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Auszug - Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte"; Beschluss über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.09.2006    
Zeit: 14:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2038/06 Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte";
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Beteiligt:Bereich 61 - Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Niesmann, Stephan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert einleitend noch einmal den bisherigen Verfahrensablauf und den derzeitigen Verfahrensstand. Aufgezeigt werden die im Laufe des Verfahrens eingearbeiteten Veränderungen, die teilweise in die Planung selbst, in die textlichen Festsetzungen, im Erschließungsvertrag oder aber auch im Baugenehmigungsverfahren aufgenommen wurden.

Detailliert dargelegt werden noch einmal die Gründe, warum ein Teil der Anregungen nicht übernommen werden konnte,  bzw. dass diese im Baugenehmigungsverfahren Berücksichtigung finden, resultiert zum Teil auch aus einer missverständlichen Auslegung von Festsetzungen seitens der Einwender.

Eingegangen wird insbesondere noch einmal auf die Lärmthematik. Von den Anliegern geforderte Einhausungen in den Anlieferzonen sind aufgrund der Aussagen des Lärmgutachtens nicht erforderlich. Oberbürgermeister Mädge hat in einem Gespräch mit dem Investor jedoch u. a. vereinbart, dass im Bereich der Ladezone eine Palisadenwand errichtet wird. Diese ist nicht in den Lärmschutz eingerechnet, sondern dient ausschließlich dem Sichtschutz.

Insgesamt ist festzuhalten, dass durch die Umwandlung des Gewerbegebietes in ein Sondergebiet mit EKZ für die Anlieger keine Verschlechterung der Wohnqualität zu erwarten ist.

Die weiteren Verfahrensschritte in der Bauleitplanung werden aufgezeigt. Vorgesehen ist, den B-Plan nach einer empfehlenden Beschlussfassung in ABS und VA, dann den Rat am 26.10.2006 einen Satzungsbeschluss fassen zu lassen. Die Rechtskräftigkeit des B-Plans wird nach amtlicher Bekanntmachung eintreten. Dies beansprucht anschließend einen Zeitraum von ca. 10 – 14 Tagen.

Parallel hierfür läuft ein Baugenehmigungsverfahren, welches inhaltlich vom Bauleitplanverfahren zu trennen ist. Der Bauantrag liegt vor. Auch im Baugenehmigungsverfahren ist eine Nachbarbeteiligung vorgesehen, weil im Bauantrag einige Regelungen enthalten sind, die über die Festsetzungen des B-Plans hinausgehen und nachbarrechtlich relevant sind. Für diese Nachbarbeteiligung ist für den 10.10.2006 noch einmal eine Bürgerinformation vorgesehen. In dieser Informationsveranstaltung wird noch einmal der Abwägungsstand dargestellt und die Inhalte des Bauantrages erläutert. Den Anliegern wird damit Gelegenheit gegeben, bereits schon in dieser Versammlung Informationen einzuholen, Stellungnahmen und Anregungen vorzutragen.

Mit Erlangung der Rechtskraft des B-Plans ist die Erteilung der Baugenehmigung möglich. Eine zusätzlich von Investor beantragte vorzeitige Baugenehmigung ist in diesem Fall nicht möglich. Der Antrag wurde juristisch geprüft. Für eine vorzeitige Baugenehmigung wäre in diesem Fall nicht nur eine Zustimmung des ABS, sondern auch des VA und des Rates erforderlich. Damit würde man sich jedoch auf einer Zeitschiene befinden, die dem Investor keinen zeitlichen Vorteil erbringen würde. Der Bauantrag, der jetzt vorliegt und im Hause geprüft wird, entspricht vollinhaltlich des Festsetzungen des B-Plans.

 

Beigeordneter Körner erinnert an die ursprünglich angedachten Lärmschutzwand entlang des Bardowicker Wasserweges. Aufgrund der Aussagen des Lärmgutachtens ist man jetzt zu der Erkenntnis gelangt, dass eine solche Wand nicht erforderlich ist. Die jetzt angedachte Palisadenwand, die sicherlich auch begrünt wird, wird, wie auch ausgeführt, keine maßgebliche Lärmschutzminderung bringen. Trotzdem ist man hiermit den Interessen der Anlieger entgegen gekommen.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass die beiden Anliegerstraßen Bardowicker Wasserweg und Arenskuhle unterschiedlich zu werten seien. Die erwähnte Palisadenwand dient vornehmlich als Sichtschutz für die Anlieger der Arenskuhle.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC – zeigt anhand von Höhenschnitten auf, dass die vorgesehene Bebauung wesentlich tiefer als die vorhandene Bebauung am Bardowicker Wasserweg liegen wird. Aufgrund dieser Vorgabe konnten auch schon bei der ehemals geplanten Lieferbegegnungsverkehrsstraße die Lärmwerte für Allgemeine Wohngebiete eingehalten werden, ohne dass hierfür eine Lärmschutzwand entlang des Bardowicker Wasserweges erforderlich wäre. Dies gilt erst recht für die jetzige Planung, die keinen Begegnungsverkehr auf der Lieferstraße vorsieht. Die Anwohner werden aufgrund der Höhendifferenz über die Lieferstraße hinweg schauen.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, wenn Mitte November die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, wann mit einem Baubeginn zu rechnen sei und ob eine gewisse Baureife schon gegeben ist.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC –  weist darauf hin, dass eine Teilbaugenehmigung nicht vorliegt.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass eine Teilbaugenehmigung nicht Gegenstand der Beratungen war.

 

Ratsherr Kroll weist darauf hin, dass, wenn beispielsweise keine Grundleitungen vor einem möglichen strengen Winter verlegt wurden, dass dann die Baustelle evtl. bis April 2007 ruhen würde. Deshalb stellt sich für ihn die Frage, was Großartiges passieren würde, wenn mit diesen Maßnahmen bereits vorzeitig begonnen werden würde.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass dieses nur Spekulation sein kann, da der Investor dies auch nicht beantragt hat. Wichtig ist bei der Vielzahl der abzuwägenden Anregungen zunächst, im Verfahren zu einer Rechtssicherheit zu gelangen. Auch im Hinblick auf die Investitionen ist es wichtig, dass die Baugenehmigung zunächst rechtskräftig ist.

 

Bürgermeisterin Schellmann möchte noch einmal dargelegt wissen, wie sich die Zufahrtsituation für die Anlieger der Arenskuhle darstellen wird, wenn die Straße geteilt und die Zuwegung über das Gelände des EKZ nicht ermöglicht wird und die zunächst nur als Option vorgesehene neue Anbindungsstraße nicht kommen wird.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC –  zeigt noch einmal die Zufahrt zum unteren Teil der Arenskuhle auf. Eine Zufahrt wird auf jeden Fall gesichert sein.

 

Ratsherr Aschenbrenner  hält es auch für wichtig, dass die Anlieger der Arenskuhle in ihrer verkehrlichen Anbindung nicht benachteiligt werden.

Ihn interessiert, ob die rückwärtige Front des EKZ vom Material her schallabsorbierend ausgeführt wird, um den auf der Ladestraße anfallenden Lärm teilweise zu absorbieren. Bei der Lärmentwicklung der Entladevorgänge sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass nicht nur Lkw mit festen Aufbauten, sondern auch solche mit Planen anliefern, die bei der Entladetätigkeit einen höheren Lärmpegel verursachen werden.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC –  weist darauf hin, dass für die rückwärtige Front keine Materialvorgaben bestehen. Im Lärmgutachten sind Reflexionen eingerechnet. In der örtlichen Bauvorschrift ist eine 60 %ige Begrünung der rückwärtigen Front festgeschrieben. Dieser Bewuchs wird die Reflexionen mindern.

Lkw mit Planen werden keine höheren Lärmwerte verursachen, da auch diese in die Entladeschleusen einfahren können.

 

Ratsherr Meihsies möchte erklärt haben, woraus sich die Diskrepanz  der von den Anliegern benannten durchschnittlichen 60 Lkw/täglich gegenüber den in der Stellungnahme benannten 36 Lkw/täglich ableiten lässt.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC –  verdeutlicht, dass sich die Anzahl von 60 Lkw/täglich auf den ganzen Bereich beziehen, also auch auf Lkw-Verkehre, die nicht das Sondergebiet selbst anfahren werden. Diese Zahl wurde von einem Anlieger missverständlich gedeutet. Tatsächlich ist von 36 Lkw/täglich für die Anfahrt zum Sondergebiet auszugehen. Diese Anzahl wurde auch im Lärmgutachten aufgenommen und berücksichtigt.

 

Ratsherr Kroll interessiert, was mit dem in der Nähe vorhandenen Praktiker-Markt geschehen wird, nachdem Praktiker die Baumarktkette Max Bahr übernommen hat.

 

Stadtbaurätin Gundermann  weist darauf hin, dass sich die Situation für den Praktiker-Markt anders darstellt. Der Praktiker-Markt ist an seinem Standort nur Mieter. Aber auch Praktiker dürfte klar sein, dass ein Fortbestehen des Marktes an diesem Standort auf Dauer nicht möglich sein wird.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert daran, dass einmal beschlossen wurde, diesen Bereich einer Wohnbebauung zuzuführen. Der Standort lässt eine Erweiterung bestehender Betriebe aufgrund von Aussagen aus dem Verkehrsgutachten nicht zu. Auch bleibt abzuwarten, welche Überlegungen seitens des neu aufgestellten Managements innerhalb der Baumarktfusion angestellt werden.

 

Ratsherr Burgdorff macht deutlich, dass der Ausschuss es sich ins einer Arbeit zu dem B-Plan nicht leicht gemacht habe. Sowohl seitens des Investors als auch der Anlieger wurden Zugeständnisse gemacht. Insgesamt waren die vorgebrachten Anregungen konstruktiv, wenn auch sich der Wunsch der Anlieger, aus diesem Gelände ein Wohngebiet zu machten, sich nicht realisieren lässt. Verständlich erscheint es, dass sich die Anwohner auf die Industriebrache eingestellt und arrangiert haben.

Der B-Plan enthält in seinen Festsetzungen präzise Aussagen zu den Themenkreisen Lärm und Verkehr. Aufgrund der anhand der eingegangene Anregungen vorgenommenen Abwägungen wurde die Probleme besser gelöst und berücksichtigen im verstärkten Maße die berechtigten Interessen der Anlieger.

 

Ratsherr Meihsies geht davon aus, dass die vorgebrachten Einwendungen der Bürger und Anwohner letztendlich dazu beigetragen haben, die Lebens- und Wohnqualität der dort wohnenden Menschen zu verbessern. Die intensive Einbringung der Bevölkerung ist einsgesamt positiv zu bewerten und hat dem Plan auch gut getan. Er hofft, dass es mit dieser Planung auch zu einer Befriedung mit den Anliegern kommt.

Wünschenswert wäre es, wenn nach einiger Zeit Kontrollmessungen durchgeführt würden, um festzustellen, dass die vorgegebenen Werte auch eingehalten werden. Die Planung für dieses Gebiet hält er insgesamt für gut. Es wurde für alle Beteiligten ein vernünftiger Kompromiss gefunden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass der Ausschuss im laufenden Verfahren sich mehrfach intensiv mit der Thematik beschäftigt und auseinandergesetzt hat und dass sich die Mitglieder des Ausschusses mit einer besonderen Intensität und Kooperation in das Verfahren eingebracht haben.

Der Text der Beschlussempfehlung der Verwaltung wird noch einmal verlesen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.