Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Haushaltsplan-Entwurf 2021 des Kulturreferats ist ein Betrag von 26.000 Euro zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg eingestellt. Gemäß des Beschlusses des Kultur- und Partnerschaftsausschusses vom 18.11.2020 ist zusätzlich ein Haushaltsrest für 2021 in Höhe von 3.000 Euro für kulturelle Projekte der Erinnerungskultur beantragt worden. Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus, so dass eventuell mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden muss.
Um den Antragstellern für ihre geplanten kulturelle Projekte eine gewisse Planungssicherheit zu geben, sollte ihnen bereits zum jetzigen Zeitpunkt signalisiert werden, ob ihre Anträge bei der Vergabe der Fördermittel grundsätzlich berücksichtigt werden können.
Die der Fachstelle Kultur vorliegenden Anträge wurden entsprechend der „Richtlinien der Hansestadt Lüneburg für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln“ formell geprüft und sind in der als Anlage beigefügten Liste ohne wertende Rangfolge nach Sparten sortiert beigefügt.
Die Anträge wurden der Vorlage nicht beigefügt, können jedoch vor der Sitzung oder nach vorheriger Absprache in der Fachstelle Kultur eingesehen werden
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 21.575 Euro c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: x Ja, sofern der Haushaltsplan genehmigt wird Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: diverse Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Liste der eingegangenen Kulturförderanträge
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Antragstellern vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen Zuschüsse für kulturelle Projekte im Jahr 2021 gemäß dem in der Anlage zur Beschlussvorlage gemachten Vorschlag der Verwaltung zu gewähren, ggf. um die Höhe einer unter Umständen angeordneten Haushaltssperre prozentual verminder.
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