Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin Gundermann gibt einleitend einen Überblick über den derzeitigen Verfahrensstand. Sie erinnert daran, dass das Bauleitverfahren unabhängig von der Planung des Bundes bezüglich der Trasse der A 39 fortgesetzt wird. Zur
zwischenzeitlich durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzbilanzierung sowie zur
Regenwasserbehandlung wird seitens des beauftragten Planungsbüros vorgetragen. Im
weiteren Verfahren ist als nächster Schritt die förmliche Beteiligung der
Behörden nach dem BauGB vorgesehen. Zu erwarten ist, dass bei der anstehenden
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Reaktionen seitens des zu
beteiligenden Bundes und des Landes erfolgen werden. Herr
Brendler – GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen - führt aus, dass nach Einholung des schalltechnischen
Gutachtens, nach Durchführung der verkehrstechnischen Untersuchungen, der
Eingriffsbilanzierung mit Umweltbericht und Ausgleich sowie Erstellung der
Energie- und Entwässerungskonzeption jetzt in der zeitlichen Abfolge (Anlage
I) ein Sachstandsbericht im Ausschuss ansteht, bevor die TÖB-Beteiligung
durchgeführt wird. Das
in der Rahmenkonzeption angedachte Konzept, die Unterteilung der Nutzung
konzeptionell in 3 Bereiche, nämlich einen verdichteten nördlichen Bereich mit
Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern, der mittlere Bereich mit dem grünen
Stadtplatz sowie den nördlichen Bereich mit lockerer Einfamilienhausbebauung
findet sich im Konzept des Bebauungsplanes (Anlage II) wieder. Das Ganze
wird durchtrennt durch einen Grünzug, der sich durch das Plangebiet zieht. Für
diese Planung wurde eine Optimierung vorgenommen. Bei den
landschaftspflegerischen Aspekten galt es, den Konflikt zu lösen, das
vorhandene Grün zu erhalten aber gleichzeitig auch für die angrenzenden
Bewohner nutzbar zu machen. Gelungen ist es, die prägenden Landschaftselemente
zu erhalten. Im
Ergebnis bleibt festzustellen, dass eine externe Kompensation des
Flächenausgleichs erforderlich sein wird und dies, obwohl 40 % des Plangebietes
aus Grün besteht. Ursächlich für den externen Ausgleich ist, dass die
vorhandenen Flächen bereits so hochwertig sind, dass kaum noch Potential für
eine Aufwertung vorhanden ist. Die angedachte Nutzungsstruktur ist
weitestgehend gleich geblieben. Nur im Bereich der lockeren
Einfamilienhausbebauung ist eine Muldenversickerung des Oberflächenwassers
vorgesehen. Herr
Johannßen – GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – stellt das Entwässerungskonzept vor.
Er weist darauf hin, dass bei der Erstellung des Konzeptes auch Flächen zu
berücksichtigen waren, die außerhalb des Plangebietes liegen. Die Konzeption
wird erläutert. Das anfallende Oberflächenwasser im nördlichen Bereich soll
über im öffentlichen Straßenraum anzulegende Mulden versickern. Das
Entwässerungskonzept ist mit dem Bereich Umwelt abgestimmt. Beigeordnete
Schellmann geht
davon aus, dass diese Versickerungsmulden auf Dauer nicht ihren Zweck erfüllen
werden. Aufgrund von Erfahrungen aus anderen Baugebieten ist davon auszugehen,
dass diese Mulden vom Parkverkehr zweckentfremdet werden und dadurch eine
Verdichtung des Bodens eintreten wird. Eine Versickerung wird dann nur noch
schwerlich möglich sein. Herr
Johannßen - GfL
Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – erläutert, dass die
Mulden an den Straßen nur auf einer Seite vorgesehen seien. Diese werden ca. 2
m breit und 30 cm tief sein. Grund für eine solche Lösung ist, dass der über
eine normale Kanalisation abzudeckende Bereich relativ groß ist. Alternativ
wurde deshalb in diesem relativ aufgelockerten Bereich mit Zustimmung des
Umweltbereiches eine alternative Lösung in Betracht gezogen. Herr
Eberhard – Bereich 61 – ergänzt zum Verständnis, dass die gemachten negativen Erfahrungen darin
begründet waren, dass die Mulden in der Regel tiefe Grabeneinschnitte
darstellen. Auch wenn es sich paradox anhört, so werden durch die vorgesehenen
flachen Entwässerungsmulden tiefe Einschnitte im Gelände vermieden. Wissen muss
man dazu, dass im Norden des Plangebietes das Grundwasser hoch ansteht. Bezogen
auf den hohen Grundwasserstand würden die Entwässerungskanäle in diesem Bereich
zu tief liegen. Dies auch im Hinblick darauf, dass dieses im Kanal eingeleitete
Oberflächenwasser in die Freiflächen und das Regenwasserrückhaltebecken
geleitet werden müsste. Bei einer solchen Konstellation würde das abgeleitete
Oberflächenwasser quasi unter die Grundwassersohle entwässert werden müssen.
Durch die Muldenversickerung können sonst erforderliche tiefere Einschnitte in
den Freiflächen vermieden werden. Beigeordnete
Schellmann möchte
wissen, wie sich die Situation bei starkem Regen darstellt. Die Frage ist, ob
die relativ flach gehaltenen Entwässerungsmulden das ganze Wasser überhaupt
aufnehmen können. Herr
Johannßen - GfL
Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – weist darauf hin, dass
eine solche Versickerung fachtechnisch den anerkannten Regeln der Technik
entspricht. Denkbar ist, dass die Entwässerungsmulden mit Notüberläufen
zusätzlich abgesichert werden. Herr
Brendler - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – ergänzt, dass von verschiedenen
Seiten die Forderung im Raum stand, das Oberflächenwasser des gesamten
Bebauungsplangebietes über solche Mulden zu entwässern. Aus städtebaulichen
Gründen wird es aber für nicht denkbar gehalten, im urbanen Bereich eine solche
Entwässerung vorzusehen. In einer Geschoss- und Reihenhausbebauung ist es nicht
vorstellbar, eine vernünftige Oberflächenentwässerung in Form von
Muldenversickerung vorzunehmen. Zufahrten zu den einzelnen Häusern würden
Mulden immer wieder durchschneiden und damit unterbrechen. Nur bei einer
aufgelockerten Einfamilienhausbebauung ist eine solche Lösung denkbar. Ratsherr
Kroll interessiert,
wie sich die Situation darstellt, wenn es bei starkem Regen bei zusätzlicher
Einleitung von Oberflächenwasser von der Wohnbebauung es zu drückendem Wasser
kommt. Herr
Brendler - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – verdeutlicht, dass Straßen- und
Grundstücksentwässerung zwei unabhängig voneinander zu betrachtende Dinge
seien. Nur das Oberflächenwasser der Straßen wird in die Mulden geleitet. Die
Entwässerung der Grundstücke hat auf den Grundstücken selbst zu erfolgen.
Drückendes Wasser wird daher nicht auftreten. Beigeordnete
Schellmann möchte
wissen, wie denn die Bewohner ihre Grundstücke erreichen sollen, wenn das in
den Mulden stehende Wasser nicht so versickert, wie es vorgesehen ist. Herr
Johannßen - GfL
Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – erklärt, dass es sich
zunächst um eine Entwässerungskonzeption handelt. Es ist noch keine Entwurfsplanung.
Die Grundstücke werden auch bei stehendem Wasser in den Mulden auf normalem
Wege erreichbar sein. Überschüssiges Wasser würde über Notabläufe abgeleitet
werden. Beigeordneter
Dörbaum stellt als
Ergebnis der Diskussion fest, dass diese an einem kritischen Punkt angelangt
sei. Herauskristallisieren lässt sich, dass die Mitglieder des Ausschusses
aufgrund gemachter Erfahrungen aus anderen Baugebieten sich nicht mit einer
Muldenentwässerung anfreunden können. Das Funktionieren der vorgesehenen Versickerung
wird eher kritisch betrachtet. Geprüft werden müssen aus Sicht des Ausschusses
noch die Fragen des Flächenverbrauches. Geklärt werden muss auch, wer die
Flächen pflegen und unterhalten soll. Ratsherr
Dr. Rehbein
interessiert, ob alle im öffentlichen Bereich angelegten Mulden einen
Notüberlauf erhalten werden. Herr
Brendler - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – stellt noch einmal richtig, dass das
Oberflächenwasser von 4/5 der Fläche des Baugebietes über Kanalisation
entwässert wird. Bei dem heute Vorgestellten handelt es sich zunächst um ein
Konzept, in dem eine Muldenentwässerung vorgesehen ist. Das heißt aber noch
nicht, dass dieses Konzept realisiert wird. Dazu bedarf es u.a. auch einer
Einleitungsgenehmigung der Unteren Wasserbehörde. Das jetzige Konzept stellt
zunächst einmal die Grundlage für die weitergehende Planung dar. Ratsherr
Dr. Rehbein möchte
ergänzend wissen, ob bei den geschilderten hohen Grundwasserständen eine
Versickerung auf den Grundstücken wie vorgesehen überhaupt möglich ist. Gemeint
ist das anfallende Wasser von den Dächern und den versiegelten Flächen. Herr
Johannßen - GfL
Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – erklärt, dass das
bestehende Entwässerungsgutachten zunächst einmal davon ausgeht, dass eine
Versickerung auf den Grundstücken möglich sein wird. Die Entwässerungsmulden
und das Regenwasserrückhaltebecken sind auf Trockenfallen konzipiert. Tiefe
Geländeeinschnitte sind nicht vorgesehen. Der Verlauf der Kanäle mit der Lage
der Stauraumabschnitte sowie die Anordnung des Regenrückhaltebeckens werden
aufgezeigt. Ratsherr
Kroll weiß aus der
Erfahrung heraus, dass überdimensionierte Kanäle dazu neigen, trotz Reinigung
zu versanden. Von einer Überdimensionierung rät er deshalb ab. Herr
Johannßen - GfL
Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – weist darauf hin, dass
aus betrieblichen Gründen diese Stauraumkanäle Wunsch der AGL sind. Die
Stauräume haben statt 0,60 m in diesen Bereichen einen Durchmesser von 1,00 m.
Die Kanäle haben ausreichend Durchfluss und Gefälle, was einen gewissen
Selbstreinigungseffekt haben wird. Stadtbaurätin
Gundermann weist
auf den Beschlussvorschlag hin. Die Verwaltung hat im Zusammenwirken mit dem
beauftragten Planungsbüro auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes und
der Fachgutachten vorgestellt, was sie in der Zwischenzeit erarbeitet hat. Für
Diskussionsstoff hat im Haus die Oberflächenentwässerung gesorgt. Es wurde
versucht, Lösungen für die Ableitung zu finden, die möglichst keine
städtebaulichen Auswirkungen haben. Es
ist davon auszugehen, dass man im Rahmen der anstehenden Trägerbeteiligung im
Zusammenhang mit der Trassendiskussion zur A 39 Stellungnahmen des Bundes und
des Landes bekommt. Diese werden zu wesentlich mehr Diskussionsbedarf in der
Abwägung inhaltlicher Art sorgen. Es
ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit der A 39 die städtebauliche
Konzeption und damit auch die Inhalte der Fachgutachten zu überarbeiten sein
werden. Sie
plädiert deshalb heute dafür, dass der Ausschuss das weitere Verfahren positiv
begleitet, damit die Verwaltung die Trägerbeteiligung durchführen kann. Über
die Inhalte der im Rahmen der Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
wird dann im Ausschuss vorgetragen. Beigeordnete
Schellmann
interessiert, wo außerhalb des Bebauungsplangebietes die Vornahme der
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen sei. Frau
Gundermann erklärt,
dass eine Flächenzuordnung noch nicht vorgenommen sei, die erforderliche
Durchführung ist zunächst auch erst einmal nur als Option zu verstehen. Im
Zusammenwirken mit dem Landkreis sollen Lösungen großräumig angedacht werden.
Hierzu werden noch Gespräche geführt. Die Ergebnisse werden im Ausschuss
vorgetragen. Dargelegt
wird, dass, wenn ein Ausgleich um 3 Stufen möglich wäre, Ausgleichsflächen von
gut 6 ha erforderlich seien, bei 2 Stufen wären gut 9 ha erforderlich. Ratsherr
Blanck weist darauf
hin, dass sich die Frage stellt, wenn die vorhandenen Flächen im Plangebiet
kaum noch aufzuwerten sind, was mit den Flächen geschieht, wenn diese durch die
angrenzende Bebauung zukünftig stärker frequentiert werden. Ihn interessiert,
wie gewährleistet werden kann, dass die hohe Wertigkeit auch in 10 Jahren noch
vorhanden sein wird und wer diese kontrolliert. Herr
Brendler - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – erklärt, dass die angesprochenen
Bereiche nicht für eine Aufwertung herangezogen werden. Dies wäre auch
unsinnig, weil man sich darüber bewusst und dies auch gewollt ist, dass dort
Aktionen stattfinden. Durchzuführende Maßnahmen werden in den Randbereichen
vorgenommen. Aber auch hier wird man an Grenzen stoßen, die hervorgerufen
werden durch die Vorgaben der Eingriffsbilanzierung einerseits und tatsächlich
entstehenden Freizeitnutzung andererseits. Beigeordneter
Dörbaum hält die
Sorge von Ratsherrn Blanck für unbegründet, da hier ein Ausgleich eben nicht
durch Aufwertung, sondern Inanspruchnahme extern gelegener Flächen vorgesehen
ist. Ratsherr
Blanck hat
aufgenommen, dass der Grundbedarf der auszugleichenden Flächen ca. 15 ha
beträgt, wobei je nach Aufstufung außerhalb gelegener Flächen diese dann einen
Umfang von ca. gut 9 ha bzw. gut ca. 6 ha umfassen müssten. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass auf der Grundlage des heute Vorgetragenen die
Trägerbeteiligung durchgeführt werden soll. Die eingegangenen Stellungnahmen
der Auslegung werden mit der Abwägung im Ausschuss vorgetragen. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von der Verwaltung
vorgetragenen Sachverhalt und die Planentwürfe zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese
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