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Vorlage - VO/9369/21  

 
 
Betreff: Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Übernahme von Bürgschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Marbach
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Marbach, Steffi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
03.02.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.02.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Im erweiterten Investitionsplan 2020 bzw. im Investitionsplan 2021 der Abwasser, Grün & Lüneburg Service GmbH (AGL) sind Investitionen von insgesamt 16.984.000,00 € bzw. 2.593.000,00 € vorgesehen.

 

Für die damit verbundenen Projekte sind laut dem erweiterten Wirtschaftsplan 2020 bzw. dem Wirtschaftsplan 2021 notwendige Fremdmittel in Höhe von insgesamt 16.462.000,00 € bzw. 2.593.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Um bestmögliche Konditionen hinsichtlich des Zinssatzes zu erhalten, beabsichtigt die AGL zwei verbürgte Kredite in Höhe von 2.565.500,00 € und 4.350.000,00 € auszuschreiben.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU-Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (2.052.400,00 € und 3.480.000,00 €) betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaften zugunsten der AGL übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der AGL eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.

Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaften für die zugunsten der AGL gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt max. 5.532.400,00 € ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Die Abwassergesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Hansestadt Lüneburg und überwiegend im hoheitlichen Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung tätig. 80% der Entgelte der Hansestadt Lüneburg an die Gesellschaft finanzieren sich aus Gebühren, die auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erhoben werden. Eine abgesicherte Einzahlungs- und Ertragssituation ist hier rechtlich verankert.

Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges ist damit eine dauerhafte, rechtlich belastbare und kontinuierlich mindestens kostendeckende Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt. Der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit ist damit annähernd ausgeschlossen.

 

Es wird empfohlen, entsprechend der geplanten fremdmittelfinanzierten Maßnahmen gemäß des erweiterten Investitionsplans 2020 bzw. des Investitionsplans 2021 der beantragten Bürgschaftsübernahme in Höhe von 80% der Darlehenssummen zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten: keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: jährliche Bürgschaftsprovision (konkrete Berechnung erst nach erfolgter Ausschreibung möglich)

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Anlage/n: keine

 

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Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die Bürgschaften zugunsten der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH in Höhe von insgesamt max. 5.532.400,00 € umzusetzen.