Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2019 (Gesamtbetrachtung) Die Betriebsabrechnung 2019 (Anlage 1 und 2) weist ein negatives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 512,1 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2017 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 819,2 T€.
Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine zweijährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2018 auf Basis der Betriebsabrechnung 2017 für das Jahr 2019 und 2020 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.
Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2019 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2021 ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben. Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug sie für die Schmutzwasserbeseitigung 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,44 € je m² überbaute und befestigte Fläche.
Betrachtet man die Entwicklung der getrennten Abwassergebühr seit ihrer Einführung ergibt sich folgendes Bild:
Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,65 € je m³ und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr 0,39 € je m².
Gebührenbedarfsberechnung 2021 Schmutzwasser Die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH sind laut Hochrechnung für das Jahr 2020 im Vergleich zum Haushaltsansatz von 9,5 Mio.€ auf 8,7 Mio.€ gesunken. Dieser Einmaleffekt ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in der Klärschlammbeseitigung mehr der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden konnte als geplant und somit weniger Klärschlamm in die mit höheren Kosten verbundene Verbrennung gegeben werden musste. Um aber grundsätzlich dem erhöhten Unterhaltungs- und Reparaturaufwand sowohl des städtischen Kanalnetzes als auch des Klärwerks gerecht zu werden, entsprechen die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH für das prognosizierte Jahr 2021 den Haushaltsansätzen aus 2020 und 2021.
Für die Zukunft muss man aufgrund der Klärschlammverordnung davon ausgehen, dass die Klärschlämme vermehrt der Verbrennung zugeführt werden. Zusätzlich zu den erhöhten Entgelten ist eine stetige Steigerung der Personalkosten insbesondere durch Neueinstellungen und Tarifabschlüssen zu erkennen.
Es wird empfohlen, die derzeiten Schmutzwasserbeseitigungsgebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Schmutzwasserbeseitigung ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine weitere Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.
Gebührenbedarfsberechnung 2021 Niederschlagswasser Mit der Vorlage VO/8152/18 wurde keine Anpassung der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2021 (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut. Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung in der Niederschlagswasserbeseitigung ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 0 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
- Anlage 1: Betriebsabrechnung 2019 - Teil 1 - Anlage 2: Betriebsabrechnung 2019 - Teil 2 - Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2021 - Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2021
Die Betriebsabrechnung 2019 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zugestimmt. Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitiungsgebühren bleiben unverändert.
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