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Vorlage - VO/9322/20  

 
 
Betreff: Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2019
- Gebührenbedarfsberechnung 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Norbisrath, Florian  Bereich 31 - Umwelt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
09.12.2020 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Betriebsabrechnung 2019 (Gesamtbetrachtung)

Die Betriebsabrechnung 2019 (Anlage 1 und 2) weist ein negatives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 512,1 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2017 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 819,2 T€.

 

Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine zweijährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2018 auf Basis der Betriebsabrechnung 2017 für das Jahr 2019 und 2020 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 

Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.

 

Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2019 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2021 ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 


Rückschau zur Abwasserbeseitigung

Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben. Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug sie für die Schmutzwasserbeseitigung 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,44 € je m² überbaute und befestigte Fläche.

 

Betrachtet man die Entwicklung der getrennten Abwassergebühr seit ihrer Einführung ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,65  je m³ und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr 0,39 € je m².

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2021 Schmutzwasser

Die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH sind laut Hochrechnung für das Jahr 2020 im Vergleich zum Haushaltsansatz von 9,5 Mio.€ auf 8,7 Mio.€ gesunken. Dieser Einmaleffekt ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in der Klärschlammbeseitigung mehr der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden konnte als geplant und somit weniger Klärschlamm in die mit höheren Kosten verbundene Verbrennung gegeben werden musste. Um aber grundsätzlich dem erhöhten Unterhaltungs- und Reparaturaufwand sowohl des städtischen Kanalnetzes als auch des Klärwerks gerecht zu werden, entsprechen die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH für das prognosizierte Jahr 2021 den Haushaltsansätzen aus 2020 und 2021.

 

Für die Zukunft muss man aufgrund der Klärschlammverordnung davon ausgehen, dass die Klärschlämme vermehrt der Verbrennung zugeführt werden. Zusätzlich zu den erhöhten Entgelten ist eine stetige Steigerung der Personalkosten insbesondere durch Neueinstellungen und Tarifabschlüssen zu erkennen.

 


Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2021 (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 538001 Schmutzwasser-
beseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2017

2018

2019

2020

2021

Erlöse

8.151.978

8.951.226

9.194.749

10.057.192

10.743.408

Kosten

7.895.392

8.562.997

9.260.482

9.287.054

10.429.549

Jahresbezogenes Ergebnis

256.586

388.229

-65.733

770.138

313.859

Vortrag aus Vorvorjahr

-199.224

-3.184.716

55.301

-2.832.489

-10.181

Ergebnisverzinsung

-2.061

-36.002

251

-35.170

546

Gesamtergebnis

+55.301

-2.832.489

-10.181

-2.097.521

+304.224

 

Es wird empfohlen, die derzeiten Schmutzwasserbeseitigungsgebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Schmutzwasserbeseitigung ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine weitere Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2021 Niederschlagswasser

Mit der Vorlage VO/8152/18 wurde keine Anpassung der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2021 (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 538001 Niederschlags-
wasserbeseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2017

2018

2019

2020

2021

Erlöse

3.202.666

3.196.955

3.264.470

3.250.208

3.250.692

Kosten

3.220.184

3.455.571

3.710.861

3.687.946

3.863.651

Jahresbezogenes Ergebnis

-17.518

-258.616

-446.391

-437.738

-612.959

Vortrag aus Vorvorjahr

1.256.558

374.937

1.261.644

119.282

829.406

Ergebnisverzinsung

22.604

2.961

14.153

-951

5.419

Gesamtergebnis

+1.261.644

+119.282

+829.406

-319.407

+221.866

 

Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut. Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung in der Niederschlagswasserbeseitigung ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 0 €

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

- Anlage 1: Betriebsabrechnung 2019 - Teil 1

- Anlage 2: Betriebsabrechnung 2019 - Teil 2

- Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2021

- Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Betriebsabrechnung 2019 - Teil 1 (52 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2019 - Teil 2 (82 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2021 (60 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2021 (58 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2


Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2019 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zugestimmt. Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitiungsgebühren bleiben unverändert.