Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Stadtdirektor
Koch erläutert, dass der Lüneburgische Landschaftsverband nicht mit der
historischen “Landschaft” früherer Jahrhunderte als Relikt der Ständevertretung
zu verwechseln sei. Dieser Verband sei vielmehr ein privatrechtlicher Verein.
Mitglieder sind die Landkreise und größeren Städte im Gebiet des früheren
Fürstentums Lüneburg. Er stützt sich im wesentlichen auf Zuwendungen der VGH
sowie den Beiträgen der Mitgliedsstädte und Zuschüssen vom Land Niedersachsen. Die von der
Verwaltung vorgelegte Prioritätenliste soll den jeweiligen städtischen
Vertretern in den Verbandssitzungen demokratisch und pluralistisch
herbeigeführter Anhalt für ihr Abstimmungsverhalten sein. Zu den bereits
in der Vorlage aufgeführten Anträgen ist noch ein Antrag des Literaturbüros
Lüneburg hinzugekommen, der eine Beihilfe zur Veröffentlichung des Buches über
“Rudolph Christiani” von Dr. Werner Preuß in Höhe von 5.000,- € zum Inhalt hat. Es liegt noch
ein weiterer Antrag zur Gestaltung des 3. Umweltfilmfestivals in Höhe von 300,-
€ vor, der jedoch bereits durch den Bereich 31/Umweltschutz bearbeitet wird und
für diese Liste unberücksichtigt bleiben kann. Im weiteren
stellt er die vorliegenden Anträge, deren vollständige Fassung zur Einsicht
bereitlag, kurz vor. Bürgermeisterin
Schellmann vermisst bei einigen Anträgen den direkten Bezug zu Lüneburg, der
ihrer Meinung nach die Förderfähigkeit der Maßnahmen ausmacht. Hier weist Stadtdirektor
Koch darauf hin, dass der direkte Bezug zur Region und ihrer Geschichte meist
von der Lüneburger Landschaft erwartet wird. Der Landschaftsverband ist in
diesem Punkt etwas freier. Ratsfrau Meins
fragt, ob die jeweils beantragte Höhe des Zuschusses etwas mit der Platzierung
auf der Liste zu tun hat, nach dem Motto; je höher der Antrag um so größer die
Priorität. Dies verneint
Stadtdirektor Koch und verweist z.B. auf den nachgestellten Antrag des
Literaturbüros in Höhe von 5.000,- €. Ratsfrau Meins
fragt weiter nach, warum “halle für kunst” einen so hohen Antrag hier stellen
muss. Ob sich evtl. das Land Niedersachsen aus der Förderung zurückzieht. Diese
Vermutung verneint Stadtdirektor Koch entschieden. Das Land fördert “halle für
kunst” mit jährlich fast 40.000,- €. Allerdings würde sich das Land auch
fragen, warum die Stadt Lüneburg selbst nichts beisteuert. Aus diesem Grund
besteht schon allein eine gewisse moralische Verpflichtung, bei der Beantragung
von Geldern aus anderen Quellen behilflich zu sein. Bürgermeisterin
Schellmann beklagt, dass das Land so oft Finanzierungen anschiebe, sich dann
langsam zurück zieht und die Gemeinde dann die Aufgabe hat, das Projekt am
Leben zu halten. Stadtdirektor
Koch stimmt ihr im Grundsatz zu. Dies treffe jedoch weder auf “halle für
kunst”, noch auf das Fortbildungszentrum für Neue Musik zu. Beide Institutionen
sind durch Initiative Lüneburger Bürger entstanden, erst später habe das Land
mit einer Unterstützung angefangen. Die Frage von
Ratsherrn Hornig, ob nicht evtl. die Uni hier beteiligt ist und mitfinanzieren
könnte, wird von Stadtdirektor Koch verneint. Ratsfrau Lotze-Rauckes schlägt vor die
Reihenfolge beizubehalten und den Antrag des Literaturbüros einfach hinten an
zu stellen, da mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit alle Anträge
berücksichtigt werden können. Diese
Auffassung wird von Ratsherrn Mohr unterstützt. Beschluss: Die Prioritätenliste wird wie folgt
beschlossen: ·
Halle für kunst Jahresprogramm
und Miete 7.000,- € ·
Tromberend und Bathen Die Sprache der Steine 5.000,-
€ ·
AG Verkehrsfreunde Sanierung eines historischen Stellwerks
für Ausstellungszwecke 5.000,-
€ ·
KuBiG e.V./Kirchen- Gemeinde
StNicolai Projekt “Kunst ist für alle da” 3.500,- € ·
Kulturforum Lüneburg e.V. Jubiläumsfeier 4.500,- € ·
Geschichtswerkstatt e.V. Projekt Eisenbahnwaggong 2.500,-
€ ·
Literaturbüro Lüneburg e.V. Dr. Werner Preuß Buch 5.000,- € Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |