, sich eine etwaige spätere Möglichkeit
nicht zu verbauen. Deshalb liegt die Betonung auch eher auf dem Wort
gegebenenfalls. Zurzeit ist nicht geplant, eine Buslinie in das Baugebiet hineinzuführen.
Beigeordneter
Dörbaum erinnert an
die kritischen Stimmen zum Verkehr. Angezweifelt wurde vornehmlich von den
Anliegern, dass der Brockwinkler Weg den zusätzlichen Verkehr wird problemlos
aufnehmen können. Verdeutlicht wurde in diesem Zusammenhang, dass der Großteil
der Verkehre sich auch weiterhin auf dem Wienebütteler Weg abwickeln wird. Die
Verkehrsströme, die sich von dort in bzw. aus Richtung neues Baugebiet entwickeln,
sind aufgrund der vorgenommen Untersuchungen und Berechnungen aufnehmbar. Beigeordnete
Schellmann geht davon aus, dass, wenn die Menschen, die
im Baugebiet bauen, dort erst einmal 10 Jahre leben, dann mit zunehmendem Alter
der Bewohner das Verlangen an eine direkte Anbindung an den ÖPNV kommen wird. Ratsherr
Meihsies verdeutlicht,
dass seitens seiner Fraktion eine Weiterführung der Erschließungsstraße Richtung
Reppenstedt nicht gewollt sei. Über die bestehende Allee (Königsweg) könnten
Fußgänger und Radfahrer in Richtung Süden geführt werden. Dies könnte man durch
Aufbringen einer wassergebundenen Decke auf die Trasse der bestehenden Baumallee
erreichen. Von der Vorgabe, dort eine scharfe Abgrenzung der Bebauung Richtung
Reppenstedt vorzusehen und den vorhandenen Grüngürtel, der die Funktion eines
Naherholungsgebietes erfüllte, nicht anzutasten, sollte nicht abgewichen
werden. Ganz klar gesagt wird, dass sich an dieser Stelle keine kleine Lösung
einer Westrandstraße entwickeln soll. Er stellt
deshalb den Antrag, den anfänglich zitierten Satz aus dem Umweltbericht
ersatzlos herauszustreichen. Stadtbaurätin
Gundermann stellt
klar, das es heute in der Beschlussfassung nur um die Flächen geht, die
innerhalb des Geltungsbereiches liegen. Alles andere wäre, wie auch bereits
ausgeführt, eine auf die Zukunft betrachtet zu sehende Möglichkeit. Fakt ist,
dass die NLG als Eigentümerin des jetzt angesprochen Baugebietes auch
Eigentümerin der angrenzenden Flächen ist. Die NLG hat bereits signalisiert,
dass sie an einer Erweiterung des Baugebietes interessiert sei. Seitens der
Stadt wird es für denkbar gehalten, diesem Anliegen, wenn auch in begrenzten
Umfang, zu entsprechen. Entsprechende Hinweise enthalten auch die Ausführungen.
Dem Antrag
von Ratsherr Meihsies, die Möglichkeit einer auf die Zukunft gerichteten Überlegung
einer Fortführung der Straße aus dem Umweltbericht herauszustreichen, würde
bezüglich der Beschlussfassung für das F-Plan- bzw. B-Plan-Verfahren nicht von
Bedeutung sein. Auch wenn der Satz herausgestrichen würde, könnte über die Fortführung
in 2 Jahren erneut eine Diskussion aufkommen. Beigeordneter
Dörbaum weist
nochmals auf die verwendete Formulierung hin. Der aufgenommene Hinweis
beinhaltet lediglich eine Absichtserklärung, dass zu einem späteren Zeitpunkt
ggf. über eine Weiterführung der Straße nachgedacht werden könnte. Ratsherr
Riechey geht auf
die Stellungnahme des NABU ein, wonach umfangreicher Baumbestand gefällt werden
muss. Die im Bericht dazu stehenden Aussagen seitens der Verwaltung bedürfen
aus seiner Sicht einer Erläuterung. Fachbereichsleiterin
Böhme erklärt, dass
es durchaus sein kann, dass sich die Flächen durch bloßes Liegenlassen in den
letzten Jahren tlw. selbst aufgewertet haben. Für die Ermittlung des zu
erbringenden Ausgleichs und Ersatzes ist jedoch der Zeitpunkt zu Beginn des
Verfahrens maßgeblich. Mit Vertretern des NABU fand hierzu eine Ortsbesichtigung
statt. Vor Ort wurde Übereinkommen darüber erzielt, dass die Vorgehensweise bei
der Ermittlung vom Ausgleich und Ersatz richtig vorgenommen wurde. Ratsherr
Kroll merkt an,
dass man die Vogelkirsche aus der Pflanzliste herausstreichen sollte. Die Vogelkirsche
ist für ihn kein Baum und kein Strauch. Auch enthält sie Blausäure. Die Vogelkirsche
ist dafür bekannt, dass sie sich unkontrolliert vermehrt. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass die Pflanzliste von Fachleuten erstellt wurde. Sie sollte
deshalb nicht in Frage gestellt werden. Die Aussagen von Ratsherrn Kroll
sollten als Hinweis verstanden werden, der noch einmal zu prüfen sei. Ratsherr
Meihsies verweist
darauf, dass auf dem Gelände des LKH ein Heizwerk steht, dass das ganze LKH mit
Wärme versorgt. Für ihn stellt sich die Frage, ob eine Wärmeversorgung der im
B-Plan-Gebiet vorgesehnen 70 WE machbar wäre. Er spricht sich deshalb dafür
aus, dass textlich eine Ergänzung dergestalt vorgenommen wird, dass eine Überprüfung
vorgenommen werden soll, die Versorgung des Neubaugebietes mit Energie aus dem
Heizwerk des LKH vorzusehen und dieses zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit sollte
dabei geprüft werden. Fachbereichsleiterin
Böhme führt aus,
dass generell Solaranlagen zugelassen werden. Im abzuschließenden Vertrag
werden Beträge, die in den Energiefond einzuzahlen sind, festgelegt. Ein
Anschlusszwang für eine Mitnutzung des LKH-Heizwerkes festzulegen, ist für sie
nicht denkbar. Dies wäre im B-Plan auch nicht regelbar. Ratsherr
Meihsies hält es
dennoch für prüfenswert, zumindest die Warmwasserversorgung der im Baugebiet
neu errichteten Gebäude über das Heizwerk des LKH vorzunehmen. Beigeordneter
Dörbaum geht davon
aus, dass viele der angesprochenen Fragen sicherlich bereits im Vorfeld
abgeklärt seien. Abgestimmt werden sollte deshalb über die Beschlussvorlage der
Verwaltung. Ratsherr
Meihsies drängt
nochmals darauf, dass über seine mündlich vorgetragene Anfrage: ·
Streichung
Passung ·
Setzung
Passus Ergänzend
abgestimmt werden soll. Über die
Anträge von Ratsherrn Meihsies wird wie folgt abgestimmt: Beschlussfassung
Anträge Ratsherrn Meihsies: Die
Anträge von Ratsherrn Meihsies werden mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Ratsherrn
Meihsies) abgelehnt. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr
Meihsies). |
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