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Vorlage - VO/9331/20  

 
 
Betreff: 1. Änderung zur Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lauterschlag
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 13 - Personalabrechnung
   Bereich 11 - Personalservice
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Vorberatung
10.12.2020 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt: Den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg wird jährlich eine Aufwandsentschädigung gemäß der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg (Entschädigungssatzung) ausgezahlt. Die Höhe der einmaligen Entschädigung neben den Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger und Funktionsträgerinnen gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung beträgt 100,00 €. Ausgenommen hiervon sind nach der Satzung Funktionsträgerinnen und –träger, deren Aufwandsentschädigung nach anderen Regelungen dieser Satzung bereits die Summe von 50,00 € pro Monat übersteigt.

 

Um den Entschädigungsbetrag zu erhalten, müssen gemäß § 2 Absatz 4 der Satzung drei Voraussetzungen gegeben sein:

 

- Die ehrenamtlich Tätigen müssen mindestens 6 Monate eines Kalenderjahres in der Einsatzabteilung der Feuerwehr Lüneburg Mitglied sein,

- die Dienstbeteiligung muss mindestens 50 Prozent der anfallenden Dienste des Kalenderjahres betragen und

- die ehrenamtlich Tätigen dürfen keine weitere monatliche Aufwandsentschädigung über 50,00 € erhalten.

 

Die Prüfung zum Erhalt der Entschädigung erfolgt durch den Bereich 323/3 Feuerwehr unter Zuhilfenahme der durch die Zugführer und Ortsbrandmeister übermittelten Dienstbeteiligungen des jeweiligen Jahres.

 

 

Die Aufwandsentschädigung wird den Mitgliedern rückwirkend nach Feststellen der o.g. Voraussetzungen ausgezahlt.

 

Da im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie der Dienstbetrieb der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg nahezu stillgelegt wurde, kann die Voraussetzung „Dienstbeteiligung“ von den Einsatzkräften nicht erfüllt werden bzw. das Kriterium kann nicht zur Anwendung kommen. Es wurden lediglich im Monat Januar und Februar in den Feuerwehren Übungsdienste durchgeführt, die für die Feststellung des Anspruchs herangezogen werden können.

 

Bereits jetzt ist absehbar, dass ein regulärer und verlässlicher Dienstbetrieb in den Feuerwehren auch im kommenden Jahr voraussichtlich nicht oder nur für einen zeitlichen Anteil des Jahres wird stattfinden können.

 

Durch die Corona-Pandemie wurden die ehrenamtlichen Mitglieder der Lüneburger Feuerwehren dennoch bei einem zu den Vorjahren vergleichbaren Einsatzgeschehen hoch in Anspruch genommen. Die Alarm- und Ausrückordnungen mussten dahingehend angepasst werden, dass ein „Schichtmodell“ erarbeitet wurde. So werden zum Beispiel im 14-tägigen Rhythmus jeweils nur zwei Löschzüge der Feuerwehr Lüneburg-Mitte alarmiert, die hier die anfallenden Einsätze abarbeiten müssen. Im Regelfall übernehmen das alle Einsatzkräfte aller 4 Löschzüge gemäß Alarmierungsplan abwechselnd. Die weiteren zwei Löschzüge übernehmen dann diese Aufgabe nach 14 Tagen.

 

Ebenso verlängerten die Hygienemaßnahmen vor, nach und während der Einsätze die Abwesenheitszeit von ihren Familien.

 

Dienste oder Unterweisungen wurden teilweise in freiwilligen Onlineschulungen durchgeführt.

 

Somit kann festgestellt werden, dass dennoch Aufwände entstanden sind, die eine Auszahlung der Entschädigung rechtfertigen, diese jedoch nicht an der Dienstbeteiligung bemessen werden kann.

 

Für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € wird daher folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

- Ehrenamtlich Tätige, die eine Entschädigung höher als 50,00 € pro Monat erhalten, haben weiterhin keinen Anspruch auf die einmaligen 100,00 €.

- Die Voraussetzung der Dienstbeteiligung von mehr als 50 Prozent der Dienste des Kalenderjahres wird für die Jahre 2020 und 2021 ausgesetzt.

- Die ehrenamtlich Tätigen müssen weiterhin mindestens 6 Monate eines Kalenderjahres Mitglied in der Einsatzabteilung der Feuerwehr Lüneburg gewesen sein.

 

Somit ist gewährleistet, dass der angefallene Aufwand trotz der Corona-Pandemie unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der Entschädigungssatzung gerecht entschädigt wird.

 

Von den rund 250 aktiven Mitgliedern der Einsatzabteilung der Feuerwehr haben in den vergangenen Jahren im Mittel 170 Mitglieder die Aufwandsentschädigung nach § 2 Absatz 4 der Entschädigungssatzung erhalten. Die Differenz ist in der Summe zu erklären mit ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, die entweder aufgrund anderer Aufwandsentschädigungen bereits mehr als 50 € monatlich erhalten, die aufgrund ihres Status als Doppelmitglied in der Feuerwehr Lüneburg keinen Anspruch haben, die eine erforderliche Dienstbeteiligung nicht erreicht haben oder die noch nicht mindestens seit 6 Monaten in der Einsatzabteilung der Feuerwehr Lüneburg aktiv waren.

 

Für die Auszahlung der Aufwandentschädigung für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Feuerwehr stehen vorbehaltlich der Beschlussfassungen des Rates der Hansestadt Lüneburg 103.400 € für Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit zur Verfügung.   25.000 € hiervon stehen planmäßig für die Auszahlung der hier gegenständlichen Aufwandsentschädigung zur Verfügung. Somit sind die für das Jahr 2020 zur Verfügung stehenden beziehungsweise für 2021 geplanten Haushaltsmittel ausreichend.

 

Grundlage für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung ist die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg vom 28.06.2018, deren Änderung aufgrund der Zuständigkeit des Rates für Satzungen nach § 85 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG, durch den Rat in Form der beiliegenden Änderungssatzung beschlossen werden muss.

 

Zugleich erfolgt mit den vorgeschlagenen Änderungen eine Neuformulierung des letzten Satzes des § 2 Absatz 4 aus Gründen der besseren inhaltlichen Verständlichkeit.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Auszahlung der Aufwandsentschädigung

c)  an Folgekosten: Siehe Aufwandsentschädigung 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  32030

 Produkt / Kostenträger: 12600102

 Haushaltsjahr: 2020 ff  

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungssatzung ehrenamtlich tätige Feuerwehrmitglieder (110 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der in der Anlage beigefügten Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.