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Auszug - Bebauungsplan Nr. 101 "Hochschulen/Scharnhorststraße" mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung Aufstellungs-bzw. Änderungsbeschluss Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.11.2007    
Zeit: 15:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2570/07 Bebauungsplan Nr. 101 "Hochschulen/Scharnhorststraße" mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung
Aufstellungs-bzw. Änderungsbeschluss
Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, AnjaAktenzeichen:60 50 20
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass es mit der heutigen Beschlussfassung vorrangig nur darum geht, den im Jahre 1994 für die Entwicklung des Scharnhorstgeländes aufgestellten B-Plan weiter zu entwickeln. Aufgezeigt wird der Geltungsbereich. Ausgewiesen sind Flächen für Hochschulen. Angrenzend daran wurde das Wohngebiet entwickelt. Für die damalige Gesetzeslage war dies passend. Die Baubetreuung erfolgte wie bei fast allen staatlichen Institutionen durch das damalige Staatshochbauamt. Für die Bautätigkeiten waren seinerzeit keine Baugenehmigungen erforderlich. Es bestand lediglich eine Anzeigepflicht.

Die Universität wurde zwischenzeitlich als Stiftung privatisiert. Die Baulichkeiten werden demzufolge auch nicht mehr vom Staatlichen Baumanagement betreut. Neubauten werden jetzt in Eigenregie der Universität vorgenommen. Architekten und Baufirmen werden dabei von der Universität selbst bestimmt.

Anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes wird die von der Universität geplante weitere Bebauung aufgezeigt. Auf die Frage, ob die geplanten Bauvorhaben durch die bestehenden Festsetzungen des jetzigen B-Plans abgedeckt sind, lässt sich ganz klar sagen, dass eine Umsetzung der Planungen nicht über Ausnahmen und Befreiungen zu den bestehenden Festsetzungen des B-Plans abgewickelt werden können.

Für die Realisierung der geplanten Baulichkeiten ist ein Änderungsverfahren zum bestehenden B-Plan erforderlich, weil dadurch die Grundzüge der Planung verändert werden. Die Inhalte der geplanten Maßnahmen werden noch einmal dargestellt.

Zwischenzeitlich haben diverse Beratungsgespräche zwischen Vertretern der Universität, des beauftragten Architekturbüros sowie der Verwaltung stattgefunden. Die Gespräche haben mit den unterschiedlichsten Beteiligungen stattgefunden. Einigkeit mit der Universität wurde dahingehend erzielt, dass der bestehende B-Plan geändert werden muss und die Universität hierzu Unterlagen zu erstellen und vorzulegen hat. Nur dann wird es möglich sein, in das Verfahren einzusteigen. Derzeit sind die Unterlagen zwar angekündigt, aber sie liegen noch nicht vor. Eine konkrete Aussage darüber, wo welche Gebäude stehen sollen oder was in den Gebäuden untergebracht werden soll, ist deshalb heute noch nicht möglich.

Wichtig ist heute zunächst ein Zeichen zu setzen, dass die Stadt die Planungen der Universität positiv begleitet und dass im Bauleitverfahren hierzu die formalen Voraussetzungen geschaffen werden, um nicht bei einer zügigen Mittelbereitstellung einen anvisierten Baubeginn zu behindern. Erforderlich wird ein ordentlicher Rahmen sein. Durch den Aufstellungsbeschluss zum Änderungsverfahren kann ein positives Zeichen gesetzt werden. Im Verfahren selbst werden dann Gutachten zu erstellen und Grünordnungs- und Umweltberichte vorzulegen sein.

Der Geltungsbereich, der im Änderungsverfahren zugrunde gelegt werden soll, wird aufgezeigt. Weitergehende Planungen werden im Ausschuss vorgestellt, wenn die entsprechenden Unterlagen von der Universität vorgelegt und im Hause überprüft und abgestimmt wurden.

 

Ratsherr Riechey interessieren die Zeitfenster, in denen eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen sind und wann mit der Bebauung zu rechnen ist. Anhörungen sollten möglichst nicht in vorlesungsfreien Zeiten gelegt werden. Er würde es begrüßen, wenn dem anwesenden AStA-Sprecher der Universität Lüneburg die Gelegenheit eingeräumt werden könnte, sich zu Wort melden zu dürfen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Frage, wann davon auszugehen ist, dass das Verfahren zum Abschluss gebracht werden kann davon abhängig ist, wann die angeforderten Unterlagen seitens der Universität vorgelegt werden. Generell ist von einer Verfahrensdauer von 1 Jahr bis zur Rechtskraft auszugehen. Dieser B-Plan wird sich etwas umfangreicher gestalten. Viele Dinge werden auch während des laufenden Verfahrens noch abzuklären sein.

Die Anregung, Auslegungen nicht in der vorlesungsfreien Zeit vorzunehmen, wird aufgenommen. Zugesagt werden kann dies aber nicht, da dadurch nicht das Verfahren unnötig in die Länge gezogen werden sollte.

Unabhängig von den geschilderten Verfahrensablauf möchte die Universität bereits Mitte 2008 Baurecht erlangt haben. Das setzt jedoch einen zügigen Einstieg in das Verfahren voraus. Die Erfordernisse hierzu werden benannt.

 

Beigeordnete Schellmann hat ein ungutes Gefühl dabei, wenn sie zum wiederholten Male Entscheidungsgrundlagen aus der Zeitung erfährt. Die FDP sieht den Neubau eines Audimax kritisch. Die Universität wird allein wahrscheinlich aufgrund der finanziellen Ausstattung nicht in der Lage sein, die entstehenden Folgekosten dauerhaft zu tragen. Gegen das Studentenheim hingegen bestehen keine Bedenken. Da der Neubau des Audimax aber der Hauptgrund für den Aufstellungsbeschluss ist, wird sie gegen den Aufstellungsbeschluss stimmen.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass es heute darum geht, planungsrechtlich die Möglichkeit zu eröffnen, dass Baumaßnahmen der Universität umgesetzt werden können. Nicht mit dem Beschluss verbunden ist eine Entscheidung über die Entwurfsplanung des Audimax.

 

Ratsherr Meihsies sieht es auch so, dass allein der Aufstellungsbeschluss unschädlich sei. Für ihn ist damit aber auch die Universität politisch in der Pflicht. Das Wissenschaftsministerium ist gefordert, sicherzustellen, dass eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auch stimmig ist. Auch sieht er ein großes Fragezeichen, ob ein Audimax in der vorgesehenen Form wirtschaftlich tragbar sein wird.

Die Stadt ist mit der Schaffung der planerischen Voraussetzungen auf dem richtigen Weg. Keinesfalls sollte man sich dem Vorwurf aussetzen, dass die Stadt eine bauliche Entwicklung auf dem Gelände zeitlich verzögert.

 

Ratsherr Bruns geht davon aus, dass der Universität durch den Aufstellungsbeschluss ein breites Spektrum eingeräumt wird, sich baulich zu entwickeln. Er spricht sich dafür aus, dass die Politik ein geschlossenes Bild zumindest in dem Entwicklungsmöglichkeiten nach außen vertreten sollte, auch wenn der eine oder andere Bauchschmerzen mit dem Audimax hat.

 

Ratsherr Riechey ist ein wenig verwundert darüber, dass man bereits jetzt politisch ein positives Signal setzen will, obwohl selbst in Universitätskreisen noch keine konkreten Pläne vorgelegt wurden. Auch ihn bereiten das Finanzvolumen und die zu erwartenden Folgekosten eines Audimax-Neubaus erhebliche Bauchschmerzen. Generell wird die Universitätsentwicklung von seiner Partei begrüßt. Der bestehende Biotopgarten, der in den Planunterlagen nicht erkennbar ist, sollte erhalten werden. Die vorgesehene Abgrenzung zu den Grünbereichen sollte konkretisiert werden. Nochmals möchte er darauf hinweisen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung möglichst in der Vorlesungszeit stattfinden sollte. Dies sollte in der Formulierung eingearbeitet werden.

 

Beigeordneter Dörbaum  weist darauf hin, dass die Stadt an Recht und Gesetz gebunden sei. Die Stadt hat sich insofern auch an die Vorgaben des BauGB zu halten. Abweichungen zu der vom BauGB vorgegebenen Vorgehensweise wird es nicht geben.

 

Im Anschluss wird die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen.

 

Beigeordneter Dörbaum  gibt den AStA-Sprecher, Herrn Matthias Fabian, die Möglichkeit, grundsätzliche Aussagen zur Vorgehensweise der Universität zur Informationspolitik zu treffen. Herr Fabian appelliert dringend an Verwaltung und Politik der Stadt, nichts auf nur vage Aussagen und Informationen der Universität zu geben. Die Entscheidungen der zu beteiligenden Universitätsgremien sollten zunächst abgewartet werden.

 

Im Anschluss wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht noch einmal, dass Bauleitpläne in der Regel aufgestellt werden, ohne dass man im Vorfeld detaillierte Aussagen über Größe und Ausdehnung der Baulichkeiten hat. An dieser Stelle soll eine zukunftsfähige Entwicklung ermöglicht werden. Eine solche Entwicklungsmöglichkeit der Universität zu verweigern, würde er für politisch falsch halten. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass bei der Universität eine Aufbruchstimmung herrscht, für die auch seitens der Stadt ein positives Signal gesetzt werden sollte. Nochmals klar gesagt werden muss, dass es heute nicht darum geht, einen Beschluss für ein Audimax oder eine Veranstaltungshalle oder andere Baulichkeiten zu treffen. Es geht lediglich in der Beschlussvorlage darum, ein Sondergebiet Hochschulen auszuweisen, in dem die Details noch zu entwickeln sein werden.

Sobald sich die Vorstellungen der Universität konkretisieren, wird im Ausschuss hierzu erneut vorgetragen. Mit der heutigen Beschlussfassung soll die zukunftsfähige Entwicklungsmöglichkeit für die Universität eingeleitet werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass man die sich eröffnende Perspektive auch aus einer anderen Sicht betrachten kann. Gerade dadurch, dass man den Schritt geht, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, bringt man die Universität dahingehend in Zugzwang, sich für den weiteren Ablauf des Verfahrens Unterlagen vorzulegen. Keinesfalls ist es seitens der Stadt beabsichtigt Gremien der Universität zu umgehen. Ein Teil der Uni-Vertreter vertritt die Ansicht, dass erforderliche Baugenehmigungen und Befreiungen auch ohne Änderung der Festsetzungen für einen Teil der geplanten Gebäude des B-Plans möglich sind. Da mit allen bisher bekannt gewordenen geplanten Baumaßnahmen die Grundzüge der zurzeit noch geltenden Planung berührt werden, wäre dies auf gar keinen Fall möglich. Die Rechtslage ist eine andere, die Struktur würde sich verändern und zusätzlich würde eine private Nutzung in das Gebiet kommen.

Um sicherstellen zu können, dass alle Beteiligten eingebunden werden, ist das jetzt vorgesehene Verfahren eingeleitet worden.

Die Zusage der Stadt steht, der Universität in einem Vorhaben zu unterstützen, wenn denn das Ganze in einem transparenten Verfahren abgewickelt wird. Wichtig ist, dass es gegenüber anderen zu einer Gleichbehandlung für die Universität kommt. Schnellschüsse sind hier nicht angesagt. Das hat gegenüber anderen Beteiligten im Verfahren mit einem Stück Glaubwürdigkeit zu tun. Nach wie vor steht sie dafür ein, der Universität in ihrem Vorhaben zu helfen, jedoch muss sich das Ganze in einem transparenten Verfahren abspielen.

 

Ratsherr Meihsies vertritt die Ansicht, dass man sich der offensichtlich mangelnden Informationspolitik der Universitätsleitung gegenüber ihren Gremien nicht zu eigen machen sollte. Auch er vertritt die Ansicht, dass Detailfragen im späteren Fortgang des Verfahrens zu prüfen sein werden. Ihn interessiert, welche Höhe für ein Gebäude auf dem Areal denkbar wäre.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die jetzige Obergrenze in der Firsthöhe bei 21 – 22 m über Gelände liegt. Vorstellbar ist jedoch, dass eine Planung mit einer Höhe von 37 m Firsthöhe den jetzigen Rahmen sprengt. Darüber kann man, wenn die konkrete Planung vorliegt, offen diskutieren. Der Baukörper, wie er sich nach dem jetzigen Stand darstellt, kann ein ganz großer Gewinn für Lüneburg sein. Die Frage ist aber, ob die angenommenen Höhen noch dem aktuellen Stand entsprechen. Vermieden werden sollte in einer Diskussion aber ein Streit um 5 m mehr oder weniger Höhe.

 

Ratsherr Riechey führt noch einmal aus, dass die Aussagen der Verwaltung überzeugend seien und seine Partei trotz inhaltlicher Bedenken der vorgesehenen weiteren Vorgehensweise zustimmt. Bestehende Bedenken können auch noch im weiteren Verfahren abgearbeitet werden.

 

Beigeordnete Schellmann  bringt zum Ausdruck, dass sie den Ausführungen von Stadtbaurätin Gundermann in der vorgetragenen Argumentation zwar folgen kann, trotzdem beabsichtigt sie mit einem klaren Nein ein Zeichen zu setzen. Sie sieht das, was sich dort entwickelt, mit großer Sorge. Sie weist nochmals darauf hin, dass die Lüneburger Universität gegenüber anderen vergleichbaren Universitäten am schlechtesten finanziert wird. Sie befürchtet, dass die Stadt irgendwann einmal dem Zwang ausgesetzt sein wird, der Universität finanziell unter die Arme zu greifen, um nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, die Stadt würde die Universität im Stich lassen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Beigeordnete Schellmann).