Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Neubaugebiet „Am Wienebütteler Weg“, Bebauungsplan Nr. 174. sind Erschließungsstraßen neu zu benennen. Aus Sicht der Verwaltung wäre es für eine sinnvolle und geordnete Hausnummerierung von Vorteil, die im Bebauungsplan Nr. 174 liegenden Planstraßen A (rot), C (blau), D (violett) und E (grün) mit eigenständigen Straßennamen zu benennen. Die Planstraße B, F und G (Fuß und Radwege), alle gelb gekennzeichnet, sollten zusammen gefasst werden und einen einheitlichen Straßennamen erhalten, um für die geplante Reihenhausbebauung an der Planstraße F ein einigermaßen zuverlässiges und zügiges Auffinden sicher zu stellen. Ein Übersichtsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.09.2020 darüber beraten, die Straßennamen wie folgt zu benennen: 1. Die im Lageplan als Planstraße A (rot) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Dr.-Fritz-Bauer-Straße“ benannt. 2. Die im Lageplan als Planstraße C (blau) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Dr.-Erna-Scheffler-Straße“ benannt. 3. Die im Lageplan als Planstraße D (violett) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Dr.-Hildegard-Hamm-Brücher-Straße“ benannt. 5. Die im Lageplan als Planstraße B, F und G (gelb) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Elisabeth-Selbert-Straße“ benannt.
Eine Recherche nach der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses zur Benennung von Straßen mit dem akademischen Grad der Person hat ergeben, dass die Verwendung des Dr.-Titels bei Straßenbenennungen lediglich die Ausnahme sind. Im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg exixtiert lediglich eine Straße, die „Dr.-Lilo-Gloeden-Straße“. Ähnlich verhält es sich in vergleichbaren Städten.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, entgegen des Beschlusses des Kultur- und Partnerschaftsausschusse vom 09.09.2020 die Straßen ohne die Verwendung des Dr.-Titels im Neubaugebiet „Am Wienebütteler Weg“ zu vergeben.
Kurzbiografien der Personen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert: x Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: 28100103 Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Lageplan - Biografien
Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der Prüfung der Personen u.a. beim Bundesarchiv und Landesarchiv wird beschlossen, die fünf Straßen im Neubaugebiet „Am Wienebütteler Weg“, Bebauungsplan Nr. 174, wie folgt zu benennen
1. Die im Lageplan als Planstraße A (rot) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Fritz-Bauer-Straße“ benannt.
2. Die im Lageplan als Planstraße C (blau) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Erna-Scheffler-Straße“ benannt.
3. Die im Lageplan als Planstraße D (violett) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Hildegard-Hamm-Brücher-Straße“ benannt. 4. Die im Lageplan als Planstraße E (grün) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Frieda-Nadig-Straße“ benannt.
5. Die im Lageplan als Planstraße B, F und G (gelb) bezeichnete Erschließungsstraße wird „Elisabeth-Selbert-Straße“ benannt.
Die Straßennamenschilder werden mit zusätzlich darunter angebrachten Schildern mit Erklärungen zu den Personen aufgestellt. Die Benennung der Straßen erfolgt vorbehaltlich ihrer Erstellungen in der im Lageplan eingezeichneten Form
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