Bürgerinformationssystem

Auszug - Beratungen zum Haushalt 2008 Teilhaushalte im Baudezernat; Investitionen und Produkte  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.11.2007    
Zeit: 15:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2617/07 Beratungen zum Haushalt 2008
Teilhaushalte im Baudezernat; Investitionen und Produkte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Moser, Alexandra Stabsstelle Baudezernat
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 73 - Friedhöfe
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra  Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
   Bereich 61 - Stadtplanung
   06 - Bauverwaltungsmanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass vom Ablauf der Beratung vorgesehen sei, dass Bereichsleiter Rempel von der Finanzverwaltung zunächst noch einmal auf die vorgesehene Umstellung des Haushaltswesens von der Kameralistik hin zur Doppik vortragen wird und hiermit insbesondere auf die Systematik und der daraus resultierenden Veränderungen eingehen wird. Für die sich hieraus ergebenden Fragen steht Bereichsleiter Rempel zur Verfügung.

Im Anschluss ist vorgesehen, dass seitens der Verwaltung zu den investiven Maßnahmen des Tiefbaubereiches vorgetragen wird. Über die Investiven Maßnahmen im Hochbaubereich des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft wird in der kommenden Woche in einer gesonderten Sitzung des Werksausschusses vorgetragen.

Die Ansätze des bisherigen Verwaltungshaushaltes wurden bis auf wenige Ausnahmen wie auch in den Vorjahren unverändert auch in den Haushaltsplanentwurf 2008 übernommen und finden sich im Ergebnishaushalt wieder. Wenn seitens der Ausschussmitglieder hierzu keine gezielten Fragen bestehen, ist wie auch in den Vorjahren, eine ´gesonderte Beratung über die Ansätze nicht vorgesehen.

 

Die Ausschussmitglieder erklären sich mit der von Stadtbaurätin Gundermann vorgetragenen abfolge der Haushaltsplanberatung einverstanden.

 

Bereichsleiter Rempel führt anhand einer Powerpoint Präsentation (Anlage I) in das „Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR)“ ein.

 

 

Investive Maßnahmen im Ingenieur- und Tiefbaubereich

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein stellt die investiven Maßnahmen der Stabsstelle 06, der Bauaufsicht und Denkmalpflege sowie des Fachbereiches 7 anhand der vorgelegten Übersicht (Anlage II) vor.

 

Im Anschluss werden durch VI, FBL 7 und BL 14 Fragen der Ausschussmitglieder, Verständnisfragen zur Systematik des Haushaltes und zu den jeweiligen erläuternden Ausführungen beantwortet.

 

Hierbei wird insbesondere eingegangen auf:

 

Lfd. Nr. 1 / Soziale Stadt

Beigeordnete Schellmann  interessiert, wovon es anhängig ist, dass die vorgestellten Maßnahmen auch zeitnah umgesetzt werden können.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert das Verfahren, wie Zuweisungen von Fördermitteln erfolgen. Verdeutlicht wird anhand von Beispielen, dass Fördermittel über einen Zeitraum von mehreren Jahren in Aussicht gestellt werden, die dann im Jahresscheiben abgerufen werden können. Aufgezeigt werden die Maßnahmen, die strikt nach dem bewilligten Programm zur Abarbeitung anstehen.

 

Sanierungsgebiet Kaltenmoor

Ratsherr Riechey möchte wissen, ob für die Sanierung in Kaltenmoor noch Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann  erklärt, dass man sich mit seinen Vorstellungen jederzeit zwar noch einbringen kann, jedoch ist man im Verfahren zwischenzeitlich soweit gediehen, dass Änderungsvorstellungen nicht mehr so ohne weiteres umgesetzt werden können. Der jetzt laufenden Umsetzung ging die Erstellung eines Rahmenplanes voraus. Aus den Inhalten des Rahmenplanes der zwischenzeitlich auch schon einmal angepasst wurde, wurde ein Maßnahmenkatalog beschlossen. Die Abarbeitung des Maßnahmenkataloges wird durch einen Begleitausschuss sowie ein vor ort tagendes Gremium begleitet. In jedem Jahr wird ein Wirtschaftsplan erstellt, über dessen Inhalt breit diskutiert wird. Hierbei werden auch die Prioritäten der Abarbeiten festgelegt.

25.000 € an Verfügungsmitteln, die nicht an Fördermittel gebunden sind, werden für Anträge der Verbände auf Bezuschussung bestimmter Maßnahmen bewilligt. Für diese Mittel besteht seitens der Verbände eine rege Nachfrage. Einzelne Maßnahmen hierzu werden benannt. Zu den regelmäßig stattfindenden Bürgertreffs werden auch die politischen Parteien eingeladen.

 

 

Lfd. Nr. 2 / Sanierung Wasserviertel

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass man bei der Sanierung des Wasserviertels noch ganz am Anfang steht. Der förmliche Beschluss als Sanierungsgebiet wurde erst im vergangenen Jahr getroffen. Bewilligt auch erst eine 1. Scheibe. Derzeit werden Angebote eingeholt, um den mehr als 5 Jahre alten Rahmenplan zu überarbeiten. Vorgenommen werden jetzt auch die Eintragung der Sanierungsvermerke in die Grundbücher. In Vorbereitung ist eine Bürgerversammlung zur Information. Auch werden schon eine ganze Reihe von Beratungsgesprächen geführt. Das vorrangige Interesse der Nachfrager besteht derzeit in den Steuerabschreibungsmöglichkeiten. Vorrangig gefördert werden sollen zunächst Privatinvestitionen. Sobald auch größere Scheiben an Fördermitteln zur Verfügung stehen, wird man auch die Neugestaltung der Straßenzüge konkretisieren.

 

Beigeordnete Schellmann  möchte wissen, ob davon ausgegangen werden kann, dass die im Haushalt 2008 veranschlagten Fördermittel in Höhe von 750.000 € auch tatsächlich abgerufen werden können.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert noch einmal das Bewilligungsverfahren. Der angesprochene Bewilligungszeitraum umfasst den Zeitraum 2007/2008. Um Fördermittel abrufen zu können, muss der Eigenanteil in der Gegenfinanzierung haushaltsmäßig wie hier geschehen dargestellt sein.

 

 

Lfd. Nr. 3 / StOV-Gelände / Sanierung

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass in dem integrierten Handlungskonzept die Maßnahmen benannt wurden. Ende des Jahres wird ein Sondierungsgespräch mit dem zuständigen Ministerium geführt. Abgeklärt wird hierbei, ob und mit welchen Maßnahmen und welcher Priorität das StOV-Gelände in ein Förderprogramm aufgenommen wird. Bei Berücksichtigung aller vorgesehenen Maßnahmen beträgt das Fördervolumen 3 Mio. €, wobei 1 Mio. € als Eigenanteil aufzubringen sein werden. Der Eigenanteil wird dann vorrangig in Erschließungsmaßnahmen investiert.

 

 

Lfd. Nr. 4 / Zuschüsse für Denkmalpflege

Ratsherr Meihsies möchte wissen, ob für die bereitgestellten Mittel eine entsprechende Nachfrage besteht. Bei einer Überzeichnung durch vorliegenden Anträge wäre es hilfreich, wenn das Gesamtvolumen der vorgeschriebenen Investitionen bekannt wäre im politisch darüber nachdenken zu können, ggf. den Ansatz zu erhöhen.

 

Fachbereichsleiterin Böhme berichtet darüber, dass der Ansatz jedes Jahr überzeichnet ist. Über die Vergabe der Stadtbildpflegmittel wird dem ABS jedes Jahr eine Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass mit der Gewährung der Stadtbildpflegemittel ein Vielfaches an Investitionsvolumen ausgelöst wird. Mit der Bereitstellung der Mittel konnten in der Stadtbildpflege auch immer gute Akzente gesetzt werden. Soweit seitens der Politik eine Erhöhung der Mittel vorgesehen ist, wären diese ohne weiteres auch als Zuschüsse umsetzbar.

 

 

Investitionen Straßen- und Ingenieurbau

 

Lfd. Nr. 5 / Grundsanierung von Straßen

Fachbereichleiter Dr. Rehbein führt aus, dass die vom ABS wie in jedem Jahr zu beschließende Prioritätenliste derzeit erstellt werde. Die Liste wird im Frühjahr 2008 zur Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss vorgestellt. Der Ansatz entspricht dem Betrag, der auch im letzten Jahr für die Grundsanierung bereitgestellt wurde.

Mit Einführung des neuen Haushaltsrechts wird man zukünftig anhand einer Bewertung der Straßen und der Abschreibungswerte ableiten können, ob die bisher aufgewendeten Sanierungsmittel als ausreichend angesehen werden können. Eine solche Einschätzung ist aufgrund nicht vorliegender Zahlen derzeit noch nicht möglich. Berücksichtigt werden muss aber auch, dass ein höherer Ansatz auch abgearbeitet werden muss. Die derzeitigen Ing.-Kapazitäten riechen dafür nicht aus.

 

Ratsherr Schuler interessiert, in welchem zeitlichen Rahmen davon auszugehen ist, dass die erforderlichen Zahlen vorliegen werden.

 

Bereichsleiter Rempel erklärt, dass die ausstehenden Daten bis zum 14.11.2007 erarbeitet und anschließend erfasst werden. Ohne dies Eckdaten wird die Erstellung einer Bilanz nicht möglich sein.

 

Ratsherr Kroll hat den Ausführungen entnommen, dass die Bewertung einer Straße auch von dem Sanierungsaufwand abhängig sein wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass wenn eine Straße über einen längeren Zeitraum nicht saniert wird, dass dann die Bewertung der Straße gegen Null fällt. Auszugehen ist davon, dass auch in den vergangenen Jahren der jeweilige Ansatz nicht dem entsprach, was an Straßen tatsächlich zu sanieren war. Schlussfolgernd daraus ist davon auszugehen, dass man, wenn die konkreten Zahlen vorliegen, man den dann gestellten Forderungen auf Bereitstellung eines höheren Betrages wird nicht nachkommen können. Für ihn ist von Interesse, wie die Verwaltung dies in der Prognose bezogen auf die nächsten 10 Jahre sieht.

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein erklärt, dass eine verlässliche Aussage dazu heute noch nicht möglich ist. Die Anlagebewertung ist mit allen zu berücksichtigenden Aspekten ein komplizierter Vorgang. Anhand des letztendlich ermittelten Zahlenmaterials wird man feststellen können, ob der Wert des Anlagevermögens gehalten oder verbessert werden kann oder ob dieser sich verschlechtert.

 

Bereichsleiter Rempel verdeutlicht ergänzend, dass der Abschreibungswert ein buchhalterischer Wert sei. Eine Abschreibung bis zu einem Erinnerungswert bedeutet nicht automatisch, dass die Straße abgängig ist und nicht mehr benutzt werden kann.

 

Ratsherr Kroll weist auf eine Vorgabe des Landes für die Liegenschaften hin, wonach, wenn die Sanierungsaufwand 70 % des neuwertes übersteigt, das Gebäude nicht mehr saniert sondern abgerissen und ggf. neu zu bauen ist.

Gleiche Überlegungen sollten auch bezogen auf die Sanierung städtischer Straßen überlegt werden.

 

Beigeordnete Schellmann  erinnert daran, dass es auch bezogen auf den Gesamthaushalt Sollzahlen gibt, die in etwa die Höhe des Betrages benennen, der für Straßensanierung aufgewendet werden sollte. Ein jeder weiß, dass seit Jahren der Ansatz nicht ausreicht. Auch nach Vorliegen der Erkenntnisse welcher Ansatz den als angemessen anzusehen ist, wird in der haushaltlich angespannten Situation zu keinem anderen Ergebnis in der Beratung führen können.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass neben dem Ansatz Grundsanierung von Straßen noch viel mehr für die Sanierung von Straßenabschnitten getan wird. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die neuen Anbindung an die Reichenbachbrücke und auch an die Spange Wilhelm-Westphal-Brücke, die bis an den Moldenweg heran neu gebaut wurde. Der Ansatz für die Grundsanierung allein gesehen täuscht ein wenig über die tatsächlich für die Straßensanierung aufgewendeten Mittel hinweg, weil diese Kosten teilweise bei den Neubauvorhaben ansatzmäßig Berücksichtigung finden.

 

 

Lfd. Nr. 6 / Brücken – keine investive Maßnahmen

Ratsherr Bruns möchte wissen, warum sich der Ansatz von 50.000 € für 2008 im Jahre 2009 auf 100.000 € verdoppeln wird.

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein erklärt, dass der Ansatz für 2009 noch mit keinen konkreten Maßnahmen hinterlegt ist. Diese werden erst im nächsten Jahr festgelegt. Außer Frage steht jedoch, dass ein entsprechender Bedarf an Mitteln auf jeden Fall gegeben ist.

 

 

Lfd. Nr. 9 / Fußgängerbrücke Lünepark

Fachbereichleiter Dr. Rehbein weist darauf hin, dass die Bezeichnung des Haushaltstitels irreführend sei. Wie in den Anmerkungen ausgeführt verbirgt sich hinter dem Ansatz der V. BA der Spange Bockelmannstraße / Lüne Park. Der Ansatz wird genötigt, um den Kreuzungsbereich Moldenweg auszubauen.

 

 

Lfd. Nr. 11 / Lichtsignalanlagen

Ratsherr Bruns  interessiert, ob in dem Ansatz die Lichtsignalanlage für den Bereich Erbstorfer Landstrasse enthalten ist.

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein erklärt, dass für die Übernahme derzeit ein Vereinbarungsentwurf beim Landkreis liegt. Eingegangen wird nochmals auf die im ABS bereits vorgestellten Maßnahmen, die nach Abschluss der Vereinbarung umgesetzt werden soll. Mittel für die Realisierung der LSA sind in dem oben genannten Ansatz nicht enthalten.

 

Beigeordnete Schellmann  merkt an, dass, wenn an eine Realisierung der LSA im kommenden Jahr gedacht werde, sollte auch eine entsprechende Veranschlagung im Haushalt erfolgen.

 

 

Ergebnishaushalt

 

- Straßenbeleuchtung (Seite 569, Ziff. 2.03

Ratsherr Riechey ist verwundert darüber, dass aus den dargestellten Ansätzen der Jahre bis 2011 zu entnehmen ist, dass der Ansatz für Aufwendungen in jedem Jahr eine Steigerungsrate beinhaltet. Er hat in Erinnerung gebracht, dass die Darstellung in der Ratssitzung zum Straßenleuchtenverkauf die war, dass von jährlich sinkenden Kosten auszugehen sei.

 

Ratsherr Meihsies hat in Erinnerung  gebracht, dass die Kosten bisher mit 700.000 € benannte wurden. Ihn interessiert ergänzend, wie sich jetzt für 2008 der Ansatz von 1.110.000 € errechnet.

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein führt aus, dass ein Ratsbeschluss, das die Straßenleuchten auch tatsächlich verkauft werden sollen, noch nicht vorliegt. Deshalb geht man bei den angeführten Ansätzen von der derzeitigen Situation aus, die die nach dem jetzigen Stand zu erwartenden Preissteigerungen beinhaltet. Von dem Ansatz entfallen ca. 200.000 € auf Wartung und Unterhaltung für Straßenleuchten und ca. 900.000 € auf die Stromkosten. Der Stromlieferungsvertrag wurde aufgrund einer vorherigen europaweiten Ausschreibung noch abgeschlossen. Die daraus resultierenden höheren Stromkosten schlagen auch auf die Beleuchtungskosten durch, die Bestandteil dieses Stromlieferungsvertrages sind. Der Anteil an Erneuerungskosten ist gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, wo der erwartete Erlös aus dem Leuchtenverkauf in Höhe von 4 Mio. € im Haushalt ablesbar dargestellt wird.

 

Bereichsleiter Rempel weist darauf hin, dass die haushaltplanmäßige Darstellung im Haushalt 2007 erfolgte. Wenn der Betrag erst im Jahre 2008 eingeht, wird diese Einnahme dem Haushaltsjahr 2007 zugerechnet. Im Haushalt 2008 wird dieser Betrag im Ansatz nicht erneut erscheinen. In der Jahresrechnung 2007 wird dieser Betrag als bisher nicht vereinnahmt jedoch nicht ausgewiesen.

 

Ratsherr Riechey erinnert daran, dass er in dieser Sache vor 2 Wochen Akteneinsicht beantragt habe, die ihm bisher noch nicht gewährt wurde. Er bittet, ihm einen Termin aufzugeben.

 

Bereichsleiter Rempel erklärt, dass Bereichsleiter 15, Herr Müller, dafür zuständig sei. Ratsherr Riechey wird gebeten, mit ihm direkt Kontakt aufzunehmen.

 

Ratsherr Meihsies möchte wissen, wann bei den Strompreisen die Preissteigerungsklausel greifen wird.

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein geht noch einmal auf seine Ausführungen ein. Der Ansatz für die Stromlieferungen ist für das kommende Jahr höher angesetzt.

 

Bereichsleiter Rempel ergänzt, dass auf de Basis der Entwicklung der letzten Jahre die Planung und damit auch die Anpassungen vorgenommen werden. Als Orientierungsdaten wird von einer 1 %-Steigerung bei den Sachausgaben ausgegangen. Das eine solche als realistisch anzusehende Steigerung berücksichtigt wird, darauf achtet auch die Kommunalaufsicht.

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein erklärt, dass eine Anpassung der Ansätze erst dann vorgenommen werden kann, wenn ein Verkauf mit dem angedachten Ergebnis auch tatsächlich realisiert wurde. Aufgrund der Beschlusslage werde derzeit die Vergabe durch die Verwaltung vorbereitet.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass die konsolidierende Maßnahme bereits Beschlusslage sei. Das Vergabeverfahren sei noch nicht abgeschlossen.

 

Ratsherr Meihsies geht bei einer solchen Interpretation davon aus, dass es zur Verhinderung eines Verkaufs durchaus noch denkbar wäre, ein Bürgerbegehrungsverfahren einzuleiten. Er werden aufgrund der bestehenden Beschlusslage den Gesetzt- und Beratungsdienst des Nds. Landtages zu Rate ziehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass de Rat die Verwaltung beauftragt habe, die Straßenbeleuchtung auszuschreiben. Die Verwaltung hat die Ausschreibung vorbereit und führt sie durch. FBL Dr. Rehbein hat ins einen Ausführungen lediglich darauf hingewiesen, das die Vergabe selbst noch aussteht. Die Entscheidung, die seitens der Politik noch zu treffen ist, an wen die Leuchten im Rahmen der vorgaben der Verdingungsordnung vergeben werden sollen. Im Rahmen der Vorbereitung der ausschreibunt ist von der Beraterfirma und der Finanzverwaltung vorgestellt worden, unter welchen Rahmenbedingungen wir mit den Angeboten umgehen wollen. Beschlusslage st, dass der Wille besteht, auszuschreiben und dass zusammen mit der Beraterfirma die Ausschreibung vorbereit werden soll.

 

Bereichsleiter Rempel ergänzt, dass es der üblichen Vorgehensweise entspricht, dass beispielsweise bei Grundstücksveräußerungen ein Betrag in Ansatz gebracht wird. Mit ´Leben erfüllt wird der abzuschließende Vertrag jedoch erst, wenn dieser dann abgeschlossen wird.

 

Beigeordneter Dörbaum  verweist darauf, dass im ABS zwar Details hinterfragt werden können, jedoch Grundsatzfragen im zuständigen Wirtschaftsausschuss debattiert werden sollten

 

 

Produkt Stadtplanung / Seite 541 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistung

 

Ratsherr Riechey interessiert, warum sich der Ansatz von 2008 von 135.000 € auf 2009 376.000 € erhöht.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, welche Maßnahmen in den kommenden Jahren bauleitplanerisch vorgesehen sind. Berücksichtigung finden würden auch die Kosten eines aufzustellen B-Plans, wenn für die Neuordnung der Museumslandschaf ein solcher erforderlich werden sollte. Für die Neuaufstellung des F-Plans muss im Vorfeld ein städtebauliches Leitbild definiert werden. Auch hierfür werden für die extreme Erarbeitung Kosten anfallen.

 

Ratsherr Meihsies bringt hierüber seine Verwunderung zum Ausdruck. Nach seiner Ansicht verfügt die Verfügung über genügend Know-how, um ein eigenes Leitbild zu entwickeln. Eine externe Vergabe würde er für rausgeschmissenes Geld halten.

 

Fachbereichsleiterin Böhme entgegnet, dass derzeit erarbeitet wird, was inhaltlich gewollt ist. Der vorgesehene Ablauf des Verfahrens wird dargestellt. Die Themenfelder, der Umfang und Aufbau werden intern festgehalten und mit den politischen Gremien abgestimmt. Ein städtebauliches Planungsbüro wird dann anhand der Vorgaben die weitere Ausarbeitung vornehmen.

 

Ratsherr Meihsies begrüßt es, dass viele Jahre nach dem politischen Antrag seiner Partei der Gedanke aufgenommen wird, einen Leitbildgedanken zu entwickeln. Der Landschaftsplan aus dem Jahre 996 enthält bereits vorgaben für die Grundzüge eines Leitplans. Nicht nur hinsichtlich der Verkehrsentwicklung sind Prognosen für die Entwicklung bereits vorhanden.

 

Fachbereichsleiterin Böhme entgegnet, dass solche Prognose bis zu dem Jahr 2010 reichen. Erforderlich sind heute jedoch Prognosen, die bis zum Jahre 2020 reichen müssen. Planungen aufgrund überholter Prognosen zu tätigen, wäre aus fachlicher sicht gesehen unseriös. Die Prognosen müssen, um zu verlässlichen Vorgaben zu gelangen, auf jeden Fall aktualisiert werden.

 

Ratsherr Meihsies geht nach wie vor davon aus, dass das Know-how in der Verwaltung vorhanden sei. Überholt und aktualisiert werden müsste und da stimmt er FBLK Böhme zu, die Biotopkartierung.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum verlist noch einmal den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Änderungsanträge zu den Haushaltsansätzen werden nicht gestellt.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussvorlage der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

Diese Datei wurde gerade neu angelegt und ist noch in Bearbeitung

 

Diese Datei wurde gerade neu angelegt und ist noch in Bearbeitung