Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Datum: Mi, 20.11.2002    
Zeit: 15:45 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Musikschule Lüneburg
Ort: Sankt-Ursula-Weg 7, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Niederschriften      
Ö 4     (nichtöffentlich)      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Musikschule Lüneburg - Satzungsänderung Erhöhung der Grundgebühr und der Unterrichtsgebühr  
Enthält Anlagen
VO/0273/02  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsgebühren (Musikschulsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.12.2000 wird mit Wirkung vom 01.01.2003 wie folgt geändert:

 

§10 Abs.5 Nr.1

 

Grundgebühr

1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.1.1 Kinder und Jugendliche            15,00 €

  1.1.2 Erwachsene           28,00 €

           nach Vollendung des 18. Lebensjahres

 

1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.2.1 Kinder, Jugendliche         16,00 €

  1.2.2 Erwachsene        29,00 €

          nach Vollendung des 18. Lebensjahres      

 

§10 Abs.5 Nr.2

 

Unterrichtsgebühr

I. Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung

  a) Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE)  8,50 €

  b) Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus)  8,50 €

  c) Musikalische Grundausbildung (MGA)              8,50 €

 

II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares Instrumentalspiel

  a) Nach absolvierter Grundausbildung   17,50 €

  b) Bei versäumter Grundausbildung   17,50 €

     ”Nachholkursus für Kinder im 3./4. Schuljahr”

 

III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe) Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht

  a) Gruppenunterricht                       25,00 €

  b) Partner/innenunterricht                 39,00 €

  c) ½ Einzelstunde       39,00 €

  d) Einzelstunde       64,00 €

   
    20.11.2002 - Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, die Satzung über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsgebühren (Musikschulsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.12.2000 mit Wirkung vom 01.01.2003 wie folgt zu ändern:

 

§10 Abs.5 Nr.1

 

Grundgebühr

1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.1.1 Kinder und Jugendliche            15,00 €

  1.1.2 Erwachsene           28,00 €

           nach Vollendung des 18. Lebensjahres

 

1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.2.1 Kinder, Jugendliche         16,00 €

  1.2.2 Erwachsene        29,00 €

          nach Vollendung des 18. Lebensjahres      

 

§10 Abs.5 Nr.2

 

Unterrichtsgebühr

I. Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung

  a) Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE)  8,50 €

  b) Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus)  8,50 €

  c) Musikalische Grundausbildung (MGA)              8,50 €

 

II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares Instrumentalspiel

  a) Nach absolvierter Grundausbildung   17,50 €

  b) Bei versäumter Grundausbildung   17,50 €

     "Nachholkursus für Kinder im 3./4. Schuljahr"

 

III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe) Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht

  a) Gruppenunterricht                       25,00 €

  b) Partner/innenunterricht                 39,00 €

  c) ½ Einzelstunde       39,00 €

  d) Einzelstunde       64,00 €

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:            4

Nein-Stimmen:            1

  Enthaltungen:            2

   
    26.11.2002 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/F.D.P. und eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei Stimmenthaltung von 2 Mitgliedern der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die Satzung über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsgebühren (Musikschulsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.12.2000 wird mit Wirkung vom 01.01.2003 wie folgt geändert:

 

§10 Abs.5 Nr.1

 

Grundgebühr

1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.1.1 Kinder und Jugendliche            15,00 €

  1.1.2 Erwachsene           28,00 €

           nach Vollendung des 18. Lebensjahres

 

1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.2.1 Kinder, Jugendliche         16,00 €

  1.2.2 Erwachsene        29,00 €

          nach Vollendung des 18. Lebensjahres      

 

§10 Abs.5 Nr.2

 

Unterrichtsgebühr

I. Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung

  a) Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE)  8,50 €

  b) Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus)  8,50 €

  c) Musikalische Grundausbildung (MGA)              8,50 €

 

II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares Instrumentalspiel

  a) Nach absolvierter Grundausbildung   17,50 €

  b) Bei versäumter Grundausbildung   17,50 €

     ”Nachholkursus für Kinder im 3./4. Schuljahr”

 

III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe) Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht

  a) Gruppenunterricht                       25,00 €

  b) Partner/innenunterricht                 39,00 €

  c) ½ Einzelstunde       39,00 €

  d) Einzelstunde       64,00 €

 

 

(41, 43)

 

Ö 6  
Enthält Anlagen
Lüneburgischer Landschaftsverband e.V. Prioritätenliste 2002  
Enthält Anlagen
VO/0326/02  
Ö 7     (nichtöffentlich)      
Ö 8     (nichtöffentlich)      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 10  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil