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Vorlage - VO/9320/20  

 
 
Betreff: Marktwesen
- Betriebsabrechnung 2019
- Gebührenbedarfsberechnung 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Bearbeiter/-in: Norbisrath, Florian  DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
09.12.2020 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Betriebsabrechnung 2019 und Gebührenbedarfsberechnung 2021

 

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2019 (Anlage 1 und 2) weist als Betriebsergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 15,8 T€ aus.

 

Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2019 auf Basis der Betriebsabrechnung 2018 für das Jahr 2020 festgesetzt.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:

 

Produkt 573001 Marktwesen

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

Beträge in €

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2019

2020

2021

Erlöse

239.745

150.700

244.900

Kosten

255.537

257.600

261.000

Betriebsergebnis

-15.792

-106.900

-16.100

 

 

Die im Rahmen der Corona-Krise erlassenen städtischen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der städtischen Gewerbebetreibenden im Marktwesen, siehe Vorlagen VO/8941/20-1 und VO/9157/20 sowie deren zugehörigen Gremienbeschlüsse, aber auch der durch die geltenden Verordnungen erzwungende (Teil-)Ausfall von Märkten (u.a. Martini- und Frühjahrsmarkt) werden sich bei der Ermittlung der Betriebsabrechnung 2020 durch ausgebliebende Erlöse bemerkbar machen und möglicherweise negative Auswirkungen auf den zukünftigen Gebührenbedarf haben. Trotz der aktuellen Pandemieentwicklung wurde im Rahmen der vorliegenden Gebührenbedarfsplanung 2021 angenommen, dass die Veranstaltungen bzw. Märkte in gewohnter Form wieder stattfinden können.

 

Es wird empfohlen, die derzeitigen Marktgebühren nicht anzupassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

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Anlage/n:

 

Anlage 1: Betriebsabrechnung 2019 (BAB) Teil 1

Anlage 2: Betriebsabrechnung 2019 (BAB) Teil 2

Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2021


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Betriebsabrechnung 2019 (BAB) Teil 1 (52 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2019 (BAB) Teil 2 (70 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2021 (50 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2019 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2021 wird zugestimmt. Die Marktgebühren bleiben unverändert.