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Vorlage - VO/09808/21  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Stiftung Hospital St. Nikolaihof für das Haushaltsjahr 2020 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Gerber
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  DEZERNAT III
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
09.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Internen Service ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2020 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung) sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlagen (1.-3.) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2020 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Poststelle im Rathaus eingesehen werden

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (4.) beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen.

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresergebnis ist ein Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen. Der erzielte Jahresüberschuss ist an die freie und sog. Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 und 1 der Abgabenordnung (AO) zuzuführen. Die mehrere Jahre übergreifende Rücklagenbildung setzt jedoch voraus, dass die Überschüsse für eine gemeinnützige satzungsgemäße Verwendung angespart werden. Für die Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO wurden daher entsprechende Unterkonten gebildet:

 

- Satzungsvermögen

- Gebäuderücklagen

- Vermächtnisse und Nachlässe

- sonstige Rücklagen.

 

Somit können die der Projektrücklage zufließenden Beträge im Rahmen des Ergebnisverwendungsbeschlusses von Anfang an konkret ihrer geplanten Verwendung zugewiesen werden. Ebenso können die bisher aufgelaufenen Beträge der Projektrücklage für konkrete Projekte berücksichtigt und verwendet werden.

 

Aus dem Überschuss des Jahres 2020 kann unter Berücksichtigung der Liquidität ein Betrag von 210.952,58 EUR der Projektrücklage zugeführt werden. Dieser Betrag sollte in die Gebäuderücklage eingestellt werden.

 

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Ergebnisverwendung ein Inflationsausgleich durchgeführt, um den realen Kapitalerhalt zu gewährleisten. Die Höhe des Inflationsausgleichs für 2020 beträgt – bezogen auf das satzungsgemäß zu erhaltende Kapital 288,11 EUR.

 

Anlage/n:

1. Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnung), Gesamtergebnis-rechnung, Gesamtfinanzrechnung

2. Rechenschaftsbericht

3. Schlussbilanz 2020

4. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Feststellung Jahresrechnung Niko 2020 (478 KB)      
Anlage 3 2 Rechenschaftsbericht Niko 2020 (126 KB)      
Anlage 4 3 Bilanz Niko 2020 (259 KB)      
Anlage 1 4 Schlussbericht Nikolaihof 2020 (551 KB)      
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Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2020 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2020 in Höhe von insgesamt 316.861,03 EUR wird ein Betrag in Höhe von 105.620,34 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 210.952,58 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.

 

Darüber hinaus wird ein Betrag von 288,11 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.