Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/09767/21  

 
 
Betreff: Annahme von Zuwendungen im Rat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Krause
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Landesgesetzgeber hat das Verfahren für die Einwerbung sowie die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen durch Regelungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz und in der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (§§ 111 Abs. 7 NKomVG, § 26 Abs. 3 KomHKVO) für die Kommunen konkret geregelt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Annahme- bzw. Vermittlungszuständigkeit für Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Rat.

 

 

 

Anlage/n:

Zuwendungsliste

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    20,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.         - keine -

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:                        - keine -

c)  an Folgekosten:                         - keine -

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Klimaauswirkungen bewerten

 

a) Mehrfachnennungen sind möglich.

 

X   Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

□   Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
 

□   Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b) 

   Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

□   Die Vorgaben wurden eingehalten.

□   Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X   Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 12.2021 Rat (48 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.