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Sachverhalt: Durch den Verkehrsausschuss wurde die Verwaltung am 07.06.2019 beauftragt, für die Räumlichkeiten des jetzigen Reisezentrums im Bahnhofsgebäude die Planungen zur Einrichtung einer Mobilitätszentrale aufzunehmen. Erklärtes Ziel ist es,
Die Verwaltung wurde beauftragt, die mit allen potentiellen Akteuren Gespräche zu führen und eine wirtschaftliche und organisatorische und fachlich sinnvolle Lösung zur Umsetzung zu finden. Ergänzend wird auf die Vorlage VO/8445/19 verwiesen.
Im Jahr 2020 wurden umfängliche Gespräche mit potentiellen Akteuren einer Mobilitätszentrale, der Deutschen Bahn und der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH (nachfolgend: Metronom) geführt und erste Konzeptionierungen erstellt. In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.11.2020 ist über die weiteren Entwicklungen und Verhandlungsfortschritte berichtet worden. Auf die Vorlage VO/9149/20 wird verwiesen. Die umfänglichen Abstimmungen mit den Konzerngesellschaften der Deutschen Bahn AG haben zu dem Abschluss eines Memorandum of Unterstanding geführt um zwischen den Partnern die bereits bestehende Zusammenarbeit und eine detaillierte umsetzungsorientierte Rahmenplanung für die Entwicklung des Bahnhofsumfeldes im Sommer 2021 zu erarbeiten. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Zusammenarbeit ist die Einrichtung der Mobilitätszentrale zum Dezember 2022 (vgl. Vorlage VO/9401/21).
Zur Konkretisierung der Planungen und zielgerichteten und zeitgerechten Umsetzung der Mobilitätszentrale bedarf es zum jetzigen Zeitpunkt der Beschlussfassung und Richtungsentscheidung in den folgenden Teilaspekten des Projektes.
1. Anmietung des Reisezentrums durch die Hansestadt Lüneburg von der Deutschen Bahn (Vermietungsmanagement) Die Deutsche Bahn hat der Hansestadt die Vertragsunterlagen zum zukünftigen Mietverhältnis bereits übersandt; diese werden aktuell geprüft und vervollständigt. Steuerrechtliche Thematiken wurden in den letzten Monaten unter Beteiligung des Bereiches 22 - Betriebswirtschaft geklärt, das künftige Dienstleistungssortiment für Mobilitätsangebote wurde zur Vermeidung von Konkurrenzsituationen innerhalb des Bahnhofsumfeldes abgestimmt.
Derzeit steht die Hansestadt mit der Deutschen Bahn noch in Verhandlungen in Bezug auf einen angemessenen Mietpreis, den diese aufgrund eines bahninternen Standards als Gewerbemietpreis veranschlagen will. Dem tritt die Hansestadt entgegen, weil die in der Mobilitätszentrale angebotenen Dienstleistungen zwar teilweise dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sind, aber gleichwohl Leistungen der Daseinsvorsorge im Vordergrund stehen.
Eine Einigung auf eine angemessene Miete vorausgesetzt, kann mit einem Vertragsschluss in den nächsten Monaten gerechnet werden. Der Mietbeginn würde wegen der noch notwendigen Baumaßnahmen in der zweiten Jahreshälfte 2022 liegen. Der Abschluss des Mietvertrages fällt wegen der bestehenden Wertgrenzen in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Im Mietvertrag wird bereits die Durchführung von Baumaßnahmen in den Mieträumen aufgenommen werden. Entsprechend dem Ziel, eine kundenorientierte und attraktivitätssteigernde Einrichtung zu schaffen, wird die Herrichtung der Mobilitätszentrale einhergehen mit einer Umgestaltung der Bahnhofshalle und der Erstellung eines abtrennbaren Vorraumes zwecks Aufnahme von Fahrkartenautomaten, eines Geldautomaten und ggf. weiteren Angeboten, sofern der verfügbare Platz dies zulässt. Stand- und Bewegungsflächen für den Fahrkartenverkauf werden im Mietvertrag kostenmindernd berücksichtigt. Für die weiteren Planungen wurde bereits ein Aufmaß beauftragt. Der städtische Wunsch der kombinierten und abtrennbaren Nutzung der Fläche wird von der Deutschen Bahn mitgetragen und im Zusammenhang mit der Rahmenplanung für das Bahnhofsumfeld (Memorandum of Unterstanding) als Planungsbestandteil für die übrige Gestaltung im und am Bahnhofsgebäude dienen. Haushaltsmittel für die Beauftragung und Durchführung der Baumaßnahme sind im Haushaltsjahr 2021 in ausreichendem Umfang vorhanden und sind ggf. in das kommende Haushaltsjahr zu übertragen.
2. Untervermietung einer Teilfläche an die Metronom Eisenbahngesellschaft mbH Die Metronom wird bereits vor Dezember 2022 als Untermieter der Hansestadt auftreten. Sobald ein Mietvertrag mit der Deutschen Bahn zustande kommt und das Zeitfenster für die Bauphase bestimmt ist, wird ein Untermietvertrag mit der Metronom geschlossen werden. Für die Umsetzung des Dienstleistungsspektrums entsprechend der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) wird die Metronom eine Teilfläche der bestehenden 260m2 des jetzigen Reisezentrums benötigen. Aktuell ist von einer Fläche von bis zu 100 m2 auszugehen, die durch ein Gestaltungskonzept noch zu konkretisieren sind. Durch die bestehende vertragliche Verpflichtung der Metronom zum Fahrkartenverkauf vor Ort und der Beratungsleistung bis zum Dezember 2033, existiert für die Hansestadt ein verlässlicher Anker(unter-)mieter als anteiliger Kostenträger von Miet- und Nebenkosten gegenüber der Deutschen Bahn als Vermieterin.
3. Gestaltungswettbewerb für die Gestaltung der zukünftigen Räumlichkeiten Die zukünftigen Räumlichkeiten der Mobilitätszentrale sollen sich den bereits im November 2020 erklärten Gesamtzielen für das Bahnhofsgebäude und das direkte Umfeld unterwerfen. D.h. die Gestaltung soll eine optisch schlüssige Verbindung zum aufgewerteten Wartehallenbereich herstellen, die Versetzung der Fahrkartenautomaten inkl. Bankautomaten einbinden, um die insgesamt gewünschte Anhebung der Aufenthaltsqualität und Bewegungsfreiheit umsetzen zu können.
Neben der barrierefreien Zugänglichkeit am Haupteingang des Bahnhofsgebäudes soll eine zukunftsorientierte und nachhaltige Gestaltung und Ausstattung angestrebt werden, die Raum und Optionen für eine weitere Entwicklung der Mobilitätszentrale lässt.
Die Metronom Eisenbahngesellschaft mbH plant als Ankermieter einen Ideen- und Konzeptwettbewerb für die Gestaltung der Räumlichkeiten durchzuführen, der die Aspekte einer Mobilitätszentrale in den Vordergrund rückt und Basis der Umsetzungsmaßnahmen sein wird.
Die Einrichtungs- und Konzeptvorschläge sollen die gesamte Inneneinrichtung inkl. Beleuchtung, Fußboden, Mobiliar und sonstige Ausstattung umfassen. Die Aspekte der Praktikabilität für den täglichen Publikumsverkehr, ein modernes, freundliches Erscheinungsbild mit hoher Aufenthaltsqualität für Kundinnen und Kunden und eine nachhaltige Ausstattung sollen dabei gleichwertig berücksichtigt werden. Zur Durchführung eines Gestaltungswettbewerbs ist ein zeitlicher Vorlauf vor einer Umsetzungsbeauftragung für eine abschließende Entwurfsplanung von rd. 5 Monaten einzukalkulieren, weshalb bereits jetzt die Metronom einen Aufruf entworfen hat und diesen in den kommenden Wochen über Fachzeitschriften, Regionalzeitschriften und soziale Medien veröffentlichen wird.
Zu Wahrung der Interessen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg bei der Konzeptionierung einer Gestaltung der Räumlichkeiten, die dann auch als Mobilitätszentrale genutzt werden sollen, werden jeweils Vertreter beider Verwaltungen an der Auswahl und finalen Ausarbeitung beteiligt sein.
4. Ausschreibung eines zukünftigen Betreibers für eine Mobilitätszentrale Neben der Untervermietung der Räumlichkeiten des jetzigen Reisezentrums an die Metronom als Verkehrsunternehmen muss der Betrieb einer Mobilitätszentrale mit dem Angebot von verkehrsträgerübergreifenden Dienstleistungen für den Zeitraum ab Dezember 2022 organisiert werden. Wie bereits im Verkehrsausschuss am 25.11.2020 berichtet, ist es das erklärte Ziel, ein möglichst breites Spektrum der potentiellen Akteure für Mobilitätsangebote in der Mobilitätszentrale zu bündeln (z.B. KVG, Taxiunternehmen, Carsharing-Anbieter, VCD, ADFC, etc.). Die Dienstleistungen und Angebote dieser Akteure können in unterschiedlicher Art und Weise erbracht werden. Teilweise könnte dies durch eigenes Personal erfolgen, so dass nur eine anteilige Untervermietung darstellbar wäre. Bei anderen Akteuren ist allein die Aufnahme von Beratungsangeboten oder Dienstleistungen durch Bündelung mit anderen Produkten anderer Akteure mit Fremdpersonal wirtschaftlich abbildbar. Die Diversität der Akteure hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und personellen Struktur und der Umfang der Kundenprozesse macht ein flexibles Betriebsmodell erforderlich, das durch Hansestadt oder Landkreis nicht wirtschaftlich umsetzbar ist. In der Folge ist nach Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt ein frühzeitiges Vergabeverfahren über einen Teilnahmewettbewerb mit vorgeschalteter Interessenbekundung die zielführende Vorgehensweise. Erste Kalkulationen zeigen, dass aufgrund der mehrjährigen Vertragsbeziehung für einen Betrieb eine europaweite Ausschreibung erforderlich wird. Die Erstellung einer Leistungsbeschreibung muss in Anbetracht der Laufzeiten europaweiter Verfahren für eine rechtzeitige Betriebsaufnahme jetzt erfolgen.
5. Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg zu Herstellung und Betrieb der Mobilitätszentrale Das Ziel des gemeinsamen Betriebes einer Mobilitätszentrale haben die Verwaltungen von Kreis und Stadt bereits seit vielen Jahren. Folglich ist das Ziel der Herrichtung und des Betriebs der Mobilitätszentrale auch in den aktuellen Finanzvertrag (2021-2030) eingeflossen. Einvernehmlich ist in der Protokollnotiz aufgenommen worden, dass der Landkreis sich mit der Hälfte der Kosten (nach Abzug von Fördermitteln) für die Herstellung und den folgenden Betrieb beteiligen wird. Eine kontinuierliche Abstimmung erfolgte in der Vergangenheit anlassbezogen und wird nun durch Gründung einer neuen Organisationseinheit beim Landkreis Lüneburg auf fachspezifischer Ebene verstetigt.
Ein aktuelles Förderprogramm für die Einrichtung von Mobilitätszentralen ist bei der NBank vorhanden. Diese setzt jedoch eine Umsetzung der Mobilitätszentrale bis zum Sommer 2022 als Bedingung voraus. Nach Aussagen der LNVG wird mit einer Verlängerung des Förderprogrammes gerechnet; aktuell ist dies jedoch noch nicht veröffentlicht. Die Entwicklungen zu Fördermöglichkeiten werden aufmerksam verfolgt, um ggf. noch innerhalb des Planungsprozesses Förderungen zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) Für die Erarbeitung der Vorlage: 266,00 € Belastbare Aussagen sind erst nach Abschluss der derzeit laufenden Verhandlungen zur Anmietung und des Vergabeverfahren für ein Betreibermodell zu treffen. Als kalkulatorischer Rahmen für die Haushaltsanmeldung 2022 ff. werden folgende Positionen geschätzt:
Anmietung: Zur Sicherung der Verhandlungsposition wird ein Rahmen von rd. 50.000 € p.a. zugrunde gelegt. Betrieb: Ein Betriebermodell für verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsangebote wird nach ersten Schätzungen Aufwand von rd. 200.000 € p.a. bedeuten Herrichtungskosten:Einmalige Herrichtungskosten im Bereich Sanitär, Elektronik und Raumabtrennung von bis zu ca. 1.000 €/m2 Mieterträge: Anteilig durch Ankermieter und Partnerverträge mit Akteueren der Mobilitätszentrale. Erstattungen: In Höhe von 50% durch den Landkreis Lüneburg für alle Aufwendungen und Investitionen für die Mobilitätszentrale, nach Abzug von Mieterträgen und Förderungen, gemäß aktuellem Finanzvertrag.
Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. den Abschluss eines Mietvertrages mit der Deutschen Bahn zu einer angemessenen Miete vorzubereiten (der Abschluss des Mietvertrages fällt in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses). Haushaltsmittel für die Mietforderungen und anfänglichen baulichen Herstellung eines Vorraumes sind bereitzustellen. 2. auf Basis des Mietvertrages mit der Deutschen Bahn einen Untermietvertrag mit der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH als Verkehrsunternehmen für einen Zeitraum bis zum Dezember 2033 vorzubereiten, um den Fahrkartenverkauf unter Beachtung gewisser Qualitätsstandards für den Schienenpersonennah- und Fernverkehr vertraglich abzusichern. 3. eine Vereinbarung mit der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH abzuschließen, auf deren Grundlage ein Gestaltungswettbewerb zur künftigen Ausstattung der Mobilitätszentrale durchgeführt wird und in deren Rahmen eine entscheidende Mitwirkung der Hansestadt sichergestellt ist. 4. die Ausschreibung eines Betreibermodells zeitnah zu erstellen und ein Vergabeverfahren einzuleiten, um eine Inbetriebnahme zum Dezember 2022 sicherzustellen 5. basierend auf der Protokollnotiz zum aktuellen Finanzvertrag eine Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur Kostenteilung zu schließen.
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