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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2019 und Gebührenbedarfsberechnung 2021
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2019 (Anlage 1 und 2) weist als Betriebsergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 15,8 T€ aus.
Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2019 auf Basis der Betriebsabrechnung 2018 für das Jahr 2020 festgesetzt.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Die im Rahmen der Corona-Krise erlassenen städtischen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der städtischen Gewerbebetreibenden im Marktwesen, siehe Vorlagen VO/8941/20-1 und VO/9157/20 sowie deren zugehörigen Gremienbeschlüsse, aber auch der durch die geltenden Verordnungen erzwungende (Teil-)Ausfall von Märkten (u.a. Martini- und Frühjahrsmarkt) werden sich bei der Ermittlung der Betriebsabrechnung 2020 durch ausgebliebende Erlöse bemerkbar machen und möglicherweise negative Auswirkungen auf den zukünftigen Gebührenbedarf haben. Trotz der aktuellen Pandemieentwicklung wurde im Rahmen der vorliegenden Gebührenbedarfsplanung 2021 angenommen, dass die Veranstaltungen bzw. Märkte in gewohnter Form wieder stattfinden können.
Es wird empfohlen, die derzeitigen Marktgebühren nicht anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2019 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2019 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2021
Beschlussvorschlag:
Die Betriebsabrechnung 2019 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2021 wird zugestimmt. Die Marktgebühren bleiben unverändert.
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