Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/2275/07  

 
 
Betreff: 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schlieffen-Park" und Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Sachstandsbericht, Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau KlangAktenzeichen:61 kg
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
13.03.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 26.10.2004 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan in einem 55. Änderungsverfahren für den Teilbereich "Schlieffen-Park" zu ändern. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Verwaltungsausschuss am 26.10.2004 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung aufzustellen. Ziel ist es, durch entsprechende Darstellungen und Festsetzungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere für die Wohn- und nicht störende gewerbliche Nutzung sowie Grün- und Ausgleichsflächen zu begründen.

 

Inzwischen liegt die gutachterliche Untersuchung der Oberflächenentwässerung und Regenwasserbehandlung sowie die Bilanzierung des naturschutzrechtlichen Eingriffes und Ausgleiches vor. Die Ergebnisse führten jeweils zu Ergänzungen des Bebauungsplanes und der Begründung. Die Angaben zur Entwässerung und zum Ausgleich sind Voraussetzungen zur Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die Untersuchungsergebnisse und die veränderten Inhalte werden in der Sitzung seitens der Verwaltung ergänzend vorgetragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der von der Verwaltung vorgetragene Sachstand und die Planentwürfe werden von den Mitgliedern des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.