Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass vom Ablauf der Beratung vorgesehen sei, dass
Bereichsleiter Rempel von der Finanzverwaltung zunächst noch einmal auf die
vorgesehene Umstellung des Haushaltswesens von der Kameralistik hin zur Doppik
vortragen wird und hiermit insbesondere auf die Systematik und der daraus
resultierenden Veränderungen eingehen wird. Für die sich hieraus ergebenden Fragen
steht Bereichsleiter Rempel zur Verfügung. Im
Anschluss ist vorgesehen, dass seitens der Verwaltung zu den investiven
Maßnahmen des Tiefbaubereiches vorgetragen wird. Über die Investiven Maßnahmen
im Hochbaubereich des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft wird in der kommenden
Woche in einer gesonderten Sitzung des Werksausschusses vorgetragen. Die
Ansätze des bisherigen Verwaltungshaushaltes wurden bis auf wenige Ausnahmen
wie auch in den Vorjahren unverändert auch in den Haushaltsplanentwurf 2008
übernommen und finden sich im Ergebnishaushalt wieder. Wenn seitens der
Ausschussmitglieder hierzu keine gezielten Fragen bestehen, ist wie auch in den
Vorjahren, eine ´gesonderte Beratung über die Ansätze nicht vorgesehen. Die
Ausschussmitglieder erklären sich mit der von Stadtbaurätin Gundermann
vorgetragenen abfolge der Haushaltsplanberatung einverstanden. Bereichsleiter
Rempel führt anhand
einer Powerpoint Präsentation (Anlage I) in das „Neue Kommunale
Rechnungswesen (NKR)“ ein. Investive Maßnahmen im Ingenieur- und TiefbaubereichFachbereichleiter
Dr. Rehbein stellt
die investiven Maßnahmen der Stabsstelle 06, der Bauaufsicht und Denkmalpflege
sowie des Fachbereiches 7 anhand der vorgelegten Übersicht (Anlage II)
vor. Im
Anschluss werden durch VI, FBL 7 und BL 14 Fragen der Ausschussmitglieder,
Verständnisfragen zur Systematik des Haushaltes und zu den jeweiligen
erläuternden Ausführungen beantwortet. Hierbei
wird insbesondere eingegangen auf: Lfd. Nr. 1 / Soziale StadtBeigeordnete
Schellmann interessiert, wovon es anhängig ist, dass die
vorgestellten Maßnahmen auch zeitnah umgesetzt werden können. Stadtbaurätin
Gundermann
erläutert das Verfahren, wie Zuweisungen von Fördermitteln erfolgen.
Verdeutlicht wird anhand von Beispielen, dass Fördermittel über einen Zeitraum
von mehreren Jahren in Aussicht gestellt werden, die dann im Jahresscheiben
abgerufen werden können. Aufgezeigt werden die Maßnahmen, die strikt nach dem
bewilligten Programm zur Abarbeitung anstehen. Sanierungsgebiet KaltenmoorRatsherr
Riechey möchte
wissen, ob für die Sanierung in Kaltenmoor noch Gestaltungsmöglichkeiten
bestehen. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt, dass man sich mit seinen
Vorstellungen jederzeit zwar noch einbringen kann, jedoch ist man im Verfahren
zwischenzeitlich soweit gediehen, dass Änderungsvorstellungen nicht mehr so
ohne weiteres umgesetzt werden können. Der jetzt laufenden Umsetzung ging die
Erstellung eines Rahmenplanes voraus. Aus den Inhalten des Rahmenplanes der
zwischenzeitlich auch schon einmal angepasst wurde, wurde ein Maßnahmenkatalog
beschlossen. Die Abarbeitung des Maßnahmenkataloges wird durch einen
Begleitausschuss sowie ein vor ort tagendes Gremium begleitet. In jedem Jahr
wird ein Wirtschaftsplan erstellt, über dessen Inhalt breit diskutiert wird.
Hierbei werden auch die Prioritäten der Abarbeiten festgelegt. 25.000
€ an Verfügungsmitteln, die nicht an Fördermittel gebunden sind, werden
für Anträge der Verbände auf Bezuschussung bestimmter Maßnahmen bewilligt. Für
diese Mittel besteht seitens der Verbände eine rege Nachfrage. Einzelne
Maßnahmen hierzu werden benannt. Zu den regelmäßig stattfindenden Bürgertreffs
werden auch die politischen Parteien eingeladen. Lfd. Nr. 2 / Sanierung WasserviertelStadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass man bei der Sanierung des Wasserviertels noch ganz am Anfang steht.
Der förmliche Beschluss als Sanierungsgebiet wurde erst im vergangenen Jahr
getroffen. Bewilligt auch erst eine 1. Scheibe. Derzeit werden Angebote
eingeholt, um den mehr als 5 Jahre alten Rahmenplan zu überarbeiten.
Vorgenommen werden jetzt auch die Eintragung der Sanierungsvermerke in die
Grundbücher. In Vorbereitung ist eine Bürgerversammlung zur Information. Auch
werden schon eine ganze Reihe von Beratungsgesprächen geführt. Das vorrangige
Interesse der Nachfrager besteht derzeit in den
Steuerabschreibungsmöglichkeiten. Vorrangig gefördert werden sollen zunächst
Privatinvestitionen. Sobald auch größere Scheiben an Fördermitteln zur
Verfügung stehen, wird man auch die Neugestaltung der Straßenzüge
konkretisieren. Beigeordnete
Schellmann möchte wissen, ob davon ausgegangen werden
kann, dass die im Haushalt 2008 veranschlagten Fördermittel in Höhe von 750.000
€ auch tatsächlich abgerufen werden können. Stadtbaurätin
Gundermann
erläutert noch einmal das Bewilligungsverfahren. Der angesprochene
Bewilligungszeitraum umfasst den Zeitraum 2007/2008. Um Fördermittel abrufen zu
können, muss der Eigenanteil in der Gegenfinanzierung haushaltsmäßig wie hier
geschehen dargestellt sein. Lfd. Nr. 3 / StOV-Gelände / SanierungStadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass in dem integrierten Handlungskonzept die Maßnahmen benannt wurden.
Ende des Jahres wird ein Sondierungsgespräch mit dem zuständigen Ministerium
geführt. Abgeklärt wird hierbei, ob und mit welchen Maßnahmen und welcher
Priorität das StOV-Gelände in ein Förderprogramm aufgenommen wird. Bei
Berücksichtigung aller vorgesehenen Maßnahmen beträgt das Fördervolumen 3 Mio.
€, wobei 1 Mio. € als Eigenanteil aufzubringen sein werden. Der
Eigenanteil wird dann vorrangig in Erschließungsmaßnahmen investiert. Lfd. Nr. 4 / Zuschüsse für DenkmalpflegeRatsherr
Meihsies möchte
wissen, ob für die bereitgestellten Mittel eine entsprechende Nachfrage
besteht. Bei einer Überzeichnung durch vorliegenden Anträge wäre es hilfreich,
wenn das Gesamtvolumen der vorgeschriebenen Investitionen bekannt wäre im
politisch darüber nachdenken zu können, ggf. den Ansatz zu erhöhen. Fachbereichsleiterin
Böhme berichtet
darüber, dass der Ansatz jedes Jahr überzeichnet ist. Über die Vergabe der
Stadtbildpflegmittel wird dem ABS jedes Jahr eine Vorlage zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass mit der Gewährung der Stadtbildpflegemittel ein Vielfaches an
Investitionsvolumen ausgelöst wird. Mit der Bereitstellung der Mittel konnten
in der Stadtbildpflege auch immer gute Akzente gesetzt werden. Soweit seitens
der Politik eine Erhöhung der Mittel vorgesehen ist, wären diese ohne weiteres
auch als Zuschüsse umsetzbar. Investitionen
Straßen- und Ingenieurbau Lfd.
Nr. 5 / Grundsanierung von Straßen Fachbereichleiter
Dr. Rehbein führt
aus, dass die vom ABS wie in jedem Jahr zu beschließende Prioritätenliste
derzeit erstellt werde. Die Liste wird im Frühjahr 2008 zur Beratung und
Beschlussfassung im Ausschuss vorgestellt. Der Ansatz entspricht dem Betrag,
der auch im letzten Jahr für die Grundsanierung bereitgestellt wurde. Mit
Einführung des neuen Haushaltsrechts wird man zukünftig anhand einer Bewertung
der Straßen und der Abschreibungswerte ableiten können, ob die bisher
aufgewendeten Sanierungsmittel als ausreichend angesehen werden können. Eine
solche Einschätzung ist aufgrund nicht vorliegender Zahlen derzeit noch nicht
möglich. Berücksichtigt werden muss aber auch, dass ein höherer Ansatz auch
abgearbeitet werden muss. Die derzeitigen Ing.-Kapazitäten riechen dafür nicht
aus. Ratsherr
Schuler interessiert,
in welchem zeitlichen Rahmen davon auszugehen ist, dass die erforderlichen
Zahlen vorliegen werden. Bereichsleiter
Rempel erklärt,
dass die ausstehenden Daten bis zum 14.11.2007 erarbeitet und anschließend
erfasst werden. Ohne dies Eckdaten wird die Erstellung einer Bilanz nicht
möglich sein. Ratsherr
Kroll hat den
Ausführungen entnommen, dass die Bewertung einer Straße auch von dem
Sanierungsaufwand abhängig sein wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass
wenn eine Straße über einen längeren Zeitraum nicht saniert wird, dass dann die
Bewertung der Straße gegen Null fällt. Auszugehen ist davon, dass auch in den
vergangenen Jahren der jeweilige Ansatz nicht dem entsprach, was an Straßen
tatsächlich zu sanieren war. Schlussfolgernd daraus ist davon auszugehen, dass
man, wenn die konkreten Zahlen vorliegen, man den dann gestellten Forderungen
auf Bereitstellung eines höheren Betrages wird nicht nachkommen können. Für ihn
ist von Interesse, wie die Verwaltung dies in der Prognose bezogen auf die
nächsten 10 Jahre sieht. Fachbereichleiter
Dr. Rehbein
erklärt, dass eine verlässliche Aussage dazu heute noch nicht möglich ist. Die
Anlagebewertung ist mit allen zu berücksichtigenden Aspekten ein komplizierter
Vorgang. Anhand des letztendlich ermittelten Zahlenmaterials wird man
feststellen können, ob der Wert des Anlagevermögens gehalten oder verbessert
werden kann oder ob dieser sich verschlechtert. Bereichsleiter
Rempel verdeutlicht
ergänzend, dass der Abschreibungswert ein buchhalterischer Wert sei. Eine Abschreibung
bis zu einem Erinnerungswert bedeutet nicht automatisch, dass die Straße
abgängig ist und nicht mehr benutzt werden kann. Ratsherr
Kroll weist auf
eine Vorgabe des Landes für die Liegenschaften hin, wonach, wenn die
Sanierungsaufwand 70 % des neuwertes übersteigt, das Gebäude nicht mehr saniert
sondern abgerissen und ggf. neu zu bauen ist. Gleiche
Überlegungen sollten auch bezogen auf die Sanierung städtischer Straßen
überlegt werden. Beigeordnete
Schellmann erinnert daran, dass es auch bezogen auf den
Gesamthaushalt Sollzahlen gibt, die in etwa die Höhe des Betrages benennen, der
für Straßensanierung aufgewendet werden sollte. Ein jeder weiß, dass seit
Jahren der Ansatz nicht ausreicht. Auch nach Vorliegen der Erkenntnisse welcher
Ansatz den als angemessen anzusehen ist, wird in der haushaltlich angespannten
Situation zu keinem anderen Ergebnis in der Beratung führen können. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht, dass neben dem Ansatz Grundsanierung von Straßen noch viel mehr
für die Sanierung von Straßenabschnitten getan wird. Er erinnert in diesem
Zusammenhang an die neuen Anbindung an die Reichenbachbrücke und auch an die
Spange Wilhelm-Westphal-Brücke, die bis an den Moldenweg heran neu gebaut
wurde. Der Ansatz für die Grundsanierung allein gesehen täuscht ein wenig über
die tatsächlich für die Straßensanierung aufgewendeten Mittel hinweg, weil
diese Kosten teilweise bei den Neubauvorhaben ansatzmäßig Berücksichtigung
finden. Lfd. Nr. 6 / Brücken – keine investive MaßnahmenRatsherr
Bruns möchte
wissen, warum sich der Ansatz von 50.000 € für 2008 im Jahre 2009 auf
100.000 € verdoppeln wird. Fachbereichleiter
Dr. Rehbein
erklärt, dass der Ansatz für 2009 noch mit keinen konkreten Maßnahmen
hinterlegt ist. Diese werden erst im nächsten Jahr festgelegt. Außer Frage
steht jedoch, dass ein entsprechender Bedarf an Mitteln auf jeden Fall gegeben
ist. Lfd. Nr. 9 / Fußgängerbrücke LüneparkFachbereichleiter
Dr. Rehbein weist
darauf hin, dass die Bezeichnung des Haushaltstitels irreführend sei. Wie in
den Anmerkungen ausgeführt verbirgt sich hinter dem Ansatz der V. BA der Spange
Bockelmannstraße / Lüne Park. Der Ansatz wird genötigt, um den Kreuzungsbereich
Moldenweg auszubauen. Lfd. Nr. 11 / LichtsignalanlagenRatsherr
Bruns interessiert, ob in dem Ansatz die
Lichtsignalanlage für den Bereich Erbstorfer Landstrasse enthalten ist. Fachbereichleiter
Dr. Rehbein
erklärt, dass für die Übernahme derzeit ein Vereinbarungsentwurf beim Landkreis
liegt. Eingegangen wird nochmals auf die im ABS bereits vorgestellten
Maßnahmen, die nach Abschluss der Vereinbarung umgesetzt werden soll. Mittel
für die Realisierung der LSA sind in dem oben genannten Ansatz nicht enthalten.
Beigeordnete
Schellmann merkt an, dass, wenn an eine Realisierung der
LSA im kommenden Jahr gedacht werde, sollte auch eine entsprechende
Veranschlagung im Haushalt erfolgen. Ergebnishaushalt-
Straßenbeleuchtung (Seite 569, Ziff. 2.03 Ratsherr
Riechey ist
verwundert darüber, dass aus den dargestellten Ansätzen der Jahre bis 2011 zu
entnehmen ist, dass der Ansatz für Aufwendungen in jedem Jahr eine
Steigerungsrate beinhaltet. Er hat in Erinnerung gebracht, dass die Darstellung
in der Ratssitzung zum Straßenleuchtenverkauf die war, dass von jährlich
sinkenden Kosten auszugehen sei. Ratsherr
Meihsies hat in
Erinnerung gebracht, dass die Kosten
bisher mit 700.000 € benannte wurden. Ihn interessiert ergänzend, wie
sich jetzt für 2008 der Ansatz von 1.110.000 € errechnet. Fachbereichleiter
Dr. Rehbein führt aus,
dass ein Ratsbeschluss, das die Straßenleuchten auch tatsächlich verkauft
werden sollen, noch nicht vorliegt. Deshalb geht man bei den angeführten
Ansätzen von der derzeitigen Situation aus, die die nach dem jetzigen Stand zu
erwartenden Preissteigerungen beinhaltet. Von dem Ansatz entfallen ca. 200.000
€ auf Wartung und Unterhaltung für Straßenleuchten und ca. 900.000
€ auf die Stromkosten. Der Stromlieferungsvertrag wurde aufgrund einer
vorherigen europaweiten Ausschreibung noch abgeschlossen. Die daraus
resultierenden höheren Stromkosten schlagen auch auf die Beleuchtungskosten
durch, die Bestandteil dieses Stromlieferungsvertrages sind. Der Anteil an
Erneuerungskosten ist gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben. Beigeordnete
Schellmann interessiert, wo der erwartete Erlös aus dem
Leuchtenverkauf in Höhe von 4 Mio. € im Haushalt ablesbar dargestellt
wird. Bereichsleiter
Rempel weist darauf
hin, dass die haushaltplanmäßige Darstellung im Haushalt 2007 erfolgte. Wenn
der Betrag erst im Jahre 2008 eingeht, wird diese Einnahme dem Haushaltsjahr
2007 zugerechnet. Im Haushalt 2008 wird dieser Betrag im Ansatz nicht erneut
erscheinen. In der Jahresrechnung 2007 wird dieser Betrag als bisher nicht
vereinnahmt jedoch nicht ausgewiesen. Ratsherr
Riechey erinnert
daran, dass er in dieser Sache vor 2 Wochen Akteneinsicht beantragt habe, die
ihm bisher noch nicht gewährt wurde. Er bittet, ihm einen Termin aufzugeben. Bereichsleiter
Rempel erklärt,
dass Bereichsleiter 15, Herr Müller, dafür zuständig sei. Ratsherr Riechey wird
gebeten, mit ihm direkt Kontakt aufzunehmen. Ratsherr
Meihsies möchte
wissen, wann bei den Strompreisen die Preissteigerungsklausel greifen wird. Fachbereichleiter
Dr. Rehbein geht
noch einmal auf seine Ausführungen ein. Der Ansatz für die Stromlieferungen ist
für das kommende Jahr höher angesetzt. Bereichsleiter
Rempel ergänzt,
dass auf de Basis der Entwicklung der letzten Jahre die Planung und damit auch
die Anpassungen vorgenommen werden. Als Orientierungsdaten wird von einer 1 %-Steigerung
bei den Sachausgaben ausgegangen. Das eine solche als realistisch anzusehende
Steigerung berücksichtigt wird, darauf achtet auch die Kommunalaufsicht. Fachbereichleiter
Dr. Rehbein
erklärt, dass eine Anpassung der Ansätze erst dann vorgenommen werden kann,
wenn ein Verkauf mit dem angedachten Ergebnis auch tatsächlich realisiert
wurde. Aufgrund der Beschlusslage werde derzeit die Vergabe durch die
Verwaltung vorbereitet. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass die konsolidierende Maßnahme bereits Beschlusslage sei. Das
Vergabeverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Ratsherr
Meihsies geht bei
einer solchen Interpretation davon aus, dass es zur Verhinderung eines Verkaufs
durchaus noch denkbar wäre, ein Bürgerbegehrungsverfahren einzuleiten. Er werden
aufgrund der bestehenden Beschlusslage den Gesetzt- und Beratungsdienst des
Nds. Landtages zu Rate ziehen. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass de Rat die Verwaltung beauftragt habe, die Straßenbeleuchtung
auszuschreiben. Die Verwaltung hat die Ausschreibung vorbereit und führt sie
durch. FBL Dr. Rehbein hat ins einen Ausführungen lediglich darauf hingewiesen,
das die Vergabe selbst noch aussteht. Die Entscheidung, die seitens der Politik
noch zu treffen ist, an wen die Leuchten im Rahmen der vorgaben der
Verdingungsordnung vergeben werden sollen. Im Rahmen der Vorbereitung der
ausschreibunt ist von der Beraterfirma und der Finanzverwaltung vorgestellt
worden, unter welchen Rahmenbedingungen wir mit den Angeboten umgehen wollen.
Beschlusslage st, dass der Wille besteht, auszuschreiben und dass zusammen mit
der Beraterfirma die Ausschreibung vorbereit werden soll. Bereichsleiter
Rempel ergänzt,
dass es der üblichen Vorgehensweise entspricht, dass beispielsweise bei
Grundstücksveräußerungen ein Betrag in Ansatz gebracht wird. Mit ´Leben erfüllt
wird der abzuschließende Vertrag jedoch erst, wenn dieser dann abgeschlossen
wird. Beigeordneter
Dörbaum verweist darauf, dass im ABS zwar Details
hinterfragt werden können, jedoch Grundsatzfragen im zuständigen
Wirtschaftsausschuss debattiert werden sollten Produkt Stadtplanung / Seite 541 – Aufwendungen für Sach- und DienstleistungRatsherr
Riechey
interessiert, warum sich der Ansatz von 2008 von 135.000 € auf 2009
376.000 € erhöht. Stadtbaurätin
Gundermann
erläutert, welche Maßnahmen in den kommenden Jahren bauleitplanerisch
vorgesehen sind. Berücksichtigung finden würden auch die Kosten eines
aufzustellen B-Plans, wenn für die Neuordnung der Museumslandschaf ein solcher
erforderlich werden sollte. Für die Neuaufstellung des F-Plans muss im Vorfeld
ein städtebauliches Leitbild definiert werden. Auch hierfür werden für die
extreme Erarbeitung Kosten anfallen. Ratsherr
Meihsies bringt
hierüber seine Verwunderung zum Ausdruck. Nach seiner Ansicht verfügt die
Verfügung über genügend Know-how, um ein eigenes Leitbild zu entwickeln. Eine
externe Vergabe würde er für rausgeschmissenes Geld halten. Fachbereichsleiterin
Böhme entgegnet,
dass derzeit erarbeitet wird, was inhaltlich gewollt ist. Der vorgesehene
Ablauf des Verfahrens wird dargestellt. Die Themenfelder, der Umfang und Aufbau
werden intern festgehalten und mit den politischen Gremien abgestimmt. Ein
städtebauliches Planungsbüro wird dann anhand der Vorgaben die weitere
Ausarbeitung vornehmen. Ratsherr
Meihsies begrüßt
es, dass viele Jahre nach dem politischen Antrag seiner Partei der Gedanke
aufgenommen wird, einen Leitbildgedanken zu entwickeln. Der Landschaftsplan aus
dem Jahre 996 enthält bereits vorgaben für die Grundzüge eines Leitplans. Nicht
nur hinsichtlich der Verkehrsentwicklung sind Prognosen für die Entwicklung
bereits vorhanden. Fachbereichsleiterin
Böhme entgegnet,
dass solche Prognose bis zu dem Jahr 2010 reichen. Erforderlich sind heute
jedoch Prognosen, die bis zum Jahre 2020 reichen müssen. Planungen aufgrund
überholter Prognosen zu tätigen, wäre aus fachlicher sicht gesehen unseriös.
Die Prognosen müssen, um zu verlässlichen Vorgaben zu gelangen, auf jeden Fall
aktualisiert werden. Ratsherr
Meihsies geht nach
wie vor davon aus, dass das Know-how in der Verwaltung vorhanden sei. Überholt
und aktualisiert werden müsste und da stimmt er FBLK Böhme zu, die
Biotopkartierung. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum verlist
noch einmal den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Änderungsanträge
zu den Haushaltsansätzen werden nicht gestellt. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussvorlage der
Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Diese
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