Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Landesgesetzgeber hat das Verfahren für die Einwerbung sowie die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen durch Regelungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz und in der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (§§ 111 Abs. 7 NKomVG, § 26 Abs. 3 KomHKVO) für die Kommunen konkret geregelt.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Annahme- bzw. Vermittlungszuständigkeit für Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Rat.
Anlage/n: Zuwendungsliste
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. - keine - b) für die Umsetzung der Maßnahmen: - keine - c) an Folgekosten: - keine - d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Klimaauswirkungen bewerten
a) Mehrfachnennungen sind möglich.
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern
Beschlussvorschlag: Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.
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