Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2019 Das Betriebsergebnis 2019 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 326,5 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2017 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 564,0 T€.
Gebührenbedarfsberechnung 2021 Die derzeitig gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2019 auf Basis der Betriebsabrechnung 2018 für das Jahr 2020 bestätigt.
Die beschlossene Umstellung zum 01.01.2018 von dem Frontmetermaßstab auf den Quadratmeterwurzelmaßstab aus dem Jahr 2017 ist inzwischen fast vollständig erfolgt. Die folgende Tabelle veranschaulicht den derzeitigen Stand der Umstellung:
Aufgrund dieser Umstellung und den milden Wintern der vergangenen Jahren sowie den positiven Vorträgen ist eine Anpassung der Gebührensätze für den Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2021 in Höhe von rd. -10,6 % gebührenrechtlich erforderlich.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung (detailiert in Anlage 3) erwartet:
Den Anlagen 4 und 5 sind der Gebührenanpassung entsprechende Berechnungsbeispiele und die Satzungsänderung zu entnehmen.
Gemäß § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25,0 Prozent verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten:
Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
- Anlage 1: Betriebsabrechnung 2019 – Teil 1 - Anlage 2: Betriebsabrechnung 2019 – Teil 2 - Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2021 - Anlage 4: Berechnungsbeispiele Gebührenanpassung - Anlage 5: 2. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung – SRGS – ) vom 21.12.2017 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.12.2019 Beschlussvorschlag:
Die Betriebsabrechnung 2019 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der in Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 2. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung – SRGS – ) vom 21.12.2017 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.12.2019 wird zugestimmt.
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