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Auszug - Musikschule Lüneburg - Satzungsänderung Erhöhung der Grundgebühr und der Unterrichtsgebühr  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.11.2002    
Zeit: 15:45 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Musikschule Lüneburg
Ort: Sankt-Ursula-Weg 7, 21335 Lüneburg
VO/0273/02 Musikschule Lüneburg - Satzungsänderung
Erhöhung der Grundgebühr und der Unterrichtsgebühr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lorenz Mehl
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Mehl-alt, Lorenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Petersen, Leiter der Musikschule Lüneburg erläutert die angespannte finanzielle Situation der Musikschule ist. Geplant war vor einigen Jahren, dass sich die Musikschule auf ein eigenes Budget – finanziert von Stadt und Landkreis Lüneburg und den Einnahmen der Nutzer – stützen könne, dessen Höhe durch einen “Kontrakt” festgeschrieben wird. Dazu ist es nicht gekommen. Auch in der Musikschule steigen die Kosten, was durch die öffentlichen Träger nicht mehr ausgeglichen werden kann. Will man nun das Angebot der Schule nicht stark beschränken, bleibt nur die Alternative die Unterrichtsgebühren wie vorgeschlagen anzuheben.

Herr Petersen belegt die Finanzsituation der letzten 10 Jahr durch Tabellen, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind.

 

Bürgermeisterin Schellmann äußert Verständnis für diese schwierige Situation und weist auf die Volkshochschule hin, bei der es finanziell noch schlechter aussehe.

 

Stadtdirektor Koch erinnert daran, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für die Stadt Lüneburg gebe die Einrichtungen Musikschule und VHS zu unterhalten. Betreibe man sie aber, müsse eine finanzielle Grundlage vorhanden sein, die die laufenden Kosten decke.

Es war leider nicht möglich, im Zuge der Verselbständigung der Musikschule das Budget festzuschreiben, obwohl dies vorbereitet war. Verschiedentlich mussten (etwa zur teilweisen Deckung von Fehlbeträgen bei der VHS und aus Haushaltskonsolidierungszwängen) sogar noch Eingriffe in das Budget vorgenommen werden. Dies konnte bisher durch eine flexible Verwaltung noch immer ausgeglichen werden.

Diesmal hat sich die Elternvertretung, die bisher Gebührenerhöhungen sehr solidarisch mitgetragen hat, jedoch gegen eine Gebührenerhöhung ausgesprochen.

 

Ratsherr Hornig bedankt sich für die gute Arbeit der Musikschule und hält sie für eine wichtige Einrichtung, auch wenn sie nur zu den freiwilligen Leistungen der Stadt zählt. Er fragt nach den Gründen, warum 100 Schüler im letzten Jahr die Schule verlassen haben – ob es an dem mangelnden Angebot oder den zu hohen Kosten lag.

 

Herr Petersen hält in erster Linie die Kosten für den Grund des Rückganges.

Er beschreibt, dass versucht wurde durch ausgelagerte Lehrgangsorte wieder neue Schüler anzusprechen, doch ist dies immer schwierig.

 

Auch Ratsfrau Meins dankt der Musikschule für die geleistete Arbeit. Ihrer Meinung nach ist gerade die Früherziehung der 4 – 5 Jährigen der wichtigste Baustein in der Musikschule, der nicht durch erhöhte Kosten gefährdet werden darf. Sie spricht sich allgemein gegen eine Gebührenerhöhung aus.

 

Ratsherr Mohr hält die Arbeit der Musikschule für eine große und wichtige Aufgabe. Für ihn ist die Schule eine soziale Einrichtung, die kein elitärer Club für Reiche werden darf. Insofern ist er gegen eine Gebührenerhöhung.

Er regt an, das gesamte Gebührensystem der Musikschule zu überdenken und evtl. eine einkommensabhängige Gebührenordnung einzurichten.

 

Ratsherr Harder gibt zu bedenken, dass bereits im letzten Jahr eine Schülerrückgang aufgrund der Kosten zu verzeichnen war. Es ist doch davon auszugehen, dass noch mehr Schüler abwandern, wenn die Gebühren weiter steigen.

 

Ratsherr Fischer lobt die Eltern, die bisher die Entwicklung der Musikschule sehr gut mitgetragen haben. Die soziale Verantwortung der Musikschule sei schwierig zu definieren, trotzdem sollte es möglich sein, über eine grundsätzliche Änderung der Strukturen nachzudenken. Fakt bleibt für ihn, dass der Haushalt der Stadt Lüneburg hier auf Sicht keine Verbesserung bringen wird.

 

Bürgermeisterin Schellmann hielt die Idee für gut, der Musikschule ein festes Budget zur Verfügung zu stellen. Leider habe dies nicht funktioniert, vielmehr wurden sogar noch Mittel weggenommen. Es sei an der Zeit eine langfristige Lösung zusammen mit den Eltern und der Verwaltung zu finden, evtl. wäre die Gründung eines Musikschulvereins sinnvoll.

Sie betont, dass es der Stadt Lüneburg auch aus ihrer Sicht nicht möglich sei, weitere Gelder an die Musikschule zu verteilen, sondern dass man froh darüber ist, den Ansatz nicht habe kürzen zu müssen.

Sie hält die angedachte Gebührenerhöhung für nicht so gravierend, als dass sie dagegen wäre, erwartet aber für die Zukunft neue Überlegungen zu einem schlüssigen Konzept.

 

Stadtdirektor Koch warnt davor, die Flucht in privatrechtliche Organisationsformen als Allheilmittel anzusehen. Zwar könne z.B. die BAT-Bindung bei privatrechtlichen Gesellschaften oder Vereinen bei Neueinstellungen entfallen, aber es bleibe dabei, dass jede Arbeit ihren guten Lohn verdient. Trotzdem hält auch er es für denkbar, ähnlich wie für die VHS beabsichtigt, eine grundsätzliche Überprüfung anzustellen.

An die Stellungnahme des Elternbeirats anknüpfend, erläutert Stadtdirektor Koch, dass die dort angedachten Kürzungen im Bereich “bauliche Unterhaltung” oder “innere Verrechnungen” nicht hilfreich wären, da mit diesen Mitteln unplanbare Notfälle behoben werden müssen, wie z.B. kaputte Fenster oder fehlende Dachziegel, PC-Wartungen oder juristische Hilfen. Das Geld ist nicht für größere Baumaßnahmen gedacht, die lange geplant und damit auch verschiebbar wären. Um diese Belange kümmert sich nämlich die Gebäudewirtschaft, sofern Mittel – wie vor einem Jahr - im Vermögenshaushalt bereitgestellt werde.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Mohr, was passiert, wenn der Rat der Erhöhung nicht zustimmt, erläutert Herr Petersen, dass er dann keine andere Idee hat, wie er die Musikschule durch das nächste Jahr bringen kann. Im Grund ist auch er gegen eine Erhöhung der Gebühren, doch hat er eine Verpflichtung seinen Lehrern gegenüber und auch der Qualität des Schulangebots.

Auch er ist nicht mit der Situation zufrieden, jedes Jahr über Gebührenerhöhungen oder Stellenbesetzungssperren nachdenken zu müssen.

 

Ratsherr Fischer meint, dass die Eltern entscheiden müssen, ob ihre Kinder geschult werden sollen. Dann haben sie aber auch das Geld dafür bereit zu halten und nicht noch viele andere Projekte zu unterstützen.

Eine Grundsatzlösung wäre gut, aber erst in 2004/5 zu realisieren.

 

Ratsfrau Polinowski sieht spontan auch keine Lösung, kann jedoch sowohl Herrn Peters, als auch die Eltern verstehen, die sich vor steigenden Kosten in allen Bereichen des Lebens sehen.

 

Ratsfrau Meins sieht einen großen Unterschied zwischen der Förderwürdigkeit der VHS und der Musikschule, da ihrer Meinung nach die Früherziehung in der Musikschule nicht wiederbringbare Grundlagen schafft, die in der Erwachsenenbildung der VHS keine so große Rolle mehr spielen.

 

Ratsfrau Lotze-Rauckes spricht sich auch entschieden für eine langfristige Lösung aus, aber es bleibt Fakt, dass in diesem Haushalt 26.000,- € fehlen. Bei diesem Defizit hält sie eine Erhöhung von 3,- € pro Monat für akzeptabel.

An dieser Stelle weist Herr Peters auf einen Schreibfehler in der Vorlage hin; Die erhöhte Gebühr 2.3.1 beträgt nicht 29,- € sondern nur 25,- €.

Beschluss:

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, die Satzung über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsgebühren (Musikschulsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.12.2000 mit Wirkung vom 01.01.2003 wie folgt zu ändern:

 

§10 Abs.5 Nr.1

 

Grundgebühr

1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.1.1 Kinder und Jugendliche            15,00 €

  1.1.2 Erwachsene           28,00 €

           nach Vollendung des 18. Lebensjahres

 

1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.2.1 Kinder, Jugendliche         16,00 €

  1.2.2 Erwachsene        29,00 €

          nach Vollendung des 18. Lebensjahres      

 

§10 Abs.5 Nr.2

 

Unterrichtsgebühr

I. Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung

  a) Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE)  8,50 €

  b) Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus)  8,50 €

  c) Musikalische Grundausbildung (MGA)              8,50 €

 

II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares Instrumentalspiel

  a) Nach absolvierter Grundausbildung   17,50 €

  b) Bei versäumter Grundausbildung   17,50 €

     "Nachholkursus für Kinder im 3./4. Schuljahr"

 

III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe) Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht

  a) Gruppenunterricht                       25,00 €

  b) Partner/innenunterricht                 39,00 €

  c) ½ Einzelstunde       39,00 €

  d) Einzelstunde       64,00 €

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:            4

Nein-Stimmen:            1

  Enthaltungen:            2