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Vorlage - VO/9345/20  

 
 
Betreff: Neubesetzung des Verwaltungsausschusses: Bestimmung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und deren Stellvertreter/-innen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kibscholl
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
11.12.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 74 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gehören dem Verwaltungsausschuss neben dem Oberbürgermeister in Gemeinden mit 38 bis 44 Ratsfrauen und Ratsherren 8 Beigeordnete an. Der Rat beschloss in seiner konstituierenden Sitzung am 01.11.2016 die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode auf 10 Beigeordnete (§ 74 Abs. 2 Satz 2 NkomVG).

 

Aufgrund des geänderten Stärkenverhältnisses innerhalb des Rates durch die Auflösung der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/ FDP/ CDU und eines Antrags auf Neubesetzung durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Anlage 1) ist gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG auch der Verwaltungsausschuss neu zu besetzen.

 

 

Die Neuberechnung (Anlage 2) ergibt, dass die 10 Sitze des Verwaltungsausschusses auf die aktuell im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen wie folgt verteilt werden:

 

SPD-Fraktion:    3 Sitze

Bündnis 90/ Die Grünen-Fraktion:  2 Sitze

CDU-Fraktion:    2 Sitze

DIE LINKE.-Gruppe:    1 Sitz

AfD-Fraktion:    1 Sitz

FDP-Fraktion:    1 Sitz

 

Ein nicht anwesendes Mitglied des Verwaltungsausschusses darf grundsätzlich nur durch die namtlich benannte Stellvertretung vertreten werden. Erst wenn die erste Stellvertretung auch verhindert ist, ist ein/e zweite/r Vertreter/-in zur Vertretung berufen. Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 NKomVG vertreten sich die Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die derselben Fraktion oder Gruppe angehören, untereinander.

 

Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Stellvertreterin oder ein zweiter Stellvertreter bestimmt werden       (§ 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG). Dies trifft auf DIE LINKE.-Gruppe und die AfD-Fraktion zu. Die FDP-Fraktion besteht lediglich aus 2 Mitgliedern, so dass eine zweite Stellvertretung nicht möglich ist.

 

Von den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen werden folgende Ratsfrauen und Ratsherren als ordentliche Mitglieder bzw. als Stellvertreter/-innen für den Verwaltungsausschuss bestimmt:

 

SPD-Fraktion:

1.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________

 

SPD-Fraktion:

2.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________

 

SPD-Fraktion:

3.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________

 

Bündnis 90/ Die Grünen-Fraktion:

4.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________

 

Bündnis 90/ Die Grünen-Fraktion:  

5.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________

 

CDU-Fraktion:

6.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________

 

CDU-Fraktion:

7.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________

 

DIE LINKE.-Gruppe:

 

8.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________

 

Zweite/r Stellvertreter/-in:__________________________

 

AfD-Fraktion:

9.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________

 

Zweite/r Stellvertreter/-in:__________________________

 

FDP-Fraktion:

10.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________

 

Grundmandate sind nicht erforderlich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 81,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. ---

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ---

c)  an Folgekosten: --- 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X Ja

 Nein 

Teilhaushalt / Kostenstelle: Büro des Oberbürgermeisters

Produkt / Kostenträger: Betreuung von politischen Gremien, KT Ratsangelegenheiten (11101503)

 Haushaltsjahr: 2020 

 

e)  mögliche Einnahmen: ---

 

 

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Anlage/n:

 

Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Neubesetzung von Gremien (§ 71 Abs. 9 Satz 2 und 4 NKomVG) vom 02.12.2020

 

Anlage 2: Sitzverteilung der Gremien nach § 71 Abs. 2 NKomVG (Hare-Niemeyer-Verfahren), Stand 04.12.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzverteilung der Gremien nach § 71 Abs. 2 NKomVG (Hare-Niemeyer-Verfahren), Stand 09.12.2020 (67 KB)      
Anlage 2 2 Antrag Grüne Neubesetzung Ausschüsse 02.12.2020 (168 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt aufgrund der, gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG erfolgten, Neuberechnung der Sitzverteilung die Neubesetzung des Verwaltungsausschusses mit den benannten Beigeordneten und Stellvertretungen.