Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/9340/20  

 
 
Betreff: Abgabenbezogene Liquiditätshilfen an Unternehmen zur Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dibowski, Ralf
Federführend:Bereich 21 - Steuern Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Dibowski, Ralf  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 23 - Forderungsbuchhaltung und Vollstreckung
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit dem Ziel, die zweite Corona-Infektionswelle zu brechen, haben Bund und Länder Anfang November erneut strenge Kontaktbeschränkungen, das Herunterfahren aller Freizeitaktivitäten und die Schließung von (u.a.) Spielhallen und der Gastronomie beschlossen. Wie schon Im Frühjahr 2020 werden auch diese Maßnahmen gravierende wirtschaftliche Auswirkungen für die Unternehmen haben.

 

Bereits am 31.03.2020 hatte daher der Rat der Hansestadt Lüneburg einen Maßnahmenkatalog beschlossen, um entstehende Zahlungsschwierigkeiten für Gewerbetreibende abzufedern. Dieser Maßnahmenkatalog sollte die durch Bund und Länder ankündigten Sofort-Hilfe-Programme zur Sicherung der Liquidität flankieren und zur zusätzlichen Unterstützung der hiesigen Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger beitragen.

 

Die beschlossenen Maßnahmen haben sich rückblickend bewährt. Daher wird die Hansestadt Lüneburg auch in dieser erneut schwierigen Lage die Unternehmen im Gebiet der Hansestadt Lüneburg stützen.

 

Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und der Beherbergungssteuer

 

Für den Bereich der Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und der Beherbergungssteuer wird die Hansestadt Lüneburg auf Antrag von Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch die Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, vorübergehend auf Einziehungsmaßnahmen verzichten (einschl. des vorübergehenden Verzichts auf Mahngebühren und Säumniszuschlägen), und zwar wie folgt:

 

a)     Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen können in den genannten Fällen auf Antrag bis zu 3 Monate, längstens aber bis zum 30.06.2021, ausgesetzt werden. Dem Schuldner ist die Leistung von Ratenzahlungen anzuraten.


Auf Antrag ist danach ein erneuter Verzicht auf Einziehungsmaßnahmen von nochmals bis zu 3 Monaten möglich, längstens wiederum bis zum 30.06.2021, aber nur bei gleichzeitiger Leistung angemessener Raten durch den Schuldner.

 

b)     Säumniszuschläge oder Gebühren werden in diesen Fällen nicht erhoben.

 

 

zusätzlich: Vergnügungs- und Beherbergungssteuer

 

Für die Erhebung von Beherbergungssteuer und Vergnügungssteuer müssen die Steuerpflichtigen regelmäßig Erklärungen für die Berechnung der Steuern vorlegen. Sowohl die vergnügungssteuerpflichtigen Betriebe (u.a. Spielhallen) als auch die Beherbergungsbetriebe (für touristische Übernachtungen) sind durch behördliche Anordnung geschlossen. Für die Dauer der behördlich angeordneten Schließung, längstens jedoch bis zu den nachstehend genannten Fristen, gilt folgendes:

 

a)     Die Einreichung von Erklärungen und Unterlagen wird zunächst für Berechnungszeiträume bis zum 31.03.2021 nicht angemahnt.

 

Bei weiterhin angeordneter Schließung ist auf Antrag ein über den 31.03.2021 hinausgehender Verzicht auf Einreichung von Erklärungen und Unterlagen für die Dauer von bis zu 3 Monaten möglich, längstens aber bis zum 30.06.2021.

 

b)      Für Berechnungszeiträume bis zum 30.06.2021 werden für diese Betriebe keine Schätzungsbescheide erlassen und auch keine Verspätungszuschläge festgesetzt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 207 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die vorgeschlagenen Maßnahmen zu Gewerbe-, Vergnügungs- und Beherbergungssteuer.