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Vorlage - VO/9755/21  

 
 
Betreff: Satzung zur Aufhebung der Hebesatzsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dibowski
Federführend:Bereich 21 - Steuern Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Dibowski, Ralf  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
21.12.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

 

 

Im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bildungsfonds (VO/6245/15) hat der Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen, die Grundsteuer B um 50 Punkte von 440 vH auf 490 vH vom 01.01.2016 an zu erhöhen. Da der Beschluss zum Bildungsfonds im Juli 2015 erfolgte war zeitgleich der Beschluss einer Hebesatzsatzung erforderlich. Hierdurch wurde die beabsichtigte Hebesatzanpassung zum darauffolgenden Haushaltsjahr verbindlich festgehalten.

 

Diese Hebesatzsatzung wurde bisher nicht formal aufgehoben, das soll durch den heutigen Ratsbeschluss nachgeholt werden.

 

Mit der vorliegenden Änderungssatzung wird die Hebesatzsatzung vom 23.07.2015 mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft gesetzt.

 

Die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2022 werden durch Beschluss des Rates zum Haushalt 2022 in der Haushaltssatzung festgesetzt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 324 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen

 

Klimaauswirkungen bewerten

 

a) Mehrfachnennungen sind möglich.

 

   Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

□   Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
 

□   Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b) 

   Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

□   Die Vorgaben wurden eingehalten.

□   Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

   Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

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Anlage/n:

 

- Anlage 1 Satzung zur Aufhebung der Hebesatzsatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung zu Aufhebung der Hebesatzsatzung (90 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die vorliegende Satzung zum Außer-Kraft-setzen der Hebesatzsatzung.