Die
Förderrichtlinie zur Beseitigung von Senkungsschäden am Ochtmisser Kirchsteig
wird wie vorgelegt beschlossen. Die Finanzierung des Ausgabebedarfes erfolgt
über Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen und soweit erforderlich aus den in die
allgemeine Rücklage eingestellten Wohnungsbauförderungsmitteln.
27.09.2006 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen entsprechend der von
Beigeordnetem Dörbaum ergänzten vorstehenden Beschlussempfehlung der Verwaltung
folgenden einstimmigen Beschluss.