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Vorlage - VO/9385/21  

 
 
Betreff: Benennung eines originären Mitgliedes und einer Stellvertreterin/ eines Stellvertreters für das Kooperationsgremium "Rechnungsprüfung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.02.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die Landkreise Harburg und Lüchow-Dannenberg, die Hansestadt Lüneburg, die Stadt Buchholz in der Nordheide und die Gemeinde Seevetal haben zusammen mit dem Landkreis Lüneburg eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung nach § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) getroffen und die Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Lüneburg übertragen (siehe VO/3472/09).

 

In § 2 dieser Zweckvereinbarung haben die Vertragsparteien die Bildung eines Kooperationsgremiums „Rechnungsprüfung“ vereinbart. Das Gremium dient dem Zweck des regelmäßigen Austausches über die Zusammenarbeit. Es bietet Gelegenheit für Anregungen und Kritik und berät über ggf. notwendige Änderungen der Zweckvereinbarung. Es entscheidet insbesondere über Änderungen des Aufgabenumfangs im Sinne des § 1 der Zweckvereinbarung (z.B. zusätzliche Aufgaben wie Wirtschaftsprüfungen) und die daraus resultierenden Veränderungen für die Soll-Stellenzahl und die Kostenregelung.

 

In dieses Gremium sind jeweils 2 Vertreter/innen der beteiligten Körperschaften, bestehend aus der Hauptverwaltungsbeamtin/ dem Hauptverwaltungsbeamten und einem Mitglied des Rates bzw. Kreistages, zu entsenden. Eine Vertretung ist möglich. Das Gremium tagt einmal jährlich, bei Bedarf auch öfter. Die Einladung erfolgt durch den Landkreis Lüneburg.

 

Das in das Kooperationsgremium zu entsendende Ratsmitglied und eine Stellvertreterin/ ein Stellvertreter sind vom Rat zu benennen.

 

In seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter überträgt Oberbürgermeister Mädge seine Vertretung im Kooperationsgremium gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG auf die, mit der Leitung der Stabsstelle Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement betraute, Person.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.     ---

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:     ---

c)  an Folgekosten:     --- 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 XJa

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 01020 Büro des Oberbürgermeisters 

 Produkt / Kostenträger: 11101503 Ratsangelegenheiten

 Haushaltsjahr: 2021 

 

e)  mögliche Einnahmen:     ---

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Anlage/n:

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 66 NKomVG, folgende Ratsmitglieder als originäres Mitglied und dessen Stellvertretung in das Kooperationsgremium „Rechnungsprüfung“ zu entsenden:

 

Originäres Mitglied: _________________________

 

Stellvertretung: _________________________

 

Die Übertragung der Vertretung von Oberbürgermeister Mädge in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter im Kooperationsgremium (§ 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG) auf die, mit der Leitung der Stabsstelle Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement betraute, Person wird zur Kenntnis genommen.