Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Verordnung vom 31.10.2020 festgelegt, dass die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen und die allgemeinen Direktwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten 2021 einheitlich am 12. September 2021 stattfinden, soweit sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) oder dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) nicht etwas anderes ergibt.
Gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKWG obliegt die Gemeindewahlleitung kraft Gesetzes der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 NKWG ist Stellvertreterin oder Stellvertreter jeweils die Vertreterin oder der Vertreter im Amt.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg kann gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG abweichend von § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2 NKWG Beschäftigte der Stadt für die Gemeindewahlleitung und Stellvertretung berufen. Die Aufgabe Wahlen ist im Bereich 33 (Bürger- und Migrationsservice) angesiedelt und damit dem Dezernat III unter der Leitung von Herrn Stadtrat Moßmann zugeordnet. Wie es sich bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, empfiehlt es sich, die Aufgabe und Verantwortung der Wahlvorbereitung der Ebene zuzuweisen, die die Verantwortung der Wahlorganisation trägt und die notwendigen administrativen Entscheidungen vorbereitet.
Es wird daher vorgeschlagen,
- Herrn Stadtrat Markus Moßmann zum Gemeindewahlleiter - Herrn Städtischen Direktor Wolfgang Sorger zum 1. stellvertretenden Gemeindewahlleiter - Herrn Stadtamtmann Markus Hellfeuer zum 2. stellvertretenden Gemeindewahlleiter
für die Gemeindewahl, für die Ortsratswahlen in Oedeme und Ochtmissen und für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister am 12.09.2021 zu berufen.
Nach § 9 Abs. 5 NKWG haben die Wahlleitung sowie die Stellvertretung bei der Ausübung des Amtes das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 34,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG für die Kommunalwahlen am 12.09.2021
zu berufen.
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