Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann
erläutert einleitend noch einmal den bisherigen Verfahrensablauf und den
derzeitigen Verfahrensstand. Aufgezeigt werden die im Laufe des Verfahrens
eingearbeiteten Veränderungen, die teilweise in die Planung selbst, in die
textlichen Festsetzungen, im Erschließungsvertrag oder aber auch im
Baugenehmigungsverfahren aufgenommen wurden. Detailliert
dargelegt werden noch einmal die Gründe, warum ein Teil der Anregungen nicht
übernommen werden konnte, bzw. dass
diese im Baugenehmigungsverfahren Berücksichtigung finden, resultiert zum Teil
auch aus einer missverständlichen Auslegung von Festsetzungen seitens der
Einwender. Eingegangen
wird insbesondere noch einmal auf die Lärmthematik. Von den Anliegern
geforderte Einhausungen in den Anlieferzonen sind aufgrund der Aussagen des
Lärmgutachtens nicht erforderlich. Oberbürgermeister Mädge hat in einem
Gespräch mit dem Investor jedoch u. a. vereinbart, dass im Bereich der Ladezone
eine Palisadenwand errichtet wird. Diese ist nicht in den Lärmschutz
eingerechnet, sondern dient ausschließlich dem Sichtschutz. Insgesamt ist festzuhalten, dass durch die Umwandlung des Gewerbegebietes in ein Sondergebiet mit EKZ für die Anlieger keine Verschlechterung der Wohnqualität zu erwarten ist. Die
weiteren Verfahrensschritte in der Bauleitplanung werden aufgezeigt. Vorgesehen
ist, den B-Plan nach einer empfehlenden Beschlussfassung in ABS und VA, dann
den Rat am 26.10.2006 einen Satzungsbeschluss fassen zu lassen. Die
Rechtskräftigkeit des B-Plans wird nach amtlicher Bekanntmachung eintreten.
Dies beansprucht anschließend einen Zeitraum von ca. 10 – 14 Tagen. Parallel
hierfür läuft ein Baugenehmigungsverfahren, welches inhaltlich vom
Bauleitplanverfahren zu trennen ist. Der Bauantrag liegt vor. Auch im
Baugenehmigungsverfahren ist eine Nachbarbeteiligung vorgesehen, weil im
Bauantrag einige Regelungen enthalten sind, die über die Festsetzungen des
B-Plans hinausgehen und nachbarrechtlich relevant sind. Für diese
Nachbarbeteiligung ist für den 10.10.2006 noch einmal eine Bürgerinformation
vorgesehen. In dieser Informationsveranstaltung wird noch einmal der
Abwägungsstand dargestellt und die Inhalte des Bauantrages erläutert. Den
Anliegern wird damit Gelegenheit gegeben, bereits schon in dieser Versammlung
Informationen einzuholen, Stellungnahmen und Anregungen vorzutragen. Mit
Erlangung der Rechtskraft des B-Plans ist die Erteilung der Baugenehmigung
möglich. Eine zusätzlich von Investor beantragte vorzeitige Baugenehmigung ist
in diesem Fall nicht möglich. Der Antrag wurde juristisch geprüft. Für eine
vorzeitige Baugenehmigung wäre in diesem Fall nicht nur eine Zustimmung des
ABS, sondern auch des VA und des Rates erforderlich. Damit würde man sich
jedoch auf einer Zeitschiene befinden, die dem Investor keinen zeitlichen
Vorteil erbringen würde. Der Bauantrag, der jetzt vorliegt und im Hause geprüft
wird, entspricht vollinhaltlich des Festsetzungen des B-Plans. Beigeordneter
Körner erinnert an
die ursprünglich angedachten Lärmschutzwand entlang des Bardowicker
Wasserweges. Aufgrund der Aussagen des Lärmgutachtens ist man jetzt zu der
Erkenntnis gelangt, dass eine solche Wand nicht erforderlich ist. Die jetzt
angedachte Palisadenwand, die sicherlich auch begrünt wird, wird, wie auch
ausgeführt, keine maßgebliche Lärmschutzminderung bringen. Trotzdem ist man hiermit
den Interessen der Anlieger entgegen gekommen. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht, dass die beiden Anliegerstraßen Bardowicker Wasserweg und
Arenskuhle unterschiedlich zu werten seien. Die erwähnte Palisadenwand dient
vornehmlich als Sichtschutz für die Anlieger der Arenskuhle. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – zeigt anhand von Höhenschnitten auf, dass die vorgesehene Bebauung
wesentlich tiefer als die vorhandene Bebauung am Bardowicker Wasserweg liegen
wird. Aufgrund dieser Vorgabe konnten auch schon bei der ehemals geplanten
Lieferbegegnungsverkehrsstraße die Lärmwerte für Allgemeine Wohngebiete
eingehalten werden, ohne dass hierfür eine Lärmschutzwand entlang des
Bardowicker Wasserweges erforderlich wäre. Dies gilt erst recht für die jetzige
Planung, die keinen Begegnungsverkehr auf der Lieferstraße vorsieht. Die
Anwohner werden aufgrund der Höhendifferenz über die Lieferstraße hinweg
schauen. Ratsherrn
Kroll interessiert,
wenn Mitte November die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen sind, wann mit einem Baubeginn zu rechnen sei und ob eine gewisse
Baureife schon gegeben ist. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – weist darauf hin, dass eine
Teilbaugenehmigung nicht vorliegt. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass eine Teilbaugenehmigung nicht Gegenstand der Beratungen war. Ratsherr
Kroll weist darauf
hin, dass, wenn beispielsweise keine Grundleitungen vor einem möglichen
strengen Winter verlegt wurden, dass dann die Baustelle evtl. bis April 2007
ruhen würde. Deshalb stellt sich für ihn die Frage, was Großartiges passieren
würde, wenn mit diesen Maßnahmen bereits vorzeitig begonnen werden würde. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass dieses nur Spekulation sein kann, da der Investor dies auch nicht
beantragt hat. Wichtig ist bei der Vielzahl der abzuwägenden Anregungen
zunächst, im Verfahren zu einer Rechtssicherheit zu gelangen. Auch im Hinblick
auf die Investitionen ist es wichtig, dass die Baugenehmigung zunächst
rechtskräftig ist. Bürgermeisterin
Schellmann möchte
noch einmal dargelegt wissen, wie sich die Zufahrtsituation für die Anlieger
der Arenskuhle darstellen wird, wenn die Straße geteilt und die Zuwegung über
das Gelände des EKZ nicht ermöglicht wird und die zunächst nur als Option
vorgesehene neue Anbindungsstraße nicht kommen wird. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – zeigt noch einmal die Zufahrt
zum unteren Teil der Arenskuhle auf. Eine Zufahrt wird auf jeden Fall gesichert
sein. Ratsherr
Aschenbrenner hält es auch für wichtig, dass die Anlieger
der Arenskuhle in ihrer verkehrlichen Anbindung nicht benachteiligt werden. Ihn
interessiert, ob die rückwärtige Front des EKZ vom Material her
schallabsorbierend ausgeführt wird, um den auf der Ladestraße anfallenden Lärm
teilweise zu absorbieren. Bei der Lärmentwicklung der Entladevorgänge sollte
nicht außer Acht gelassen werden, dass nicht nur Lkw mit festen Aufbauten,
sondern auch solche mit Planen anliefern, die bei der Entladetätigkeit einen
höheren Lärmpegel verursachen werden. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – weist darauf hin, dass für die
rückwärtige Front keine Materialvorgaben bestehen. Im Lärmgutachten sind
Reflexionen eingerechnet. In der örtlichen Bauvorschrift ist eine 60 %ige
Begrünung der rückwärtigen Front festgeschrieben. Dieser Bewuchs wird die
Reflexionen mindern. Lkw
mit Planen werden keine höheren Lärmwerte verursachen, da auch diese in die
Entladeschleusen einfahren können. Ratsherr
Meihsies möchte
erklärt haben, woraus sich die Diskrepanz
der von den Anliegern benannten durchschnittlichen 60 Lkw/täglich
gegenüber den in der Stellungnahme benannten 36 Lkw/täglich ableiten lässt. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – verdeutlicht, dass sich die
Anzahl von 60 Lkw/täglich auf den ganzen Bereich beziehen, also auch auf
Lkw-Verkehre, die nicht das Sondergebiet selbst anfahren werden. Diese Zahl
wurde von einem Anlieger missverständlich gedeutet. Tatsächlich ist von 36
Lkw/täglich für die Anfahrt zum Sondergebiet auszugehen. Diese Anzahl wurde
auch im Lärmgutachten aufgenommen und berücksichtigt. Ratsherr
Kroll interessiert,
was mit dem in der Nähe vorhandenen Praktiker-Markt geschehen wird, nachdem
Praktiker die Baumarktkette Max Bahr übernommen hat. Stadtbaurätin
Gundermann weist darauf hin, dass sich die Situation
für den Praktiker-Markt anders darstellt. Der Praktiker-Markt ist an seinem
Standort nur Mieter. Aber auch Praktiker dürfte klar sein, dass ein
Fortbestehen des Marktes an diesem Standort auf Dauer nicht möglich sein wird. Oberbürgermeister
Mädge erinnert
daran, dass einmal beschlossen wurde, diesen Bereich einer Wohnbebauung
zuzuführen. Der Standort lässt eine Erweiterung bestehender Betriebe aufgrund
von Aussagen aus dem Verkehrsgutachten nicht zu. Auch bleibt abzuwarten, welche
Überlegungen seitens des neu aufgestellten Managements innerhalb der
Baumarktfusion angestellt werden. Ratsherr
Burgdorff macht
deutlich, dass der Ausschuss es sich ins einer Arbeit zu dem B-Plan nicht
leicht gemacht habe. Sowohl seitens des Investors als auch der Anlieger wurden
Zugeständnisse gemacht. Insgesamt waren die vorgebrachten Anregungen
konstruktiv, wenn auch sich der Wunsch der Anlieger, aus diesem Gelände ein
Wohngebiet zu machten, sich nicht realisieren lässt. Verständlich erscheint es,
dass sich die Anwohner auf die Industriebrache eingestellt und arrangiert
haben. Der
B-Plan enthält in seinen Festsetzungen präzise Aussagen zu den Themenkreisen
Lärm und Verkehr. Aufgrund der anhand der eingegangene Anregungen vorgenommenen
Abwägungen wurde die Probleme besser gelöst und berücksichtigen im verstärkten
Maße die berechtigten Interessen der Anlieger. Ratsherr
Meihsies geht davon
aus, dass die vorgebrachten Einwendungen der Bürger und Anwohner letztendlich
dazu beigetragen haben, die Lebens- und Wohnqualität der dort wohnenden
Menschen zu verbessern. Die intensive Einbringung der Bevölkerung ist
einsgesamt positiv zu bewerten und hat dem Plan auch gut getan. Er hofft, dass
es mit dieser Planung auch zu einer Befriedung mit den Anliegern kommt. Wünschenswert
wäre es, wenn nach einiger Zeit Kontrollmessungen durchgeführt würden, um
festzustellen, dass die vorgegebenen Werte auch eingehalten werden. Die Planung
für dieses Gebiet hält er insgesamt für gut. Es wurde für alle Beteiligten ein
vernünftiger Kompromiss gefunden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass der Ausschuss im laufenden Verfahren sich
mehrfach intensiv mit der Thematik beschäftigt und auseinandergesetzt hat und
dass sich die Mitglieder des Ausschusses mit einer besonderen Intensität und
Kooperation in das Verfahren eingebracht haben. Der
Text der Beschlussempfehlung der Verwaltung wird noch einmal verlesen. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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