Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Die Museumsstiftung hat im Dezember letzten Jahres bei der Hansestadt Lüneburg einen weiteren Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro aufgrund der Corona-bedingten Schließung des Salzmuseums und des Museums Lüneburg beantragt.
Dies begründet die Museumsstiftung insbesondere damit, dass die coronabedingten reduzierten Besucherzahlen seit Juli 2020 und die erneute Schließung der Museen im Rahmen des zweiten Lockdowns seit November 2020 zu Einnahmeausfällen geführt haben.
Die Museumsstiftung erwartet für 2020 ein Defizit i.H. von ca. 100.000,-- € nach gegenwärtigem Stand (der finale Jahresabschluss 2020 ist in Bearbeitung).
Bereits mit Beginn des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 und im Folgenden während des gesamten Jahres 2020 hat die Museumsstiftung auf die durch die Pandemiefolgen zu erwartenden Mindereinnahmen mit umfassenden Einsparmaßnahmen reagiert, u.a.:
- Einsparung von Personalkosten i.H. von rund 95.000 € - Kurzarbeit (Erstattungen Jobcenter) i.H. von rund 50.000 € - Nichtbeauftragung von Honorarkräften für Projekte und Veranstaltungen i.H. von rund 40.000 € - Einsparung bei Werbekosten/Marketing i.H. von rund 18.000 € - Aussetzung von Dienstleistungsverträgen rund 27.000 €
Zur Teil-Deckung des zu erwartenden Defizits, um ein annähernd ausgeglichenes Jahresergebnis zu erhalten, erbittet die Museumsstiftung einen Zuschuss i.H. von 60.000 €.
Die im Budget des Kulturreferats eingeplanten Haushaltsmittel für die Museumsstiftung in Höhe von 980.000 Euro, die im Rahmen der Patronatserklärung der Hansestadt Lüneburg veranschlagt waren, sind in voller Höhe ausgezahlt worden.
Weitere Mittel stehen im Budget des Kulturreferats nicht zur Verfügung, so dass eine Bewilligung des Antrags nur im Zusammenhang mit einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgen kann.
Eine Deckung in Höhe der beantragten 60.000 Euro kann aus den noch zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen des Corona-Härtefallsfonds erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 60.000 EURO c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, nach Zustimmung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Teilhaushalt 22000 / Kostenstelle 22500 Produkt / Kostenträger: Produkt 571001 / KT 57100104 Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der Museumsstiftung wird gemäß § 117 NkomVG ein weiterer Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro gewährt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |