Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Innenstadt Lüneburgs leidet zusehends unter den Folgen der Corona-Pandemie, sichtbare Folgen sind steigende Leerstände und damit verbunden ein Sinken der Kundenzahlen und damit auch der Umsätze.
Um dem entgegenzuwirken hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 25.03.2021 u.a. über Maßnahmen zur Entwicklung der Lüneburger Innenstadt erörtert.
Angelehnt an das Sofortprogramm in Nordrhein-Westfalen schlägt die Verwaltung in der „Förderrichtlinie zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt“ (siehe Anlage) ein Modell zur Drittelung der Miete
1/3 Mieter/in, 1/3 Nachlass Eigentümer/in / Vermieter/in, 1/3 Hansestadt Lüneburg Lüneburg) vor.
Dabei werden nur Neuanmietungen von Ladenlokalen in der Innenstadt gefördert, deren Nettokaltmiete pro Quadratmeter den in Lüneburg üblichen Mieten in der Lage entspricht.
Antragsberechtigt sind Einzelhändler*innen, Dienstleister und Gastronomiebetriebe, die in der Innenstadt Ladenlokale / Geschäftsräume anmieten wollen und mit ihren Neueröffnungen zur Bereicherung der Angebotsvielfalt durch Alleinstellungsmerkmal, durch ein qualitativ hochwertiges Warensortiment oder durch ein besonderes Konzept zur Verbesserung des Angebotes in der Lüneburger Innenstadt beitragen.
Die Förderung wird anhand von Kriterien, welche zu bewerten sind, geprüft und von der Kommission beschlossen (siehe Bewertungsmatrix, welche der Richtlinie als Anlage beigefügt wird).
Zur Vermeidung von Leerständen können in begründeten Einzelfällen auch in der Innenstadt ansässige Einzelhändler*innen, Dienstleister und Gastronomiebetriebe gefördert werden, die in wirtschaftliche Not geraten sind und mithilfe der Förderung eine Chance haben, ihre Unternehmen / Betriebe fortzuführen.
Die Förderung wird in Form eines Mietzuschusses in Höhe von bis zu max. 2.000 € im Monat über eine Laufzeit von 12 Monaten gewährt.
Mit der gezielten Förderung zur Reduzierung des Leerstandes werden wichtige Impuls gegeben, um die Attraktivität der Innenstadt zu steigern und den Bürger*innen und Gästen der Hansestadt ein positives Erlebnis und eine hohe Aufenthaltsqualität zu bieten.
Für die Umsetzung der Förderung werden 150.000 € aus den zur Verfügung stehenden Mitteln „weitere Corona Maßnahmen“ bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 20000 / KS 20020 Produkt / Kostenträger: 111009 / KT 11100903 Haushaltsjahr: 2021 (HAR aus 2020)
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Richtlinie mit Bewertungsmatrix Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie über die Förderung zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Lüneburger Innenstadt wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten und 150.000 € aus „weitere Corona-Maßnahmen“ bereitzustellen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||