Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gemäß § 74 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gehören dem Verwaltungsausschuss neben dem Oberbürgermeister in Gemeinden mit 38 bis 44 Ratsfrauen und Ratsherren 8 Beigeordnete an. Der Rat beschloss in seiner konstituierenden Sitzung am 01.11.2016 die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode auf 10 Beigeordnete (§ 74 Abs. 2 Satz 2 NkomVG).
Aufgrund des geänderten Stärkenverhältnisses innerhalb des Rates durch die Auflösung der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/ FDP/ CDU und eines Antrags auf Neubesetzung durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Anlage 1) ist gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG auch der Verwaltungsausschuss neu zu besetzen.
Die Neuberechnung (Anlage 2) ergibt, dass die 10 Sitze des Verwaltungsausschusses auf die aktuell im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen wie folgt verteilt werden:
SPD-Fraktion: 3 Sitze Bündnis 90/ Die Grünen-Fraktion: 2 Sitze CDU-Fraktion: 2 Sitze DIE LINKE.-Gruppe: 1 Sitz AfD-Fraktion: 1 Sitz FDP-Fraktion: 1 Sitz
Ein nicht anwesendes Mitglied des Verwaltungsausschusses darf grundsätzlich nur durch die namtlich benannte Stellvertretung vertreten werden. Erst wenn die erste Stellvertretung auch verhindert ist, ist ein/e zweite/r Vertreter/-in zur Vertretung berufen. Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 NKomVG vertreten sich die Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die derselben Fraktion oder Gruppe angehören, untereinander.
Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Stellvertreterin oder ein zweiter Stellvertreter bestimmt werden (§ 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG). Dies trifft auf DIE LINKE.-Gruppe und die AfD-Fraktion zu. Die FDP-Fraktion besteht lediglich aus 2 Mitgliedern, so dass eine zweite Stellvertretung nicht möglich ist.
Von den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen werden folgende Ratsfrauen und Ratsherren als ordentliche Mitglieder bzw. als Stellvertreter/-innen für den Verwaltungsausschuss bestimmt:
SPD-Fraktion: 1.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________
SPD-Fraktion: 2.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________
SPD-Fraktion: 3.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________
Bündnis 90/ Die Grünen-Fraktion: 4.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________
Bündnis 90/ Die Grünen-Fraktion: 5.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________
CDU-Fraktion: 6.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________
CDU-Fraktion: 7.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________
DIE LINKE.-Gruppe:
8.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________
Zweite/r Stellvertreter/-in:__________________________
AfD-Fraktion: 9.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________
Zweite/r Stellvertreter/-in:__________________________
FDP-Fraktion: 10.____________________________Stellvertreter/-in:__________________________
Grundmandate sind nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 81,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. --- b) für die Umsetzung der Maßnahmen: --- c) an Folgekosten: --- d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Büro des Oberbürgermeisters Produkt / Kostenträger: Betreuung von politischen Gremien, KT Ratsangelegenheiten (11101503) Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: ---
Anlage/n:
Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Neubesetzung von Gremien (§ 71 Abs. 9 Satz 2 und 4 NKomVG) vom 02.12.2020
Anlage 2: Sitzverteilung der Gremien nach § 71 Abs. 2 NKomVG (Hare-Niemeyer-Verfahren), Stand 04.12.2020
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt aufgrund der, gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG erfolgten, Neuberechnung der Sitzverteilung die Neubesetzung des Verwaltungsausschusses mit den benannten Beigeordneten und Stellvertretungen.
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