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Vorlage - VO/9195/20  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2019 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung Vorberatung
14.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.12.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Hansestadt Lüneburg jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließen muss.

 

Der Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg weist für das Haushaltsjahr 2019 einen Überschuss von 5.983.902,47 € aus.

 

Als Anlage (1) ist der Vorlage der Band I der Jahresrechnung beigefügt. Dieser enthält auf Seite 3 die Feststellung des Jahresabschlusses sowie ab Seite 4 den zur Erläuterung des Ergebnisses erstellten Rechenschaftsbericht.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und weiterer Prüfungsschwerpunkte einen Schlussbericht erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (2) beigefügt. Die Prüfung des Jahres 2019 hat zu Prüfungsbemerkungen geführt. Die Stellungnahme der Verwaltung ist dieser Vorlage als Anlage (3) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2019 mit allen detaillierten Auswertungen kann während der Dienstzeit in der Poststelle im Rathaus eingesehen werden.

 

 

Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass der Jahresabschluss 2019 den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (siehe Ziffer 6 des Schlussberichtes).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: n/a 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage (1) JR-2019 Hansestadt – Bd. 1 mit Rechenschaftsbericht

Anlage (2) Schlussbericht HLG 2019

Anlage (3) Stellungnahme der Verwaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 JR-2019 Hansestadt - Bd 1mit Rechenschaftsbericht (10126 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Schlussbericht 2019 - gez (131 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung (166 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2019 der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage (1), Seite 3.

 

b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.