1.Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB),
den Bebauungsplan Nr. 41 "Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und
Berliner Straße" in einem 2. Änderungsverfahren im beschleunigten
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a i. V. m. § 13 BauGB zu ändern. Ziel der
Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes für Einzelhandel
und Dienstleistungen, eines Mischgebietes sowie eines vorhandenen allgemeinen
Wohngebietes. Für den Änderungsbereich ist außerdem eine örtliche Bauvorschrift
über die Gestaltung zu erlassen. Der Bebauungsplanänderungsbereich ist in dem
anliegenden Planausschnitt zeichnerisch beschrieben. Der Geltungsbereich der 1.
Änderung desBebauungsplanes Nr.
41 "Mittlerer Stadtring zwischen Lindenstraße und Berliner Straße"
wird durch die 2. Änderung teilweise überplant.
2.Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 - 2. Änderung "Mittlerer
Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße" nebst Begründung wird
zugestimmt. Die förmliche Auslegung wird beschlossen. Eine frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird nicht durchgeführt. Von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.
3.Der
Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
13.03.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.