Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Aus
vielen Diskussionen und den Medien ist bekannt, dass Anwohner im Bereich des
Ochtmisser Kirchsteiges Senkungsschäden an ihren Häusern zu verzeichnen haben.
Die Stadt stellt Überlegungen an, den betroffenen Anwohnern auf freiwilliger
Basis neben den bereits beratend tätigen Statikern finanzielle Unterstützung
anzubieten. In
einem vorliegenden aktuellen Gutachten wurde festgestellt, dass die Ursache der
Senkungsschäden nicht im Bau des Kreisels in Höhe Mönchsgarten zu sehen ist.
Vielmehr wird die Ursache der Schäden in Setzungen gesehen, die durch
geologische Prozesse ausgelöst wurden. Hierzu
wurde der beigefügte Richtlinienentwurf aufgestellt, der den Betroffenen im
Falle einer kreditfinanzierten Schadensbeseitigung Hilfe in Form eines
Zinszuschusses gewähren soll. Bei einer Darlehensaufnahme von zum Beispiel
30.000 € würden betroffene Hausbesitzer zehn Jahre lang einen jährlichen
Zuschuss in Höhe von 3% = 900 €, mithin insgesamt 9.000 € oder
alternativ einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 90 % der Gesamtzuschusssumme
als Zinshilfe bekommen. Die Prüfung, ob es sich bei den angezeigten
Schäden tatsächlich um Senkungsschäden handelt, soll durch die städtische
Bauaufsicht erfolgen. Mit der Antragstellung ist zugleich zu erklären, dass im
Falle der Bewilligung von Fördermitteln auf jegliche Schadenersatzansprüche
gegen die Stadt Lüneburg oder ihre Eigengesellschaften verzichtet wird. Zur
Finanzierung des geschätzten Gesamtausgabebedarfes von ca. 60.000 €
können die laufenden Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen und soweit notwendig,
die in die allgemeine Rücklage eingestellten Wohnungsbauförderungsmittel
eingesetzt werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Förderrichtlinienentwurf
Beschlussvorschlag: Die
Förderrichtlinie zur Beseitigung von Senkungsschäden am Ochtmisser Kirchsteig
wird wie vorgelegt beschlossen. Die Finanzierung des Ausgabebedarfes erfolgt
über Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen und soweit erforderlich aus den in die
allgemeine Rücklage eingestellten Wohnungsbauförderungsmitteln. |
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