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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass es mit der heutigen Beschlussfassung vorrangig nur darum
geht, den im Jahre 1994 für die Entwicklung des Scharnhorstgeländes aufgestellten
B-Plan weiter zu entwickeln. Aufgezeigt wird der Geltungsbereich. Ausgewiesen
sind Flächen für Hochschulen. Angrenzend daran wurde das Wohngebiet entwickelt.
Für die damalige Gesetzeslage war dies passend. Die Baubetreuung erfolgte wie bei
fast allen staatlichen Institutionen durch das damalige Staatshochbauamt. Für
die Bautätigkeiten waren seinerzeit keine Baugenehmigungen erforderlich. Es
bestand lediglich eine Anzeigepflicht. Die
Universität wurde zwischenzeitlich als Stiftung privatisiert. Die Baulichkeiten
werden demzufolge auch nicht mehr vom Staatlichen Baumanagement betreut.
Neubauten werden jetzt in Eigenregie der Universität vorgenommen. Architekten
und Baufirmen werden dabei von der Universität selbst bestimmt. Anhand
des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes wird die von der Universität
geplante weitere Bebauung aufgezeigt. Auf die Frage, ob die geplanten
Bauvorhaben durch die bestehenden Festsetzungen des jetzigen B-Plans abgedeckt
sind, lässt sich ganz klar sagen, dass eine Umsetzung der Planungen nicht über Ausnahmen
und Befreiungen zu den bestehenden Festsetzungen des B-Plans abgewickelt werden
können. Für
die Realisierung der geplanten Baulichkeiten ist ein Änderungsverfahren zum
bestehenden B-Plan erforderlich, weil dadurch die Grundzüge der Planung
verändert werden. Die Inhalte der geplanten Maßnahmen werden noch einmal
dargestellt. Zwischenzeitlich
haben diverse Beratungsgespräche zwischen Vertretern der Universität, des
beauftragten Architekturbüros sowie der Verwaltung stattgefunden. Die Gespräche
haben mit den unterschiedlichsten Beteiligungen stattgefunden. Einigkeit mit
der Universität wurde dahingehend erzielt, dass der bestehende B-Plan geändert
werden muss und die Universität hierzu Unterlagen zu erstellen und vorzulegen
hat. Nur dann wird es möglich sein, in das Verfahren einzusteigen. Derzeit sind
die Unterlagen zwar angekündigt, aber sie liegen noch nicht vor. Eine konkrete Aussage
darüber, wo welche Gebäude stehen sollen oder was in den Gebäuden untergebracht
werden soll, ist deshalb heute noch nicht möglich. Wichtig
ist heute zunächst ein Zeichen zu setzen, dass die Stadt die Planungen der
Universität positiv begleitet und dass im Bauleitverfahren hierzu die formalen Voraussetzungen
geschaffen werden, um nicht bei einer zügigen Mittelbereitstellung einen
anvisierten Baubeginn zu behindern. Erforderlich wird ein ordentlicher Rahmen
sein. Durch den Aufstellungsbeschluss zum Änderungsverfahren kann ein positives
Zeichen gesetzt werden. Im Verfahren selbst werden dann Gutachten zu erstellen
und Grünordnungs- und Umweltberichte vorzulegen sein. Der
Geltungsbereich, der im Änderungsverfahren zugrunde gelegt werden soll, wird
aufgezeigt. Weitergehende Planungen werden im Ausschuss vorgestellt, wenn die
entsprechenden Unterlagen von der Universität vorgelegt und im Hause überprüft
und abgestimmt wurden. Ratsherr
Riechey
interessieren die Zeitfenster, in denen eine Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgesehen sind und wann mit der Bebauung zu rechnen ist. Anhörungen sollten
möglichst nicht in vorlesungsfreien Zeiten gelegt werden. Er würde es begrüßen,
wenn dem anwesenden AStA-Sprecher der Universität Lüneburg die Gelegenheit
eingeräumt werden könnte, sich zu Wort melden zu dürfen. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass die Frage, wann davon auszugehen ist, dass das Verfahren zum Abschluss
gebracht werden kann davon abhängig ist, wann die angeforderten Unterlagen
seitens der Universität vorgelegt werden. Generell ist von einer
Verfahrensdauer von 1 Jahr bis zur Rechtskraft auszugehen. Dieser B-Plan wird
sich etwas umfangreicher gestalten. Viele Dinge werden auch während des
laufenden Verfahrens noch abzuklären sein. Die
Anregung, Auslegungen nicht in der vorlesungsfreien Zeit vorzunehmen, wird
aufgenommen. Zugesagt werden kann dies aber nicht, da dadurch nicht das
Verfahren unnötig in die Länge gezogen werden sollte. Unabhängig
von den geschilderten Verfahrensablauf möchte die Universität bereits Mitte
2008 Baurecht erlangt haben. Das setzt jedoch einen zügigen Einstieg in das
Verfahren voraus. Die Erfordernisse hierzu werden benannt. Beigeordnete
Schellmann hat ein
ungutes Gefühl dabei, wenn sie zum wiederholten Male Entscheidungsgrundlagen
aus der Zeitung erfährt. Die FDP sieht den Neubau eines Audimax kritisch. Die
Universität wird allein wahrscheinlich aufgrund der finanziellen Ausstattung
nicht in der Lage sein, die entstehenden Folgekosten dauerhaft zu tragen. Gegen
das Studentenheim hingegen bestehen keine Bedenken. Da der Neubau des Audimax
aber der Hauptgrund für den Aufstellungsbeschluss ist, wird sie gegen den
Aufstellungsbeschluss stimmen. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht, dass es heute darum geht, planungsrechtlich die Möglichkeit zu
eröffnen, dass Baumaßnahmen der Universität umgesetzt werden können. Nicht mit
dem Beschluss verbunden ist eine Entscheidung über die Entwurfsplanung des
Audimax. Ratsherr
Meihsies sieht es
auch so, dass allein der Aufstellungsbeschluss unschädlich sei. Für ihn ist
damit aber auch die Universität politisch in der Pflicht. Das
Wissenschaftsministerium ist gefordert, sicherzustellen, dass eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
auch stimmig ist. Auch sieht er ein großes Fragezeichen, ob ein Audimax in der
vorgesehenen Form wirtschaftlich tragbar sein wird. Die
Stadt ist mit der Schaffung der planerischen Voraussetzungen auf dem richtigen
Weg. Keinesfalls sollte man sich dem Vorwurf aussetzen, dass die Stadt eine
bauliche Entwicklung auf dem Gelände zeitlich verzögert. Ratsherr
Bruns geht davon
aus, dass der Universität durch den Aufstellungsbeschluss ein breites Spektrum
eingeräumt wird, sich baulich zu entwickeln. Er spricht sich dafür aus, dass
die Politik ein geschlossenes Bild zumindest in dem Entwicklungsmöglichkeiten
nach außen vertreten sollte, auch wenn der eine oder andere Bauchschmerzen mit
dem Audimax hat. Ratsherr
Riechey ist ein
wenig verwundert darüber, dass man bereits jetzt politisch ein positives Signal
setzen will, obwohl selbst in Universitätskreisen noch keine konkreten Pläne
vorgelegt wurden. Auch ihn bereiten das Finanzvolumen und die zu erwartenden
Folgekosten eines Audimax-Neubaus erhebliche Bauchschmerzen. Generell wird die Universitätsentwicklung
von seiner Partei begrüßt. Der bestehende Biotopgarten, der in den
Planunterlagen nicht erkennbar ist, sollte erhalten werden. Die vorgesehene
Abgrenzung zu den Grünbereichen sollte konkretisiert werden. Nochmals möchte er
darauf hinweisen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung möglichst in der
Vorlesungszeit stattfinden sollte. Dies sollte in der Formulierung
eingearbeitet werden. Beigeordneter
Dörbaum weist darauf hin, dass die Stadt an Recht und
Gesetz gebunden sei. Die Stadt hat sich insofern auch an die Vorgaben des BauGB
zu halten. Abweichungen zu der vom BauGB vorgegebenen Vorgehensweise wird es
nicht geben. Im Anschluss
wird die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen. Beigeordneter
Dörbaum gibt den AStA-Sprecher, Herrn Matthias
Fabian, die Möglichkeit, grundsätzliche Aussagen zur Vorgehensweise der Universität
zur Informationspolitik zu treffen. Herr Fabian appelliert dringend an
Verwaltung und Politik der Stadt, nichts auf nur vage Aussagen und
Informationen der Universität zu geben. Die Entscheidungen der zu beteiligenden
Universitätsgremien sollten zunächst abgewartet werden. Im
Anschluss wird die Sitzung fortgesetzt. Beigeordneter
Dörbaum verdeutlicht
noch einmal, dass Bauleitpläne in der Regel aufgestellt werden, ohne dass man
im Vorfeld detaillierte Aussagen über Größe und Ausdehnung der Baulichkeiten
hat. An dieser Stelle soll eine zukunftsfähige Entwicklung ermöglicht werden.
Eine solche Entwicklungsmöglichkeit der Universität zu verweigern, würde er für
politisch falsch halten. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass bei der Universität
eine Aufbruchstimmung herrscht, für die auch seitens der Stadt ein positives
Signal gesetzt werden sollte. Nochmals klar gesagt werden muss, dass es heute
nicht darum geht, einen Beschluss für ein Audimax oder eine Veranstaltungshalle
oder andere Baulichkeiten zu treffen. Es geht lediglich in der Beschlussvorlage
darum, ein Sondergebiet Hochschulen auszuweisen, in dem die Details noch zu
entwickeln sein werden. Sobald
sich die Vorstellungen der Universität konkretisieren, wird im Ausschuss hierzu
erneut vorgetragen. Mit der heutigen Beschlussfassung soll die zukunftsfähige
Entwicklungsmöglichkeit für die Universität eingeleitet werden. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass man die sich eröffnende Perspektive auch aus einer anderen Sicht
betrachten kann. Gerade dadurch, dass man den Schritt geht, einen
Aufstellungsbeschluss zu fassen, bringt man die Universität dahingehend in
Zugzwang, sich für den weiteren Ablauf des Verfahrens Unterlagen vorzulegen.
Keinesfalls ist es seitens der Stadt beabsichtigt Gremien der Universität zu
umgehen. Ein Teil der Uni-Vertreter vertritt die Ansicht, dass erforderliche
Baugenehmigungen und Befreiungen auch ohne Änderung der Festsetzungen für einen
Teil der geplanten Gebäude des B-Plans möglich sind. Da mit allen bisher
bekannt gewordenen geplanten Baumaßnahmen die Grundzüge der zurzeit noch
geltenden Planung berührt werden, wäre dies auf gar keinen Fall möglich. Die
Rechtslage ist eine andere, die Struktur würde sich verändern und zusätzlich
würde eine private Nutzung in das Gebiet kommen. Um
sicherstellen zu können, dass alle Beteiligten eingebunden werden, ist das
jetzt vorgesehene Verfahren eingeleitet worden. Die
Zusage der Stadt steht, der Universität in einem Vorhaben zu unterstützen, wenn
denn das Ganze in einem transparenten Verfahren abgewickelt wird. Wichtig ist,
dass es gegenüber anderen zu einer Gleichbehandlung für die Universität kommt.
Schnellschüsse sind hier nicht angesagt. Das hat gegenüber anderen Beteiligten
im Verfahren mit einem Stück Glaubwürdigkeit zu tun. Nach wie vor steht sie
dafür ein, der Universität in ihrem Vorhaben zu helfen, jedoch muss sich das Ganze
in einem transparenten Verfahren abspielen. Ratsherr
Meihsies vertritt
die Ansicht, dass man sich der offensichtlich mangelnden Informationspolitik
der Universitätsleitung gegenüber ihren Gremien nicht zu eigen machen sollte.
Auch er vertritt die Ansicht, dass Detailfragen im späteren Fortgang des
Verfahrens zu prüfen sein werden. Ihn interessiert, welche Höhe für ein Gebäude
auf dem Areal denkbar wäre. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass die jetzige Obergrenze in der Firsthöhe bei 21 – 22 m über Gelände
liegt. Vorstellbar ist jedoch, dass eine Planung mit einer Höhe von 37 m Firsthöhe
den jetzigen Rahmen sprengt. Darüber kann man, wenn die konkrete Planung
vorliegt, offen diskutieren. Der Baukörper, wie er sich nach dem jetzigen Stand
darstellt, kann ein ganz großer Gewinn für Lüneburg sein. Die Frage ist aber,
ob die angenommenen Höhen noch dem aktuellen Stand entsprechen. Vermieden
werden sollte in einer Diskussion aber ein Streit um 5 m mehr oder weniger Höhe.
Ratsherr
Riechey führt noch
einmal aus, dass die Aussagen der Verwaltung überzeugend seien und seine Partei
trotz inhaltlicher Bedenken der vorgesehenen weiteren Vorgehensweise zustimmt.
Bestehende Bedenken können auch noch im weiteren Verfahren abgearbeitet werden.
Beigeordnete
Schellmann bringt zum Ausdruck, dass sie den Ausführungen
von Stadtbaurätin Gundermann in der vorgetragenen Argumentation zwar folgen
kann, trotzdem beabsichtigt sie mit einem klaren Nein ein Zeichen zu setzen.
Sie sieht das, was sich dort entwickelt, mit großer Sorge. Sie weist nochmals
darauf hin, dass die Lüneburger Universität gegenüber anderen vergleichbaren Universitäten
am schlechtesten finanziert wird. Sie befürchtet, dass die Stadt irgendwann
einmal dem Zwang ausgesetzt sein wird, der Universität finanziell unter die
Arme zu greifen, um nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, die Stadt würde die
Universität im Stich lassen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme
(Beigeordnete Schellmann). |
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