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Vorlage - VO/9193/20  

 
 
Betreff: Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Knoop
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Anhörung
28.10.2020 
Sitzung des Ortsrates Oedeme ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Anhörung
02.11.2020 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung Vorberatung
19.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.11.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 19. Dezember 2019 durch den Rat beschlossen. Durch die Corona-Pandemie bedingte und damit im Dezember nicht vorhersehbare haushalterische Entwicklung machten die Aktualisierung der Haushaltssatzung am 28. April 2020 erforderlich. Die Haushaltsgenehmigung wurde schließlich am 18. Mai 2020 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport erteilt und enthält eine Nebenbestimmung zur Berichtserstattung, deren Schwerpunkt die Liquiditätsentwicklung der Hansestadt Lüneburg beinhaltet.

 

Zwischenzeitlich machen die im Folgenden näher bezeichneten Entwicklungen eine erneute Anpassung der Haushaltssatzung erforderlich, sodass es einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 115 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz bedarf.

 

Flächenerwerb Bilmer Berg

Für den Erwerb von Flächen am „Bilmer Berg“ werden zusätzliche Auszahlungen i. H. v. rd. 14 Mio. € inkl. Nebenkosten erwartet, s. VO/9156/20. Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, dort Flächen zu erwerben, um den Bedarf an Gewerbeflächen langfristig zu sichern. Eine Anpassung der Haushaltssatzung ist erforderlich, da der Grunderwerb über eine zusätzliche Kreditaufnahme realisiert werden muss.

Bezogen auf das Kreditvolumen von rd. 14 Mio. € werden Zinsaufwendungen i. H. v. 35 T€ bis 42 T€ p. a. entstehen. Bei einem Kredit mit Festzins über eine Laufzeit von 10 Jahren ohne Tilgung sind dies summiert 350 T€ bis 420 T€.

 

Corona-Pandemie

Anders als im April dieses Jahres sind mittlerweile Änderungen hinsichtlich der Ertragssituation sowie hinsichtlich der Kreisumlage absehbarer, sodass diese Positionen der Vollständigkeit halber ebenfalls aufgeführt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    35 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

-          Anlage 1 Nachtragshaushaltssatzung 2020 im Entwurf

-                                  Anlage 2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt inkl. Investitionen Nachtrag 2020 im Entwurf

-                                           Anlage 3 Übersicht zum Nachtrag 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Nachtragshaushaltssatzung 2020 im Entwurf (54 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt inkl. Investitionen Nachtrag 2020 im Entwurf (645 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Übersicht zum Nachtrag 2020 (626 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Nachtragshaushaltssatzung 2020 im Entwurf zum 19.11.2020 (54 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt inkl. Investitionen Nachtrag 2020 im Entwurf zum 19.11.2020 (1192 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 Übersicht zum Nachtrag 2020 zum 19.11.2020 (710 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem fortgeschriebenen Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2020.