Der
von der Verwaltung vorgetragene Sachstand und die Planentwürfe werden von den
Mitgliedern des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung zur Kenntnis
genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
13.03.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von der Verwaltung
vorgetragenen Sachverhalt und die Planentwürfe zur Kenntnis.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 2BauGB durchzuführen.
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