Betreff: |
Marktwesen - Betriebsabrechnung 2020 - Gebührenbedarfsberechnung 2022 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Verfasser: | Frau Bauch |
Federführend: | Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling |
Beteiligt: | Bereich 32 - Ordnung und Verkehr |
Bearbeiter/-in: | Bauch, Miriam |
| DEZERNAT III |
| | | Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit |
Beratungsfolge: |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2020 und Gebührenbedarfsberechnung 2022 Die vorliegende Betriebsabrechnung 2020 (Anlage 1 und 2) weist als Betriebsergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 35 T€ aus. Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2020 auf Basis der Betriebsabrechnung 2019 für das Jahr 2021 festgesetzt. Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailiert in Anlage 3) erwartet: Produkt 573001 Marktwesen | | | | Gebührenbedarfsberechnung | | | | Beträge in € | BAB | Prognose | Kalk. | Jahr | 2020 | 2021 | 2022 | Erlöse | 142.199 | 141.600 | 239.600 | Kosten | 177.189 | 189.700 | 207.500 | Betriebsergebnis | -34.990 | -48.100 | 32.100 |
Die im Rahmen der Corona-Krise erlassenen städtischen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der städtischen Gewerbebetreibenden im Marktwesen, siehe Vorlagen VO/8941/20-1, VO/9157/20, VO/8941/20-2 und VO/8941/20-3 sowie deren zugehörigen Gremienbeschlüsse, aber auch der durch die geltenden Verordnungen erzwungende (Teil-) Ausfall von Märkten haben sich bei der Ermittlung der Betriebsabrechnung 2020 und bei der Prognose für 2021 durch ausbleibende Erlöse bemerkbar gemacht. Trotz der aktuellen Pandemieentwicklung wurde im Rahmen der vorliegenden Gebührenbedarfsplanung 2022 angenommen, dass die Veranstaltungen bzw. Märkte in gewohnter Form wieder stattfinden können.
Es wird empfohlen, die derzeitigen Marktgebühren nicht anzupassen. Anlage/n: Anlage 1: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2022
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Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: keine
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Klimaauswirkungen bewerten a) Mehrfachnennungen sind möglich. □ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr b) □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft. c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie) □ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant. Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern | Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) | Erläuterung der Auswirkungen | 1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | | | 2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | | | 3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | | | 4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | | | 5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | | | 6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | | | 7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | | | 8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | Positiv/+ | Aufrechterhaltung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums (durch städtische Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise) | 9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | | | Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
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Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2020 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2022 wird zugestimmt. Die Marktgebühren bleiben unverändert.
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