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Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 u.a. über Maßnahmen zur Entwicklung der Lüneburger Innenstadt beraten und dem Vorschlag der Verwaltung, dem stationären Einzelhandel für die
Zuschüsse zu gewähren, zugestimmt. Dem Verwaltungsausschuss wurden in seiner Sitzung am 22.04.2021 (VO/9490/21) die Rahmendaten vorgestellt.
Der Rat hat die Förderrichtlinie in seiner Sitzung am 20.05.2021 beschlossen.
Gefördert werden investive Maßnahmen für - die Erstausstattung von Geschäftsräumen (Neueröffnungen), - die Erweiterung von Geschäftsausstattung im Zuge einer Modernisierung von Geschäftsräumen - die (bauliche) Grundsanierung von Geschäftsräumen, welche von den Einzelhändlern durchgeführt werden.
Für die Umsetzung der Förderrichtlinie sind im Haushalt 100.000 € außerplanmäßig bereitzustellen. Hierfür kann der im Rahmen der Aktualisierung des Haushaltsplans 2020 veranschlagte und als sog. „weitere Corona-Maßnahmen – u.a. für Zuschüsse“ begründete Ansatz zur Deckung genutzt werden.
Ergänzung:
Aus den aktuellen Gesprächen, welche das Innenstadtmanagement mit potenziellen Neugründerinnen und Neugründern führt, geht u.a. hervor, dass beim Ladenbau für die Erstausstattung von Geschäftsräumen schnell mittlere fünfstellige Beträge erreicht werden. Auf Empfehlung des „Beirates Innenstadt“, welcher am 25.08.2021 getagt hat, wird vorgeschlagen, den maximalen Förderbetrag von 5.000 € rückwirkend auf 10.000 € zu erhöhen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 100.000,- d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x, sofern der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zugestimmt wird Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: TeilHH 20000 / KS 20020 Produkt / Kostenträger: Produkt 111009 / KT 11100903 Haushaltsjahr: 2021 (HAR aus 2020)
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten wird beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Richtlinie umzusetzen.
Der maximale Förderbetrag wird rückwirkend auf 10.000 € erhöht.
In diesem Zusammenhang wird der außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 100.000 € gem. § 117 NKomVG zugestimmt.
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