Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
1. Betriebsabrechnung 2020 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die Betriebsabrechnung 2020 weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 69,5 T€ aus. Gemindert um den positiven Ergebnisvortrag aus 2018 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein negatives Gesamtergebnis von rd. 48,2 T€, welches auf 2022 vorgetragen wird.
2. Gebührenbedarfsberechnung 2022 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die derzeitig gültigen Abfallbeseitigungsgebühren wurden im Jahr 2020 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2019 für das Jahr 2021 beschlossen. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR in seiner Sitzung am 08.02.2022 beschlossen, dass eine Anpassung der Abfallbeseitigungsgebühren nicht erforderlich ist.
Gemäß § 7 II der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg der Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg.
Anlage/n:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2022
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine
Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Klimaauswirkungen bewerten
a) Mehrfachnennungen sind möglich.
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern
Beschlussvorschlag:
Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 08.02.2022 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2020 und Gebührenbedarfsberechung 2022 im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt. Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.
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