Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: In dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur energetischen Sanierung von privatem Wohneigentum und dem Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien ist es eine Fördervoraussetzung, dass vor der Antragstellung eine unabhängige Energieberatung in Anspruch genommen wird. Diese Vorgabe wurde zum einen vor dem Hintergrund gemacht, dass durch eine umfassende Beratung die Bürgerinnen und Bürger über das Spektrum der Maßnahmen, insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung informiert werden können. Oftmals werden bereits durch kleine Maßnahmen effektive Energieeinsparungen erreicht. Durch die unabhängige Beratung werden die Bürgerinnen und Bürger motiviert, weitere Maßnahmen vorzunehmen, die zuvor insbesondere aufgrund fehlenden Wissens nicht geplant waren.
Zum anderen trägt die unabhängige Beratung dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Vorhaben und Angebote besser einschätzen können bzw. Alternativen kennen, wissen welche Fehler in der Umsetzung auftreten können, die ein Handwerker z.B. nicht im Blick hat (z.B. Dreifachverglasung vermeiden, wenn das Mauerwerk einen zu hohen U-Wert aufweist) und über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informiert sind.
Bisher werden entsprechende Vor-Ort-Beratungsangebote seitens der Verbraucherzentrale (VZ) (z.B. Gebäudecheck, Heiz-Check) bzw. in Kooperation mit der KEAN (z.B. „Solar-Check“, „clever heizen“) bereitgestellt. Durch die Bundesförderung beträgt der Eigenanteil für die zu Beratenden 30 €. Dadurch ist eine verhältnismäßig preiswerte, aber qualitativ hochwertige Vor-Ort-Beratung verfügbar. Dieses Beratungsportfolio wird derzeit – sehr kurzfristig – seitens der VZ stark gekürzt und soll z.T. durch Video- und Telefonberatung ersetzt werden. Der Solar-Check soll trotz einer besonders hohen Nachfrage gänzlich gestrichen werden. Begründet wird dieser Schritt mit fehlendem Personal und fehlenden Mitteln. Dies macht deutlich, dass der gestiegene Beratungsbedarf bei weitem nicht von der Verbraucherzentrale abgedeckt werden kann.
Auswirkung auf die Förderprogramme Für die Antragsteller der Förderung bei der Hansestadt Lüneburg bedeutet dies zum einen, dass zukünftig eine preiswerte, qualitativ hochwertige Beratung nur noch bedingt verfügbar sein wird. Zum anderen werden die Vor-Ort-Beratungen mit langen Wartezeiten verbunden sein, so dass die Umsetzung von Vorhaben nur mit viel Verzögerung erfolgen kann, wenn man nicht auf die Förderung der Hansestadt Lüneburg verzichten will.
Aus den oben ausgeführten Gründen ist eine Änderung der Förderrichtlinie nicht sinnvoll, so dass es eines ergänzenden Beratungsangebots bedarf, denn es steht außer Frage, dass die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Dringlichkeit des Klimaschutzes in ihrer Motivation Energie einzusparen, unterstützt und nicht ausgebremst werden sollen.
Lösungsvorschlag Vor diesem Hintergrund wird der Vorschlag gemacht, in Kooperation mit dem Landkreis eine Kampagne für eine „Anschubberatung für Klimaschutz daheim“ zu starten. Hierfür ist ein Kooperationsvertrag abzuschließen.
Folgende Eckpunkte sind vorgesehen: - Die Beratung wird durch Energie-Effizienz-Experten (EEE) aus dem Landkreis Lüneburg durchgeführt und im gesamten Landkreis angeboten. - Im Vorfeld werden alle EEE aus dem Landkreis Lüneburg angeschrieben und zum Abschluss eines Vertrags eingeladen. - Der Vertrag legt den Inhalt der Beratung und das Honorar fest. - Der EEE erhält 150 € von der Hansestadt bzw. dem Landkreis Lüneburg. Der zu Beratende zahlt 50 € an den EEE. - Interessierte melden sich beim Klimaschutz-Team der Hansestadt an, dieses vermittelt einen Termin mit einem/r Energieberater/in.
Für die Finanzierung sollen folgende Mittel verwendet werden: - 25.000 € Förderung aus dem Strukturentwicklungsfonds; Antrag wurde mit dem Landkreis bereits vorabgestimmt - 5.000 € aus dem Klimafonds der Hansestadt Lüneburg Mittel können aus Ansatz des Haushaltsjahres 2021 bereitgestellt werden.
Damit können 200 Beratungen gefördert werden. Dies entspricht in etwa der Anzahl der Beratungen des Solar-Checks in 2019 und 2020.
Dieses Beratungsangebot ist vorerst vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 zeitlich befristet und als einmalige Aktion vorgesehen, um kurzfristig eine Alternative zu dem fehlenden Beratungsangebot der VZ bzw. der KEAN zu schaffen. Mitte nächsten Jahres soll das dann bestehende Angebot überprüft werden, um zu entscheiden, ob ein Beratungsangebot der Hansestadt und des Landkreises weiterhin erforderlich ist.
Anlage/n: Anlage 1 Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis zur Anschubberatung für Klimaschutz daheim Anlage 2 Honorarvertrag mit den Energieeffizienz-Experten zur Anschubberatung für Klimaschutz daheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 5.000 € aus städtischem Ansatz 2021 25.000 € Strukturentwicklungsfonds (Gewährungsvorbehalt) 30.000 € Gesamtaufwand c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: i.H.v. 5.000 € aus städtischen Ermächtigungen Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: KS 34120 Produkt / Kostenträger: KT 56100202 Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen: 25.000 € aus Strukturentwicklungsfonds Antrag auf zweckgebundene Mittel aus dem Struktur- entwicklungsfonds ist vorabgestimmt und wird beantragt.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, unter Vorbehalt der Gewährung von 25.000 Euro aus dem Strukturentwicklungsfonds des Landkreises Lünehurg, dass die „Anschubberatung für Klimaschutz daheim“ in Form eines gemeinsamen Beratungsangebots von Stadt und Landkreis Lüneburg umgesetzt wird.
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