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Vorlage - VO/9315/20  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 174 "Am Wienebütteler Weg"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
30.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung zurückgestellt   
07.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg aufzustellen.

 

Das Plangebiet liegt nördlich des Psychiatrischen Klinikums Lüneburg (PKL) und westlich des Sportparks am Kreideberg und hat eine Größe von ca. 24,3 ha. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Teils der bisherigen Ackerfläche als Wohnbauland. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert (79. Änderung).

 

Dem Aufstellungsbeschluss vorgeschaltet war ein informelles Bürgerbeteiligungsverfahren. Darin wurden mit Hilfe eines Moderators mehrere Veranstaltungen zur Information und Beteiligung abgehalten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden hat im Januar/Februar 2018 stattgefunden.

Die daraufhin geänderten Planungen wurden im Juni/Juli 2020 im Zuge der sogenannten förmlichen Beteiligung noch einmal öffentlich ausgelegt. Die Behörden wurden parallel beteiligt. Im Verfahren sind 15 Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken von Behörden und 60 Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken aus der Öffentlichkeit eingegangen. Wesentliche Themen waren der durch das Baugebiet entstehende Verkehr und Verkehrslärm sowie die Energieversorgung des Quartiers. Zudem gab es zahlreiche Einzelanregungen. In der Anlage sind die eingegangenen Stellungnahmen abgebildet und Abwägungsvorschläge dargelegt.

 

Zur Klarstellung wurden sowohl das Verkehrs- als auch das Lärmgutachten noch einmal ergänzt durch eine auf den gewählten Planfall 2B bezogene allgemeinverständliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Gutachten. Um von Stellungnehmenden befürchtete Wechselwirkungen durch zunehmenden Verkehr und Senkungen korrekt einschätzen zu können, wurde eine entsprechende fachgutachterliche Untersuchung erstellt. Zudem wurde das Energiekonzept durch einen Vorschlag zur Energieversorgung durch die Avacon ergänzt. Alle Gutachten sind der Vorlage in Allris beigefügt.

 

Nach Prüfung aller Gutachten und Stellungnahmen wurden keine wesentlichen Änderungen der Planung erforderlich. In einigen Punkten wird vorgeschlagen, den Entwurf des Bebauungsplanes redaktionell zu ändern bzw. klarstellend zu ergänzen:

-          Die Zweckbestimmung der Flächen für Versorgungsanlagen wird geändert in: „Erneuerbare Energien und Abwasser“. In der zugehörigen textlichen Festsetzung 12.3 wird klargestellt, dass zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom erneuerbare Energien zu verwenden sind.

-          Im WA 10 wird auf die Festsetzung einer Baugrenze und des Maßes der baulichen Nutzung verzichtet, da das Gebiet weitestgehend bereits bebaut ist und sich künftige Bauten dann wie bisher in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssen. Entsprechend werden einige Festsetzungen (z.B. zur Zulässigkeit von hochbaulichen Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen) und Örtliche Bauvorschriften nicht mehr auf das WA 10 bezogen.

-          Die Flächenabgrenzung des Wäldchens am Brockwinkler Weg wird dem Bestand angepasst und vergrößert sich dadurch etwas. Die öffentliche Grünfläche, in der ein Weg verläuft, wird dadurch etwas schmaler.

-          In der textlichen Festsetzung 11.12 wird klargestellt, dass Spielgeräte etc. nicht in den Ausgleichsflächen geplant sind.

-          In der textlichen Festsetzung 14 zum passiven Lärmschutz wird die Nummerierung korrigiert und es wird klargestellt, dass sich einige Anforderungen auf das gesamte Gebiet beziehen.

-          In den Hinweisen wird der anzuwendende Stellplatzschlüssel aufgeführt.

 

Ein vollständiger Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann der Abwägungsbeschluss gefasst und der Bebauungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie mit den Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 4271400/ KS 61040 

 Produkt / Kostenträger:       KT 51100104

 Haushaltsjahr:                 2020

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

Anlage 3 Abwägungsübersicht TÖB

Anlage 4 Abwägungsübersicht Privat

Anlage 5 Planzeichnung

Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht

Anlage 7 städtebaulicher Entwurf

Anlage G1 Klimagutachten

Anlage G2 Potenzialanalyse

Anlage G3 Bodengutachten

Anlage G4 Verkehrstechnische Untersuchung

Anlage G4a Ergänzung Verkehrstechnische Untersuchung

Anlage G5 Lärmtechnische Untersuchung

Anlage G5a Ergänzung Lärmtechnische Untersuchung

Anlage G6 Energiekonzept

Anlage G6a Energieversorgungsgesetz

Anlage G7 Senkungen

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Anlage 1 Geltungsbereich (280 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (14 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 3 Abwägungsübersicht TÖB (5191 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 4 Abwägungsübersicht Privat (4091 KB)      
Anlage 16 5 Anlage G7 Senkungen (1952 KB)      
Anlage 18 6 Änderungsantrag Blanck "Grundstückspreisnachlässe" (133 KB)      
Anlage 19 7 Änderungsantrag von Nordheim "Abwägungsvorschläge Herr Kellner" (163 KB)      
Anlage 20 8 Änderungsantrag Löb "ÖPNV" (108 KB)      
Anlage 21 9 Änderungsantrag Bögershausen "Abwägungsvorschläge Frau Dr Verlinden" (137 KB)      
Anlage 22 10 Änderungsantrag Blanck "Aufstellungsbeschluss" (134 KB)      
Anlage 23 11 Änderungsantrag Löb "Verkehrskonzept" (147 KB)      
Anlage 24 12 Änderungsantrag von Nordheim "Energiekonzept" (164 KB)      
Anlage 25 13 Änderungsantrag Manzke "CO2-Neutralität" (161 KB)      
Anlage 26 14 Änderungsantrag Manzke "Wärmeabführung" (158 KB)      
Anlage 27 15 Änderungsantrag von Nordheim "Förderung Energieeinsparungen" (167 KB)      
Anlage 30 16 Änderungsantrag Gros Aktualisierung Klimagutachten (167 KB)      
Anlage 28 17 Anderungsantrag Schmidt "Verkehrsgutachten" (275 KB)      
Anlage 29 18 Änderungsantrag Schmidt "Kfz-Abstellanlage" (276 KB)      
Anlage 4 19 Anlage 5 Planzeichnung A0 (8640 KB)      
Anlage 17 20 Anlage 6 Begründung mit Umweltbericht (39498 KB)      
Anlage 6 21 Anlage 7 städtebaulicher Entwurf (6106 KB)      
Anlage 7 22 Anlage G1 Klimagutachten (9075 KB)      
Anlage 8 23 Anlage G2 Potenzialanalyse (6529 KB)      
Anlage 9 24 Anlage G3 Bodengutachten (6685 KB)      
Anlage 10 25 Anlage G4 Verkehrstechnische Untersuchung (4667 KB)      
Anlage 11 26 Anlage G4a Ergänzung VTU (306 KB)      
Anlage 12 27 Anlage G5 Lärmtechnische Untersuchung (5811 KB)      
Anlage 13 28 Anlage G5a Ergänzung LTU (1717 KB)      
Anlage 14 29 Anlage G6 Energiekonzept (547 KB)      
Anlage 15 30 Anlage G6a Energieversorgungskonzept (695 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ einschließlich Begründung, Umweltbericht und Örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.